Das Spiel mit der Glaubwürdigkeit: Die Stiftung Warentest bekämpft jetzt falsche Werbung mit Testurteilen.
Mit Grausen erinnert sich Hubertus Primus an den Fall mit den Brotaufstrichen. "Vor vielen Jahren haben wir ein einziges Mal Schokocremes getestet", erzählt der Vorstand der Stiftung Warentest am Mittwoch bei der Jahrespressekonferenz in Berlin. "Dann aber hat der Hersteller gefühlte Jahrtausende mit unserem Urteil geworben." Dabei sei völlig offen, ob das Testergebnis heute noch genau so ausfallen würde. Auch ein anderes Beispiel ist ihm in Erinnerung: Matratzen. Da hatte ein Hersteller, dessen Matratze mit "gut" bewertet worden war, auch dann noch mit dem Testurteil geworben, als die Matratze längst aus einem anderen Material bestand. Andere Hersteller wiederum weiten das Testurteil, das für ein bestimmtes Produkt ergangen ist, einfach auf andere Produkte aus ihrem Haus aus.
Bislang hatte die Stiftung kaum eine Möglichkeit, gegen solches Verhalten vorzugehen. "Gegen Unternehmen, die unlauter werben, können nur Konkurrenten klagen oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen", erklärt Primus. Das sei vor allem deshalb ärgerlich, weil die Stiftung Warentest bei Verbrauchern "zu Recht eine hohe Glaubwürdigkeit" genieße, wie eine Forsa-Umfrage ergeben habe. "Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass ein Produkt wirklich gut ist, wenn es von uns ein positives Qualitätsurteil erhält."
Jahrelang warben verschiedene Unternehmen mit den Testsiegeln der Stiftung Warentest, auch wenn sich die Inhaltsstoffe geändert hatten: Dagegen kann die Stiftung Warentest in Zukunft vorgehen.
Und deshalb hat sich die Stiftung nun etwas einfallen lassen, um solchen "Missbrauch" zu unterbinden: ein Lizenzsystem. Vom 1. Juli an müssen Anbieter, die mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest werben wollen, zunächst einen "Logo-Lizenzvertrag" abschließen. Darin ist genau geregelt, wie lange sie mit dem Testergebnis auf ihren Produkten, in Zeitschriften oder im Internet werben dürfen. Ein Jahr kostet 7000 Euro, zwei Jahre 10000 Euro. Wollen sie darüber hinaus im Fernsehen oder Kino werben, steigt die Lizenzgebühr auf 15000 Euro beziehungsweise 25000 Euro. Ein externer Dienstleister wird im Auftrag der Stiftung kontrollieren, ob sich die Anbieter an den Lizenzvertrag halten. Verstoßen sie dagegen, kann die Stiftung unmittelbar gegen ihn vorgehen.
Auch die Verbraucher selbst können künftig kontrollieren, ob bei dem Logo, das beispielsweise auf der Verpackung von Toastbrot oder Geschirrspülmitteln aufgedruckt ist, alles mit rechten Dingen zugeht. So bekommt jeder Anbieter für sein Produkt eine Lizenznummer, die er bei der Werbung angeben muss. Im Internet kann sich der Konsument dann alle dazu relevanten Informationen ansehen. Künftig darf man nur noch maximal zwei Jahre nach einem Test damit werben. "Uns ist klar, dass das bei manchen Produkten relativ lange ist, da sie schon nach kürzerer Zeit veraltet sind", sagt Primus. Bei anderen Produkten wäre es vielleicht vertretbar gewesen, einen längeren Zeitraum zuzulassen. Doch die Stiftung habe bei ihrem Lizenzmodell auch darauf achten müssen, dass es handhabbar bleibt. Und deshalb waren pauschale Lösungen nötig.
