Es ist Wochenende und das Kind hat hohes Fieber. Es ist Freitagabend und nach dem Zusammenprall beim Training schmerzt das Knie. Wer in einer solchen Situation einen Arzt aufsuchen möchte, fährt meistens in das nächstgelegene Krankenhaus. Man denkt nicht groß darüber nach. So kennt man es aus dem Fernsehen. Und doch ist dieses Verhalten nach der geltenden Gesetzeslage falsch. Kliniken sind nur für Notfälle zuständig. Für Fälle unterhalb des Notfalls gibt es den Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte. Auch telefonisch gibt es eine klare Unterscheidung. Im Notfall wählt man die 112, in allen anderen Fällen die 116117.
Wer diese Unterscheidung für spitzfindig hält, irrt. Die Kluft zwischen Gesetzeslage und Verhalten der Patienten entwickelt sich zu einem immer größeren Problem – für die Kliniken. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag der Krankenhausgesellschaft (DKG). Demnach behandeln die Kliniken pro Jahr etwa drei Millionen Fälle, die eigentlich von den niedergelassenen Ärzten versorgt werden müssten. Das ist etwa ein Drittel aller Patienten, die im Jahr in die Notaufnahme ins Krankenhaus gehen und nach einer medizinischen Erstversorgung wieder gehen können. Und nach Worten von DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum steigt die Zahl beständig an.
Das Wort 'Notfall' wird oft unterschiedlich interpretiert. Vor allem nachts kommen viele Menschen ins Krankenhaus, die sich selbst für einen Notfall halten.
Die Nachteile? Zum einen werden die Notaufnahmen der Kliniken immer voller, am Wochenende zum Beispiel oder an Feiertagen und auch Mittwochsnachmittags, wenn die meisten Arztpraxen geschlossen sind. Das führt zu längeren Wartezeiten und einer Überlastung der zuständigen Ärzte und so womöglich auch zu einer schlechteren Behandlung.
Finanziell betrachtet ist der Trend zur Notaufnahme für die Kliniken zudem ein Verlustgeschäft. So lautet jedenfalls die Argumentation der DKG. Denn die Kassen zahlen für die Klinik-Behandlung aller ambulanten Fälle – also auch für solche, die in einem Krankenhaus behandelt werden müssen – lediglich den Tarif, der für die Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt üblich ist. Das sind im Schnitt 32 Euro. Weil die Krankenhäuser jedoch deutlich mehr und deutlich teurere Ausrüstung vorhalten, liegen die Kosten bei 120 Euro. „Bei ambulanten Notfällen ergibt sich ein Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall“, so Baum. Bei mehr als zehn Millionen ambulant behandelten Fällen ergebe sich somit ein jährlicher Fehlbetrag von einer Milliarde Euro.
„Eine Kostenfalle“, wie Baum urteilt, und Schuld daran seien vor allem die niedergelassenen Ärzte, die kein geeignetes oder ausreichendes Versorgungsangebot zur Verfügung stellten. Indem sich immer mehr von ihnen an die Kliniken wendeten, stimmten die Patienten mit den Füßen gegen die geltenden Regelungen ab. Da das Geld für die Behandlungen aber nicht den Kostenstrukturen der Krankenhäuser entspreche, müsse „endlich eine geeignete Vergütung geschaffen werden“, betonte er. Was auf gut Deutsch nichts anderes heißt als: Mehr Geld muss her.
Wie immer im Gesundheitswesen sehen das die anderen Spieler natürlich ganz anders. Zum Beispiel die Krankenkassen. Einig sind sie sich mit den Kliniken, dass die niedergelassenen Ärzte es nicht schafften, einen ausreichend bekannten und ausreichend zuverlässigen Bereitschaftsdienst auf die Beine zu stellen. Mehr zahlen will man für die Leistungen der Krankenhäuser aber nicht – mit einer durchaus nachvollziehbaren Begründung. Denn, so lautet die Argumentation, für die Behandlung der leichten Notfälle werde die Hochleistungsapparatur der Kliniken ja gar nicht genutzt. Es sei nicht einzusehen und auch nicht zu verstehen, dass die gleiche Behandlung deutlich mehr kosten solle, nur weil sie in einer Klinik und nicht in einer Praxis stattfinde. Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte sollten sich nun zusammensetzen und gemeinsam eine Lösung für das Problem erarbeiten.
Das aber dürfte nicht so einfach werden. Denn die niedergelassenen Ärzte sehen das Problem gar nicht. So erklärte beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der flächendeckende Bereitschaftsdienst sei sichergestellt und außerdem erhielten die Kliniken schon mehr Geld, wenn es um Behandlungen am Wochenende und nachts gehe. Die Klagen der Krankenhäuser zeigten nur, dass sie schon jetzt überfordert seien. Es sei deshalb gar nicht daran zu denken, dass ihnen künftig der Bereitschaftsdienst übertragen werde.
