Zu alt, zu schlechte Noten, das falsche Fach oder angeblich mangelnde Studienmotivation – das sind gängige Gründe, warum ein Visum für ausländische Studenten abgelehnt werde, sagt Johannes Glembek vom Bundesverband ausländischer Studierender (BAS). Und sie seien nicht immer nachvollziehbar. Als Beispiel sieht er den Fall des Tunesiers Mohamed Ali Ben Alaya. Nach dem Abitur in seiner Heimat schrieb er sich in Tunis ein, um Informatik zu studieren. Zugleich bemühte er sich aber um einen Studienplatz in Deutschland. Von der Universität Dortmund wurde er mehrmals für das Mathematikstudium zugelassen, aber die deutschen Behörden verweigerten ihm das nötige Studentenvisum, weil sie Zweifel an seiner Motivation hegten. Dabei verwiesen sie auf Ben Alayas ungenügende Noten und seine zu geringen Deutschkenntnisse.
Ben Alaya klagte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwies. Nun hat er recht bekommen. Das EuGH sieht in dem verweigerten Visum einen Verstoß gegen EU-Recht. Denn Ben Alaya habe alle Zulassungsbedingungen erfüllt, heißt es in der Begründung.
Ist Deutschland zu streng bei ausländischen Studierenden?
Um sich für ein Studentenvisum zu bewerben, müssen Ausländer aus Drittstaaten von einer deutschen Hochschule zugelassen sein, einen gültigen Personalausweis und eine Krankenversicherung besitzen. Zudem müssen sie nachweisen, dass das erste Studienjahr finanziert ist. Hier gilt der monatliche Bafög-Höchstsatz, derzeit 670 Euro, als Richtwert. Laut Gericht hätten die Behörden ihren Prüfungsspielraum überschritten. Nur wenn sie geltend gemacht hätten, dass Ben Alaya eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, Ordnung und Gesundheit darstellt, wäre eine Ablehnung gerechtfertigt gewesen.
Im Jahr 2011, das sind die aktuellsten verfügbaren Zahlen, gab es etwa 112000 Studenten, die mit einem Studentenvisum in Deutschland lernten. Genaue Zahlen für 2014 gibt es nicht. „Sie dürften jedoch ähnlich hoch sein wie die Jahre zuvor“, sagt BAS-Vertreter Glembek. Und immer wieder gebe es Probleme: Im vergangenen Jahr hätten sich deswegen zwei Dutzend Personen allein direkt an ihn gewandt. „Viele melden sich aber gar nicht bei den Hochschulen und bewerben sich dann erneut – die Dunkelziffer ist sicher höher.“ Glembek begrüßt das Urteil, weil damit der Spielraum für die Behörden eingeschränkt werde. „Mit dem Urteil gibt es klare Bedingungen und Regeln, die dann abgeprüft werden können.“ Aus der Sicht der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) stärkt das Urteil die Hochschulen beim Zulassungsverfahren. „Die fachliche Bewertung von Zugangszeugnissen für Studieninteressenten liegt bei den Hochschulen, und zusätzliche, fachliche Kriterien wie Studienmotivation können von den Botschaften bei der Visum-Vergabe nicht herangezogen werden. Es ist zu erwarten, dass das Urteil Klarheit schafft“, sagt Thomas Böhm, Leiter des zuständigen Referats bei der HRK.
Welche Auswirkungen das Urteil tatsächlich haben wird, ist noch unklar. Die Bundesregierung werde das Urteil mit Blick auf einen möglichen Anpassungsbedarf im deutschen Recht prüfen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf SZ-Anfrage. Bei einer Neufassung dieser Studentenrichtlinie werde sich Deutschland aber dafür einsetzen, dass diese künftig auch klare Bestimmungen zur Verhinderung eines Missbrauchs enthält. Denn in diesem Punkt sei der Gesetzgeber in seiner Entscheidungsfreiheit durch das Urteil eingeschränkt.
Ben Alaya klagte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwies. Nun hat er recht bekommen. Das EuGH sieht in dem verweigerten Visum einen Verstoß gegen EU-Recht. Denn Ben Alaya habe alle Zulassungsbedingungen erfüllt, heißt es in der Begründung.
Ist Deutschland zu streng bei ausländischen Studierenden?
Um sich für ein Studentenvisum zu bewerben, müssen Ausländer aus Drittstaaten von einer deutschen Hochschule zugelassen sein, einen gültigen Personalausweis und eine Krankenversicherung besitzen. Zudem müssen sie nachweisen, dass das erste Studienjahr finanziert ist. Hier gilt der monatliche Bafög-Höchstsatz, derzeit 670 Euro, als Richtwert. Laut Gericht hätten die Behörden ihren Prüfungsspielraum überschritten. Nur wenn sie geltend gemacht hätten, dass Ben Alaya eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, Ordnung und Gesundheit darstellt, wäre eine Ablehnung gerechtfertigt gewesen.
Im Jahr 2011, das sind die aktuellsten verfügbaren Zahlen, gab es etwa 112000 Studenten, die mit einem Studentenvisum in Deutschland lernten. Genaue Zahlen für 2014 gibt es nicht. „Sie dürften jedoch ähnlich hoch sein wie die Jahre zuvor“, sagt BAS-Vertreter Glembek. Und immer wieder gebe es Probleme: Im vergangenen Jahr hätten sich deswegen zwei Dutzend Personen allein direkt an ihn gewandt. „Viele melden sich aber gar nicht bei den Hochschulen und bewerben sich dann erneut – die Dunkelziffer ist sicher höher.“ Glembek begrüßt das Urteil, weil damit der Spielraum für die Behörden eingeschränkt werde. „Mit dem Urteil gibt es klare Bedingungen und Regeln, die dann abgeprüft werden können.“ Aus der Sicht der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) stärkt das Urteil die Hochschulen beim Zulassungsverfahren. „Die fachliche Bewertung von Zugangszeugnissen für Studieninteressenten liegt bei den Hochschulen, und zusätzliche, fachliche Kriterien wie Studienmotivation können von den Botschaften bei der Visum-Vergabe nicht herangezogen werden. Es ist zu erwarten, dass das Urteil Klarheit schafft“, sagt Thomas Böhm, Leiter des zuständigen Referats bei der HRK.
Welche Auswirkungen das Urteil tatsächlich haben wird, ist noch unklar. Die Bundesregierung werde das Urteil mit Blick auf einen möglichen Anpassungsbedarf im deutschen Recht prüfen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf SZ-Anfrage. Bei einer Neufassung dieser Studentenrichtlinie werde sich Deutschland aber dafür einsetzen, dass diese künftig auch klare Bestimmungen zur Verhinderung eines Missbrauchs enthält. Denn in diesem Punkt sei der Gesetzgeber in seiner Entscheidungsfreiheit durch das Urteil eingeschränkt.