Die Tierschutzorganisation PETA unterliegt im Rechtsstreit.
Straßburg - Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland darf für ihre Kampagnen keine drastischen Bilder von Holocaust-Opfern verwenden.
Bekannt für drastische Werbemaßnahmen: PETA
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schloss sich am Donnerstag in einem Urteil der Meinung deutscher Gerichte an. In dem Streit ging es um eine geplante Kampagne aus dem Jahr 2004. PETA wollte darin Poster verwenden, auf denen aufgehäufte Leiber geschlachteter Schweine neben Körpern toter KZ-Insassen zu sehen waren. Gegen die Aktion, die in ähnlicher Form schon in den USA stattgefunden hatte, hatte in Deutschland der Zentralrat der Juden protestiert.
Das Landgericht Berlin hatte dem Zentralrat recht gegeben und darauf verwiesen, das Holocaust-Opfer nicht mit Tieren gleichgesetzt werden dürften. Mehrere andere Gerichte, darunter das Bundesverfassungsgericht, hatten die Beschwerde von PETA zurückgewiesen. Das Menschenrechtsgericht als letzte Instanz urteilte nun ebenfalls zu Ungunsten der Organisation: Es liege keine Verletzung der Meinungsfreiheit vor.
Straßburg - Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland darf für ihre Kampagnen keine drastischen Bilder von Holocaust-Opfern verwenden.
Bekannt für drastische Werbemaßnahmen: PETA
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg schloss sich am Donnerstag in einem Urteil der Meinung deutscher Gerichte an. In dem Streit ging es um eine geplante Kampagne aus dem Jahr 2004. PETA wollte darin Poster verwenden, auf denen aufgehäufte Leiber geschlachteter Schweine neben Körpern toter KZ-Insassen zu sehen waren. Gegen die Aktion, die in ähnlicher Form schon in den USA stattgefunden hatte, hatte in Deutschland der Zentralrat der Juden protestiert.
Das Landgericht Berlin hatte dem Zentralrat recht gegeben und darauf verwiesen, das Holocaust-Opfer nicht mit Tieren gleichgesetzt werden dürften. Mehrere andere Gerichte, darunter das Bundesverfassungsgericht, hatten die Beschwerde von PETA zurückgewiesen. Das Menschenrechtsgericht als letzte Instanz urteilte nun ebenfalls zu Ungunsten der Organisation: Es liege keine Verletzung der Meinungsfreiheit vor.