Köln – Das Phöbus-Kartell ist legendär: In den 1920er-Jahren vereinbarten führende Hersteller von Glühbirnen aus den USA und Europa in Genf die künstliche Verkürzung der Leuchtdauer, auf dass die Leuchtmittel schneller kaputtgehen und mehr davon verkauft werden können. Das Kartell war äußerst erfolgreich.
Wenn Unternehmen ihre Preise absprechen zahlen die Verbraucher meist zuviel - das Bundeskartellamt versucht immer erfolgreicher das zu verhindern.
Allerdings machten die beteiligten Unternehmen, darunter General Electric, Osram, Philips, einen entscheidenden Fehler. Sie führten fein säuberlich Buch, auch über die Strafzahlungen für diejenigen Kartellmitglieder, die sich nicht an die verbotenen Absprachen hielten. Das erleichterte später amerikanischen Wettbewerbshütern die Arbeit. 1942 klagte die US-Regierung General Electric und andere wegen illegaler Preisabsprachen und unlauteren Wettbewerbs an. Elf Jahre dauerte der Rechtsstreit. Dann verboten die Richter den Unternehmen 1953 die verkürzte Leuchtdauer für Glühbirnen.
So leicht wird es den Kartellbehörden heute nicht mehr gemacht. Unternehmen schließen ihre Absprachen in der Regel im Geheimen ab, oder sie beschränken belastende Unterlagen auf ein Minimum. Meist ist nur ein kleiner Kreis von Managern eingeweiht. Entsprechend schwierig ist es, Kartellen illegales Verhalten nachzuweisen, die den Wettbewerb außer Kraft setzen, zum Schaden ihrer Kunden und unbeteiligter Konkurrenten.
Vor allem deswegen wurde in Deutschland im Jahr 2000 eine Kronzeugenregelung bei Kartellvergehen eingeführt, das sogenannte Bonussystem. Mit Erfolg: Alleine in diesem Jahr wird Kartellamtspräsident Andreas Mundt Bußgelder in Höhe von mehr einer Milliarde Euro verhängen, so viel wie noch nie seit der Etablierung der Behörde in den Fünfzigerjahren. Das liegt natürlich auch daran, dass 2014 gleich drei große Verfahren abgeschlossen werden konnten, gegen Wurst-, Zucker- und Bierhersteller. Von einem „Ausreißerjahr“ ist deshalb in Bonn die Rede. Im Durchschnitt liegen die Bußgelder bei etwa 300 Millionen Euro im Jahr.
Und trotzdem: Die Kornzeugenregelung ermuntert immer öfter Insider, aus einem Kartell auszuscheren und auszupacken. Im Gegenzug erhalten sie teilweisen oder völligen Strafnachlass. Heute wird in Deutschland einem Beteiligten das Bußgeld erlassen, wenn er sich als Erster an die Wettbewerbshüter wendet und das Kartell aufdeckt. Zunächst reicht es, wenn der Kronzeuge einige Mindestangaben über das Kartell macht, um sich den Rang als erster Antragsteller zu sichern. Die restlichen Angaben muss er im Verlauf von maximal acht Wochen nachreichen.
Ein Effekt der Bonusregelung: Kartelle werden instabiler, keiner weiß, ob und wann der andere überläuft. Tatsächlich können sich die beteiligten Mitglieder weniger sicher sein, dass ihre illegale Absprache unentdeckt bleibt. Die Stabilität eines Kartells wird vor allem in Phasen geschwächt, in denen die Beteiligten über ihr Vorgehen uneins sind.
Vergangenes Jahr erreichte die Anzahl dieser Bonusanträge beim Kartellamt mit 65 fast den Rekordwert von 69 aus dem Jahr 2005. Die Bonusregelung können prinzipiell alle Kartellbeteiligten, egal ob natürliche oder juristische Personen wie Unternehmen, in Anspruch nehmen. Kein Pardon kennen die Wettbewerbshüter allerdings bei alleinigen Anführern eines Kartells oder Mitgliedern, die andere zur Teilnahme zwingen.