Immerhin sprachen sich alle Beteiligten dafür aus, mehr ambulante Bereitschaftspraxen in den Krankenhäusern einzurichten. Mit diesem Modell, das etwa in Schleswig-Holstein häufig praktiziert wird, könnten die Patienten direkt an die vom Gesetzgeber vorgesehene Stelle gelotst werden. Gute Idee. Eigentlich. Doch dürfte es dauern, bis das in ganz Deutschland geht. „Ich schätze mindestens zehn Jahre“, hieß es in einem der Verbände.
Wer diese Unterscheidung für spitzfindig hält, irrt. Die Kluft zwischen Gesetzeslage und Verhalten der Patienten entwickelt sich zu einem immer größeren Problem – für die Kliniken. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag der Krankenhausgesellschaft (DKG). Demnach behandeln die Kliniken pro Jahr etwa drei Millionen Fälle, die eigentlich von den niedergelassenen Ärzten versorgt werden müssten. Das ist etwa ein Drittel aller Patienten, die im Jahr in die Notaufnahme ins Krankenhaus gehen und nach einer medizinischen Erstversorgung wieder gehen können. Und nach Worten von DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum steigt die Zahl beständig an.
Das Wort 'Notfall' wird oft unterschiedlich interpretiert. Vor allem nachts kommen viele Menschen ins Krankenhaus, die sich selbst für einen Notfall halten.
Die Nachteile? Zum einen werden die Notaufnahmen der Kliniken immer voller, am Wochenende zum Beispiel oder an Feiertagen und auch Mittwochsnachmittags, wenn die meisten Arztpraxen geschlossen sind. Das führt zu längeren Wartezeiten und einer Überlastung der zuständigen Ärzte und so womöglich auch zu einer schlechteren Behandlung.
Finanziell betrachtet ist der Trend zur Notaufnahme für die Kliniken zudem ein Verlustgeschäft. So lautet jedenfalls die Argumentation der DKG. Denn die Kassen zahlen für die Klinik-Behandlung aller ambulanten Fälle – also auch für solche, die in einem Krankenhaus behandelt werden müssen – lediglich den Tarif, der für die Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt üblich ist. Das sind im Schnitt 32 Euro. Weil die Krankenhäuser jedoch deutlich mehr und deutlich teurere Ausrüstung vorhalten, liegen die Kosten bei 120 Euro. „Bei ambulanten Notfällen ergibt sich ein Fehlbetrag von 88 Euro pro Fall“, so Baum. Bei mehr als zehn Millionen ambulant behandelten Fällen ergebe sich somit ein jährlicher Fehlbetrag von einer Milliarde Euro.
„Eine Kostenfalle“, wie Baum urteilt, und Schuld daran seien vor allem die niedergelassenen Ärzte, die kein geeignetes oder ausreichendes Versorgungsangebot zur Verfügung stellten. Indem sich immer mehr von ihnen an die Kliniken wendeten, stimmten die Patienten mit den Füßen gegen die geltenden Regelungen ab. Da das Geld für die Behandlungen aber nicht den Kostenstrukturen der Krankenhäuser entspreche, müsse „endlich eine geeignete Vergütung geschaffen werden“, betonte er. Was auf gut Deutsch nichts anderes heißt als: Mehr Geld muss her.
Wie immer im Gesundheitswesen sehen das die anderen Spieler natürlich ganz anders. Zum Beispiel die Krankenkassen. Einig sind sie sich mit den Kliniken, dass die niedergelassenen Ärzte es nicht schafften, einen ausreichend bekannten und ausreichend zuverlässigen Bereitschaftsdienst auf die Beine zu stellen. Mehr zahlen will man für die Leistungen der Krankenhäuser aber nicht – mit einer durchaus nachvollziehbaren Begründung. Denn, so lautet die Argumentation, für die Behandlung der leichten Notfälle werde die Hochleistungsapparatur der Kliniken ja gar nicht genutzt. Es sei nicht einzusehen und auch nicht zu verstehen, dass die gleiche Behandlung deutlich mehr kosten solle, nur weil sie in einer Klinik und nicht in einer Praxis stattfinde. Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte sollten sich nun zusammensetzen und gemeinsam eine Lösung für das Problem erarbeiten.
Das aber dürfte nicht so einfach werden. Denn die niedergelassenen Ärzte sehen das Problem gar nicht. So erklärte beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung, der flächendeckende Bereitschaftsdienst sei sichergestellt und außerdem erhielten die Kliniken schon mehr Geld, wenn es um Behandlungen am Wochenende und nachts gehe. Die Klagen der Krankenhäuser zeigten nur, dass sie schon jetzt überfordert seien. Es sei deshalb gar nicht daran zu denken, dass ihnen künftig der Bereitschaftsdienst übertragen werde.
Immerhin sprachen sich alle Beteiligten dafür aus, mehr ambulante Bereitschaftspraxen in den Krankenhäusern einzurichten. Mit diesem Modell, das etwa in Schleswig-Holstein häufig praktiziert wird, könnten die Patienten direkt an die vom Gesetzgeber vorgesehene Stelle gelotst werden. Gute Idee. Eigentlich. Doch dürfte es dauern, bis das in ganz Deutschland geht. „Ich schätze mindestens zehn Jahre“, hieß es in einem der Verbände.