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Ärzte begrüßen Regeln zur Zwangsbehandlung

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Wer in der Psychiatrie zwangsbehandelt, muss schärfere Regeln beachten.


München - Psychiatrie-Verbände haben die geplante Gesetzesänderung zur Behandlung von psychisch kranken Menschen positiv aufgenommen. Das Kabinett hatte am Mittwoch beschlossen, dass Ärzte, die Psychiatrie-Patienten gegen ihren Willen behandeln, künftig strenge Regeln beachten müssen. 'Das ist prinzipiell vernünftig', sagte der Chef der Bundesdirektorenkonferenz psychiatrischer Kliniken, Thomas Pollmächer. Der Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker lobte, dass die Hürden für die Zwangsbehandlung erhöht werden sollen.




Neue Gesetze in der Psychiatrie

Die Gesetzesänderung war nötig geworden, da der BGH im Juni den bisherigen Umgang mit den Kranken für rechtswidrig erklärt hatte. Seither durften Patienten, die unter der Vormundschaft eines gerichtlich bestellten Betreuers standen, nicht mehr gegen ihren Willen behandelt werden. Das stellte Ärzte vor erhebliche Probleme, weil sie die Patienten zwar unterbringen, aber nicht behandeln durften. 'Wir konnten seither nur noch in Notsituationen eingreifen, etwa wenn ein Patient sich selbst gefährdete', so Pollmächer.

Der jetzige Entwurf sieht Änderungen im Paragrafen 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Dieser regelt die durch einen Betreuer angeordnete Unterbringung und wird nun um Vorgaben zur Zwangsbehandlung ergänzt. Demnach soll eine Behandlung gegen den Willen des Patienten nur möglich sein, wenn der Betreute krankheitsbedingt einwilligungsunfähig und ein gesundheitlicher Schaden 'durch keine andere zumutbare Maßnahme' abgewendet werden kann. Die Entscheidung muss ein Gericht genehmigen. Bei einer akuten Gefahr kann die Zustimmung innerhalb von zwei Wochen aber auch nachträglich eingeholt werden. Psychiatrie-Vertreter forderten, dass in dem Gesetz auch der Umgang mit Patientenverfügungen geregelt wird. Mit diesen kann ein Patient festlegen, wie er therapiert werden will, wenn er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Unklar ist, was passiert, wenn er die Verfügung während eines Krankheitsschubs widerruft.

Zustimmung kam auch von den Grünen. Sie kritisierten aber in einer Erklärung dass das Gesetz zu einem 'derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff' ohne ordentliches Gesetzgebungsverfahren 'im Eiltempo durchgepeitscht werden soll.' Die Änderungen sollen in zweiter und dritter Lesung an ein anderes Gesetz angedockt werden und könnten dann noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden. Danach muss der Bundesrat zustimmen.

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