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Die Härte

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Wenn es darum geht, den Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen, kommen Unternehmen auf Ideen, die so dreist oder so skurril sind, dass man nicht weiß, ob man lachen oder weinen soll. Zum Beispiel die Sache mit den Urlaubstagen. Bei einem Pizza-Lieferdienst in Norddeutschland erhielten Mitarbeiter, die auf 450-
Euro-Basis auslieferten, bis Ende vergangenen Jahres 4,80 Euro pro Stunde. Seit 1.Januar 2015 sind es wie vorgeschrieben 8,50 Euro. Gleichzeitig wurde den Fahrern in einem „Einstellungsbogen“ aber kurzerhand mitgeteilt: „Mit der Vergütung sind etwaige Überstunden und der Anspruch auf bezahlte Urlaubstage abgegolten.“ Das widerspricht eindeutig den Gesetzen. Schließlich hat jeder Arbeitnehmer ein Recht auf bezahlten Urlaub, das gilt auch für die Millionen Minijobber.



Durch Tricksereien unterlaufen viele Arbeitgeber das Mindestlohngesetz
Oder die Sache mit dem Messergeld. In der Fleischverarbeitung verlangt ein Arbeitgeber eine Art „Leasinggebühr“ oder „Messerpfandgeld“ für das Arbeitswerkzeug, mit dem die Mitarbeiter Schweine oder Rinder zerlegen. Diese Gebühren von 25 bis 100 Euro monatlich werden mit dem Lohn verrechnet. Der Mindestlohn, der in der Branche gilt, steht dann auf dem Papier, tatsächlich zahlt das Unternehmen weniger. „Messergeld vom Lohn abzuziehen – das ist so, wie wenn eine Sekretärin dafür zahlen muss, dass der Chef ihr einen Computer auf den Schreibtisch stellt.

Genauso unzulässig ist es, wenn das Bereitstellen von notwendiger Arbeits- oder Schutzkleidung und dessen Reinigung vom Lohn abgezogen wird“, sagt Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), zu solchen Tricks.

Es geht aber nicht nur um kuriose Einzelfälle. „Bei unserer Mindestlohn-Hotline melden sich verstärkt Arbeitnehmer, die fragen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können“, sagt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Auch bei der Hotline des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben die bislang knapp 8000 Anrufer immer wieder Versuche gemeldet, die Zahlung der 8,50 Euro rechtswidrig zu umgehen. Häufig wird dies mit Gutscheinen aller Art probiert, zum Beispiel für Solarium, Sauna, Backwaren, um den Differenzbetrag vom Mindestlohn zum früheren, geringeren Lohn auszugleichen.

In Gastronomiebetrieben wird das Trinkgeld gesammelt und an alle verteilt, um die 8,50 Euro rechnerisch zu erreichen. Beliebt sind auch Verstöße gegen die Arbeitszeit, etwa bei Minijobbern, die für die 450 Euro mehr als bisher arbeiten müssen. Ein Anbieter von Krankentransporten kam sogar auf die Idee, seinen Mitarbeitern nur noch die reine Fahrzeit zu zahlen, nicht aber zum Beispiel das Schieben von Rollstühlen.

Nun deutet auch eine neue repräsentative Umfrage von Infratest Dimap darauf hin, dass es – neben der wohl großen Mehrheit von rechtstreuen Arbeitgebern – etliche Unternehmen geben muss, die fleißig nach illegalen Schlupflöchern suchen. Bei der Befragung, die der DGB in Auftrag gab und die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, gab fast jeder Fünfte (18 Prozent) der gut 1000 Befragten an, schon einmal Erfahrungen mit Tricks zur Umgehung gemacht zu haben. Drei Prozent erklärten, persönlich betroffen zu sein. Weitere 15 Prozent sagten, sie hätten davon im Freundes- oder Bekanntenkreis gehört. Die weiteren Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass der Großteil der erwachsenen Bevölkerung weiter zum Mindestlohn steht – trotz der zuletzt starken Kritik. So halten 86 Prozent die Einführung für richtig.

Gefragt wurde vom 21. bis 25. Februar. Genauso hoch waren die Zustimmungswerte im Mai 2014, also vor Inkrafttreten der Untergrenze. Nur etwa jeder Zehnte lehnt das Gesetz ab. „Die Bürger lassen sich offensichtlich nicht davon irritieren, dass Teile der Wirtschaft und der CDU/CSU die Bürokratie-Keule aus der Ecke geholt haben und versuchen, völlig normale Vorgänge – wie die Dokumentation von Arbeitszeiten – zu diskreditieren“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Etwa drei Viertel der Befragten sehen es auch als Vorteil an, dass durch den Mindestlohn Beschäftigte ihr Einkommen nicht mehr durch Hartz IV aufstocken müssen. Dies gilt vor allem für alleinstehende Vollzeitjobber, die früher mit zum Beispiel fünf, sechs Euro Stundenlohn nach Hause gingen. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), schätzt, dass die Zahl dieser Aufstocker in diesem Jahr um 50000 sinken wird. Die Ausgaben für die staatliche Grundsicherung könnten dadurch um 700 bis 900 Millionen Euro zurückgehen. Dass jedoch etwa Brot beim Bäcker oder das Taxifahren zum Teil teurer geworden sind, nehmen die Bürger in Kauf.

Von den Befürwortern des Mindestlohns halten ihn 94 Prozent für richtig, auch wenn deshalb Preise steigen. „Die Menschen können sich durchaus in die Lage derjenigen versetzen, die täglich hilfreiche Dienstleistungen erbringen oder gute Produkte herstellen und als Gegenleistung bisher mit Hungerlöhnen abgespeist worden sind“, sagt Körzell.

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