Inzwischen ermöglichen Kronzeugen etwa jedes zweite Kartellverfahren des Bundeskartellamtes, so wie beim Bierkartell, bei dem Anfang des Jahres hohe Bußgelder verhängt wurden. Anheuser-Busch Inbev Deutschland hatte das Verfahren wegen Preisabsprachen bei Fass- und Flaschenbier ins Rollen gebracht, in dessen Verlauf die Wettbewerbshüter rund 25 Vertreter von Brauereien vernahmen. Neben AB Inbev – unter anderem Hersteller von Beck’s – kooperierten im Laufe des Verfahrens auch die Bierbrauer Krombacher, Veltins und Warsteiner mit den Ermittlern. Für eine solche Kooperation hat das Kartellamt ebenfalls Anreize geschaffen: Wer als Zweiter oder Dritter ein Kartell meldet, kann seine Geldbuße noch um bis zur Hälfte reduzieren. Entscheidend für den Abschlag ist der Zeitpunkt der Kooperationsanzeige. Bislang verhängte das Kartellamt wegen des Bierkartells Strafen in Höhe von mehr als 330 Millionen Euro. Sechs Unternehmen und ein Verband haben Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Für seine Offensive bei der Bekämpfung von Kartellen seit Anfang des Jahrtausends haben die deutschen Behörden neben der Bonusregelung weitere Maßnahmen getroffen: Die Bußgelder wurden durch die 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschärft, spezielle Abteilungen für die Bekämpfung von widerstandsfähigen Kartellen eingeführt und ein anonymes Hinweisgebersystem eingerichtet. Das System gebe Informanten, die Angst vor Repressalien hätten, eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen, sagte Behördenchef Mundt. Gemessen an der Anzahl abgeschlossener Kartellverfahren haben sich all diese Maßnahmen gelohnt. Während es Anfang des Jahrtausends Jahre gab, in denen gerade einmal ein oder zwei Kartellverfahren abgeschlossen wurden, waren es in den vergangenen drei Jahren 16, 17 und 12 Verfahren.
Für Kartellsünder kann eine Verurteilung richtig teuer werden: Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann das Kartellamt bis zu einem Zehntel des betroffenen Jahresumsatzes eines Sünders als Geldbuße verhängen. Der Bundesgerichtshof hat erst im vergangenen Jahr die Verfassungsmäßigkeit dieser unter Rechtswissenschaftlern umstrittenen Norm bestätigt. Geklagt hatten Mitglieder eines Zementkartells gegen ihrer Meinung nach zu hohe Bußgeldbescheide.
Manch einem geht die Macht der rund 350Mitarbeiter des Kartellamts, die im ehemaligen Bundespräsidialamt in Bonn arbeiten, mittlerweile aber zu weit. Dazu zählen Detlef Brendel und Florian Josef Hoffmann, die in ihrem Buch das Kartellamt als „Krake“ bezeichnen, die die Wirtschaft im Griff habe. In ihren Augen sind Unternehmensabsprachen sogar notwendig, um in einer globalen Wirtschaft als Unternehmen zu bestehen. Zweifel an dieser gewagten These kann man jedoch bekommen, allein schon wegen der Machtballung bei wenigen Konzernen. Gerade einmal 150 Unternehmen teilen sich knapp die Hälfte des Weltmarktes, schreibt der grüne Finanzpolitiker Gerhard Schick in „Machtwirtschaft“. Er plädierte für ein unabhängiges europäische Kartellamt.
Immerhin: Das Kartellamt kann für 2014 eine gute Bilanz vorlegen. Die Bußgelder fließen übrigens in vollem Umfang in den Bundeshaushalt ein.
Wenn Unternehmen ihre Preise absprechen zahlen die Verbraucher meist zuviel - das Bundeskartellamt versucht immer erfolgreicher das zu verhindern.
Allerdings machten die beteiligten Unternehmen, darunter General Electric, Osram, Philips, einen entscheidenden Fehler. Sie führten fein säuberlich Buch, auch über die Strafzahlungen für diejenigen Kartellmitglieder, die sich nicht an die verbotenen Absprachen hielten. Das erleichterte später amerikanischen Wettbewerbshütern die Arbeit. 1942 klagte die US-Regierung General Electric und andere wegen illegaler Preisabsprachen und unlauteren Wettbewerbs an. Elf Jahre dauerte der Rechtsstreit. Dann verboten die Richter den Unternehmen 1953 die verkürzte Leuchtdauer für Glühbirnen.
So leicht wird es den Kartellbehörden heute nicht mehr gemacht. Unternehmen schließen ihre Absprachen in der Regel im Geheimen ab, oder sie beschränken belastende Unterlagen auf ein Minimum. Meist ist nur ein kleiner Kreis von Managern eingeweiht. Entsprechend schwierig ist es, Kartellen illegales Verhalten nachzuweisen, die den Wettbewerb außer Kraft setzen, zum Schaden ihrer Kunden und unbeteiligter Konkurrenten.
Vor allem deswegen wurde in Deutschland im Jahr 2000 eine Kronzeugenregelung bei Kartellvergehen eingeführt, das sogenannte Bonussystem. Mit Erfolg: Alleine in diesem Jahr wird Kartellamtspräsident Andreas Mundt Bußgelder in Höhe von mehr einer Milliarde Euro verhängen, so viel wie noch nie seit der Etablierung der Behörde in den Fünfzigerjahren. Das liegt natürlich auch daran, dass 2014 gleich drei große Verfahren abgeschlossen werden konnten, gegen Wurst-, Zucker- und Bierhersteller. Von einem „Ausreißerjahr“ ist deshalb in Bonn die Rede. Im Durchschnitt liegen die Bußgelder bei etwa 300 Millionen Euro im Jahr.