Nennenswerte Einnahmen für die Stiftung erwartet Primus nicht daraus. Zum einen müsse der externe Dienstleister bezahlt werden, der die Werbung kontrolliert. Außerdem gibt die Stiftung einen Teil des Geldes für Nachtests aus. "Damit wollen wir überprüfen, ob Produkte nach einem positiven Urteil verändert wurden." Wenn am Ende trotzdem etwas von den Lizenz-und Nutzungsgebühren übrig bleibe, sei ihm das nur recht. Vorrangig gehe es aber darum: "Der Verbraucher soll sich darauf verlassen können, dass jeder, der mit unserem Urteil wirbt, auch tatsächlich eine gute Note bekommen hat", sagt Primus.
Dabei könnte die Stiftung eine neue Einnahmequelle durchaus brauchen. Im vergangenen Jahr hat sie erstmals in ihrer fast 50-jährigen Geschichte rote Zahlen geschrieben. Zwar hat die Stiftung, die sich hauptsächlich über den Verkauf werbefreier Publikationen finanziert (den Zeitschriften Test, Finanztest oder auch Ratgebern), im vergangenen Jahr knapp 40 MillionenEuro eingenommen und damit 130000 Euro mehr als im Vorjahr. Doch einen Teil ihres Jahresetats muss sie auch aus ihrem Stiftungskapital erwirtschaften. Der Bund hat dafür extra 50 Millionen Euro bereitgestellt - im Gegenzug aber den jährlichen Zuschuss an die Stiftung gekürzt. Allgemeine Annahme war, dass sich mit dem Stiftungskapital jährlich eine Rendite von fünf Prozent erzielen ließe. Angesichts des jetzigen Zinsniveaus war das aber "illusorisch", stellt Primus fest.
Die Arbeit der Stiftung sei aber nicht gefährdet. Zum einen habe der Bund den Zuschuss für dieses Jahr wieder etwas aufgestockt. Ferner würde das kostenpflichtige Online-Angebot der Stiftung von immer mehr Menschen genutzt. "Wir müssen also keine Mitarbeiter entlassen und werden auch bei der Testarbeit nicht sparen", versichert er.
Mit Grausen erinnert sich Hubertus Primus an den Fall mit den Brotaufstrichen. "Vor vielen Jahren haben wir ein einziges Mal Schokocremes getestet", erzählt der Vorstand der Stiftung Warentest am Mittwoch bei der Jahrespressekonferenz in Berlin. "Dann aber hat der Hersteller gefühlte Jahrtausende mit unserem Urteil geworben." Dabei sei völlig offen, ob das Testergebnis heute noch genau so ausfallen würde. Auch ein anderes Beispiel ist ihm in Erinnerung: Matratzen. Da hatte ein Hersteller, dessen Matratze mit "gut" bewertet worden war, auch dann noch mit dem Testurteil geworben, als die Matratze längst aus einem anderen Material bestand. Andere Hersteller wiederum weiten das Testurteil, das für ein bestimmtes Produkt ergangen ist, einfach auf andere Produkte aus ihrem Haus aus.
Bislang hatte die Stiftung kaum eine Möglichkeit, gegen solches Verhalten vorzugehen. "Gegen Unternehmen, die unlauter werben, können nur Konkurrenten klagen oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen", erklärt Primus. Das sei vor allem deshalb ärgerlich, weil die Stiftung Warentest bei Verbrauchern "zu Recht eine hohe Glaubwürdigkeit" genieße, wie eine Forsa-Umfrage ergeben habe. "Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass ein Produkt wirklich gut ist, wenn es von uns ein positives Qualitätsurteil erhält."
Jahrelang warben verschiedene Unternehmen mit den Testsiegeln der Stiftung Warentest, auch wenn sich die Inhaltsstoffe geändert hatten: Dagegen kann die Stiftung Warentest in Zukunft vorgehen.
