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Unterschätzt

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Es gibt ein Lied von Notorious B.I.G., das erst nach dem Tod des Rappers veröffentlicht wurde. Es heißt „Mo’ Money, Mo’ Problems“ und handelt vom bemitleidenswerten Schicksal Wohlhabender: Die Sorgen eines Menschen, heißt es da nämlich, nähmen bei steigendem Einkommen überproportional zu. Der Titel des Liedes könnte auch im Testament von Michael Jackson stehen – zumal in den vergangenen Jahren mehr über das Geld des 2009 verstorbenen Sängers diskutiert wurde, als über seine Musik.

Zunächst einmal versuchten die Erben Jacksons erfolglos, Geld vom Konzertveranstalter AEG Live zu bekommen, der das 50-Konzerte-Comeback „This is it“ organisiert hatte. AEG Live sollte jedem von Jacksons drei Kindern 85 Millionen und der Mutter Katherine mindestens 35 Millionen Dollar zahlen – und dazu für einen ökonomischen Schaden von etwa 1,2 Milliarden Dollar aufkommen. Der Vorwurf: Der Veranstalter habe auf Jacksons Gesundheit ungefähr so viel Wert gelegt wie Jackson auf das Einreichen korrekter Steuererklärungen.



Falls die Parteien sich nicht einigen können, klärt ein Gericht, wie viel die Hinterlassenschaften des King of Pop wert sind.

Und genau darum dreht sich der aktuelle Fall, bei dem als sicher gilt, dass sich da jemand ganz gewaltig verschätzt hat. Die Nachlassverwalter nämlich bewerteten das Vermögen von Jackson mit ein wenig mehr als sieben Millionen Dollar, die amerikanische Finanzbehörde IRS dagegen geht von 1,125 Milliarden aus. Sie hat den Testamentsvollstreckern nun mitgeteilt, dass sie davon gerne 505 Millionen haben möchte. Dazu seien die Steuererklärungen von Jackson derart ungenügend gewesen, dass sie eine Strafe von 40 Prozent (197 Millionen) für durchaus angemessen halte. Insgesamt kommt das Finanzamt so auf eine Forderung von 702 Millionen Dollar.

Die Frage ist vor allem, wie viel das Konterfei des Musikers wert ist – wenn also etwa T-Shirts mit Jacksons Gesicht darauf verkauft werden oder es in einem Werbespot gezeigt wird. Die Nachlassverwalter bezifferten diesen Wert mit exakt 2105 Dollar, das Finanzamt geht von mehr als 434 Millionen Dollar aus. Zudem besaß Jackson nicht nur die Rechte an vielen seiner eigenen Songs, sondern auch an Klassikern der Beatles wie etwa „Yesterday,“ „Sgt. Pepper’s Lonely Hearts Club Band“ und „Get Back“. Die Finanzbehörde schätzt den Wert auf 469 Millionen Dollar mit der Begründung, dass Jackson einst immerhin einen 320-Millionen-Kredit mit diesem Musik-Katalog absicherte. Wert dieser Songs laut Testamentsvollstrecker: Null.

Die Bewertung dieser Besitztümer ist äußert knifflig, schließlich handelt es sich nicht um Aktien oder Grundstücke. Aber ein Unterschied von 1,1 Milliarden Dollar ist dann doch gewaltig. Steueranwalt Bruce Spizer, der acht Bücher über die Beatles verfasst hat, ist der Ansicht, dass sich eher die Nachlassverwalter verschätzt haben. „Die Finanzbehörde könnte die Summe ein wenig aufgeblasen haben“, sagt er, die Lieder in Jacksons Nachlass seien aber sicherlich zwischen 300 und 400 Millionen Dollar wert: „Niemand kann den Wert dieser Sammlung guten Gewissens auf Null schätzen.“ Bislang haben sich weder die Finanzbehörde noch Jacksons Nachlassanwalt geäußert – mehrere Steuerexperten glauben jedoch, dass beide Seiten nicht an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sind.

Es dürfte also wieder einmal einen spektakulären Prozess um Michael Jackson geben. Und wieder wird es um sehr viel Geld gehen.

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