Und trotzdem: Die Kornzeugenregelung ermuntert immer öfter Insider, aus einem Kartell auszuscheren und auszupacken. Im Gegenzug erhalten sie teilweisen oder völligen Strafnachlass. Heute wird in Deutschland einem Beteiligten das Bußgeld erlassen, wenn er sich als Erster an die Wettbewerbshüter wendet und das Kartell aufdeckt. Zunächst reicht es, wenn der Kronzeuge einige Mindestangaben über das Kartell macht, um sich den Rang als erster Antragsteller zu sichern. Die restlichen Angaben muss er im Verlauf von maximal acht Wochen nachreichen.
Ein Effekt der Bonusregelung: Kartelle werden instabiler, keiner weiß, ob und wann der andere überläuft. Tatsächlich können sich die beteiligten Mitglieder weniger sicher sein, dass ihre illegale Absprache unentdeckt bleibt. Die Stabilität eines Kartells wird vor allem in Phasen geschwächt, in denen die Beteiligten über ihr Vorgehen uneins sind.
Vergangenes Jahr erreichte die Anzahl dieser Bonusanträge beim Kartellamt mit 65 fast den Rekordwert von 69 aus dem Jahr 2005. Die Bonusregelung können prinzipiell alle Kartellbeteiligten, egal ob natürliche oder juristische Personen wie Unternehmen, in Anspruch nehmen. Kein Pardon kennen die Wettbewerbshüter allerdings bei alleinigen Anführern eines Kartells oder Mitgliedern, die andere zur Teilnahme zwingen.
Inzwischen ermöglichen Kronzeugen etwa jedes zweite Kartellverfahren des Bundeskartellamtes, so wie beim Bierkartell, bei dem Anfang des Jahres hohe Bußgelder verhängt wurden. Anheuser-Busch Inbev Deutschland hatte das Verfahren wegen Preisabsprachen bei Fass- und Flaschenbier ins Rollen gebracht, in dessen Verlauf die Wettbewerbshüter rund 25 Vertreter von Brauereien vernahmen. Neben AB Inbev – unter anderem Hersteller von Beck’s – kooperierten im Laufe des Verfahrens auch die Bierbrauer Krombacher, Veltins und Warsteiner mit den Ermittlern. Für eine solche Kooperation hat das Kartellamt ebenfalls Anreize geschaffen: Wer als Zweiter oder Dritter ein Kartell meldet, kann seine Geldbuße noch um bis zur Hälfte reduzieren. Entscheidend für den Abschlag ist der Zeitpunkt der Kooperationsanzeige. Bislang verhängte das Kartellamt wegen des Bierkartells Strafen in Höhe von mehr als 330 Millionen Euro. Sechs Unternehmen und ein Verband haben Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Für seine Offensive bei der Bekämpfung von Kartellen seit Anfang des Jahrtausends haben die deutschen Behörden neben der Bonusregelung weitere Maßnahmen getroffen: Die Bußgelder wurden durch die 7. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschärft, spezielle Abteilungen für die Bekämpfung von widerstandsfähigen Kartellen eingeführt und ein anonymes Hinweisgebersystem eingerichtet. Das System gebe Informanten, die Angst vor Repressalien hätten, eine Möglichkeit, die Kartellverfolgung zu unterstützen, sagte Behördenchef Mundt. Gemessen an der Anzahl abgeschlossener Kartellverfahren haben sich all diese Maßnahmen gelohnt. Während es Anfang des Jahrtausends Jahre gab, in denen gerade einmal ein oder zwei Kartellverfahren abgeschlossen wurden, waren es in den vergangenen drei Jahren 16, 17 und 12 Verfahren.
Für Kartellsünder kann eine Verurteilung richtig teuer werden: Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann das Kartellamt bis zu einem Zehntel des betroffenen Jahresumsatzes eines Sünders als Geldbuße verhängen. Der Bundesgerichtshof hat erst im vergangenen Jahr die Verfassungsmäßigkeit dieser unter Rechtswissenschaftlern umstrittenen Norm bestätigt. Geklagt hatten Mitglieder eines Zementkartells gegen ihrer Meinung nach zu hohe Bußgeldbescheide.
Manch einem geht die Macht der rund 350Mitarbeiter des Kartellamts, die im ehemaligen Bundespräsidialamt in Bonn arbeiten, mittlerweile aber zu weit. Dazu zählen Detlef Brendel und Florian Josef Hoffmann, die in ihrem Buch das Kartellamt als „Krake“ bezeichnen, die die Wirtschaft im Griff habe. In ihren Augen sind Unternehmensabsprachen sogar notwendig, um in einer globalen Wirtschaft als Unternehmen zu bestehen. Zweifel an dieser gewagten These kann man jedoch bekommen, allein schon wegen der Machtballung bei wenigen Konzernen. Gerade einmal 150 Unternehmen teilen sich knapp die Hälfte des Weltmarktes, schreibt der grüne Finanzpolitiker Gerhard Schick in „Machtwirtschaft“. Er plädierte für ein unabhängiges europäische Kartellamt.
Immerhin: Das Kartellamt kann für 2014 eine gute Bilanz vorlegen. Die Bußgelder fließen übrigens in vollem Umfang in den Bundeshaushalt ein.