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Eine ganz große Koalition

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Der Bundesrat will an diesem Freitag eine Frauenquote für Aufsichtsräte in Unternehmen beschließen. SPD, Grüne und Linke fordern das schon lange.


In die Debatte um eine gesetzliche Frauenquote in Deutschland kommt Bewegung. Der Bundesrat wird sich an diesem Freitag voraussichtlich für die Einführung einer solchen Quote in Aufsichtsräten aussprechen. Das Saarland und Sachsen-Anhalt kündigten an, sie würden einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen. In den beiden Ländern regieren CDU-geführte große Koalitionen. Zusammen mit den von Sozialdemokraten, Grünen und Linken geführten Ländern kommen sie im Bundesrat auf eine Mehrheit.



CSU-Chef Horst Seehofer lehnt eine verbindliche Frauenquote für Unternehmen ab.

Damit die Quote in Deutschland Gesetz wird, müsste aber noch der Bundestag zustimmen. Führende Koalitionspolitiker kündigten bereits am Donnerstag an, dies verhindern zu wollen. CSU-Chef Horst Seehofer sagte, er lehne gesetzlich verbindliche Frauenquoten für Unternehmen ab. Er sei 'dagegen, dass wir jetzt alles mit Paragrafen lösen'. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, der Gesetzentwurf des Bundesrates lenke nur ab. Das Hauptproblem für Frauen sei die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine Quote ändere daran nichts. Auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält nichts von starren Quoten. Sie will lediglich eine so genannte Flexi-Quote einführen. Dies ist mittlerweile auch die Position von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer CDU. Die Liberalen lehne sogar jede Form der Frauenquote ab.

Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf wie erwartet billigen, muss sich auch der Bundestag damit befassen. Es wird aber erwartet, dass die Koalitionsfraktionen ihn nach der ersten Lesung bis zum Ende der Legislaturperiode in den Ausschüssen versanden lassen. Dadurch liefen sie auch nicht Gefahr, dass die etwa 40-köpfige Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion dem Gesetzentwurf zustimmen und ihm damit zur Mehrheit verhelfen könnte.

Der Bundesrats-Gesetzentwurf war von Hamburg eingebracht worden, Brandenburg schloss sich ihm an. Auf 85Seiten regelt er, wie die Unternehmen künftig Frauen fordern müssen:

Wie hoch ist die Quote?

Der Gesetzentwurf verlangt eine Mindestquote von 40Prozent für Frauen - aber auch für Männer - in den Aufsichtsräten. Die Quote soll in zwei Stufen erreicht werden. Bis zum 1.Januar 2018 müssen die Unternehmen 20Prozent erreichen, bis zum 1.Januar 2023 dann auch die 40Prozent. Durch diese lange Übergangsphase von insgesamt elf Jahren könnten die Firmen sicherstellen, dass 'ihnen geeignete Frauen zur Besetzung der Gremien zur Verfügung stehen', findet der Hamburger Senat.

Wer muss die Quote erfüllen?

Sie soll für alle 'börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen' gelten. In mitbestimmten Unternehmen dürfen die Arbeitnehmervertreter die Hälfte der Aufsichtsräte stellen, deshalb gibt es hier eine Sonderregelung. Um Ärger zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei der Quote die Vertreter der Anteilseignern und die der Arbeitnehmer getrennt betrachtet werden. Jede Seite muss auch innerhalb der eigenen Reihen die Quote einhalten. Dadurch 'soll verhindert werden, dass sich die Mindestquote letztlich zulasten einer Interessengruppe auswirkt'.

Gibt es Ausnahmen?

Der Gesetzesentwurf will 'unangemessene Ergebnisse' vermeiden. Deshalb werden Unternehmen mit mehr als 90Prozent Beschäftigten desselben Geschlechts von der Quote befreit. Außerdem gibt es eine Härtefallklausel für Unternehmen, die sich 'ernsthaft, aber im Ergebnis erfolglos bemüht' haben, die Quote zu erfüllen. Die Klausel soll aber eng ausgelegt werden. Außerdem liegt die 'Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die erforderlichen Anstrengungen unternommen wurden', beim jeweiligen Unternehmen.

Welche Strafen gibt es?

Unternehmen, die die Quote nicht einhalten, sollen mehr Steuern zahlen. Konkret wird ihnen untersagt, die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder bei der Körperschaftsteuer geltend zu machen. Der Vorteil dieser Lösung liegt nach Ansicht Hamburgs darin, dass sie 'die Handlungsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt und keine Rechtsunsicherheiten zur Folge hat'. Denn die Besetzung des Aufsichtsrats soll auch bei einem Verstoß gegen die Mindestquote wirksam bleiben.

Wer kontrolliert die Firmen?

Die Einhaltung der Quote soll vom Bundesamt für Justiz überwacht werden. Auf Antrag der Unternehmen erlässt das Bundesamt einen Grundlagenbescheid über die Einhaltung der Quote. Dieser Bescheid ist für die Finanzämter bindend. Wenn ein Unternehmen keinen derartigen Bescheid vorlegt, geht das Finanzamt bei der Festlegung der Steuerlast davon aus, dass das Unternehmen die Quote nicht einhält.

Was wird veröffentlicht?

Neben der Bestrafung durch das Finanzamt setzt der Gesetzentwurf auch auf eine Prangerwirkung. Deshalb müssen alle betroffenen Unternehmen einen 'Lagebericht' über den Frauenanteil in ihren Gremien erstellen. Außerdem soll das Bundesamt für Justiz eine Liste mit den Namen derjenigen Unternehmen veröffentlichen, die - ohne einen Härtefall oder eine Ausnahme nachweisen zu können - gegen die Frauenquote verstoßen.

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