Und deshalb hat sich die Stiftung nun etwas einfallen lassen, um solchen "Missbrauch" zu unterbinden: ein Lizenzsystem. Vom 1. Juli an müssen Anbieter, die mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest werben wollen, zunächst einen "Logo-Lizenzvertrag" abschließen. Darin ist genau geregelt, wie lange sie mit dem Testergebnis auf ihren Produkten, in Zeitschriften oder im Internet werben dürfen. Ein Jahr kostet 7000 Euro, zwei Jahre 10000 Euro. Wollen sie darüber hinaus im Fernsehen oder Kino werben, steigt die Lizenzgebühr auf 15000 Euro beziehungsweise 25000 Euro. Ein externer Dienstleister wird im Auftrag der Stiftung kontrollieren, ob sich die Anbieter an den Lizenzvertrag halten. Verstoßen sie dagegen, kann die Stiftung unmittelbar gegen ihn vorgehen.
Auch die Verbraucher selbst können künftig kontrollieren, ob bei dem Logo, das beispielsweise auf der Verpackung von Toastbrot oder Geschirrspülmitteln aufgedruckt ist, alles mit rechten Dingen zugeht. So bekommt jeder Anbieter für sein Produkt eine Lizenznummer, die er bei der Werbung angeben muss. Im Internet kann sich der Konsument dann alle dazu relevanten Informationen ansehen. Künftig darf man nur noch maximal zwei Jahre nach einem Test damit werben. "Uns ist klar, dass das bei manchen Produkten relativ lange ist, da sie schon nach kürzerer Zeit veraltet sind", sagt Primus. Bei anderen Produkten wäre es vielleicht vertretbar gewesen, einen längeren Zeitraum zuzulassen. Doch die Stiftung habe bei ihrem Lizenzmodell auch darauf achten müssen, dass es handhabbar bleibt. Und deshalb waren pauschale Lösungen nötig.
Nennenswerte Einnahmen für die Stiftung erwartet Primus nicht daraus. Zum einen müsse der externe Dienstleister bezahlt werden, der die Werbung kontrolliert. Außerdem gibt die Stiftung einen Teil des Geldes für Nachtests aus. "Damit wollen wir überprüfen, ob Produkte nach einem positiven Urteil verändert wurden." Wenn am Ende trotzdem etwas von den Lizenz-und Nutzungsgebühren übrig bleibe, sei ihm das nur recht. Vorrangig gehe es aber darum: "Der Verbraucher soll sich darauf verlassen können, dass jeder, der mit unserem Urteil wirbt, auch tatsächlich eine gute Note bekommen hat", sagt Primus.
Dabei könnte die Stiftung eine neue Einnahmequelle durchaus brauchen. Im vergangenen Jahr hat sie erstmals in ihrer fast 50-jährigen Geschichte rote Zahlen geschrieben. Zwar hat die Stiftung, die sich hauptsächlich über den Verkauf werbefreier Publikationen finanziert (den Zeitschriften Test, Finanztest oder auch Ratgebern), im vergangenen Jahr knapp 40 MillionenEuro eingenommen und damit 130000 Euro mehr als im Vorjahr. Doch einen Teil ihres Jahresetats muss sie auch aus ihrem Stiftungskapital erwirtschaften. Der Bund hat dafür extra 50 Millionen Euro bereitgestellt - im Gegenzug aber den jährlichen Zuschuss an die Stiftung gekürzt. Allgemeine Annahme war, dass sich mit dem Stiftungskapital jährlich eine Rendite von fünf Prozent erzielen ließe. Angesichts des jetzigen Zinsniveaus war das aber "illusorisch", stellt Primus fest.
Die Arbeit der Stiftung sei aber nicht gefährdet. Zum einen habe der Bund den Zuschuss für dieses Jahr wieder etwas aufgestockt. Ferner würde das kostenpflichtige Online-Angebot der Stiftung von immer mehr Menschen genutzt. "Wir müssen also keine Mitarbeiter entlassen und werden auch bei der Testarbeit nicht sparen", versichert er.