Nach dem Kurswechsel fürchten konservative CDU-Politiker, "die letzten Stammwähler zu verlieren". CSU-Chef Horst Seehofer fordert eine ausführliche Debatte über die Gleichstellung
Die CSU bremst die CDU bei der steuerlichen Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Angesichts des überraschenden Kurswechsels der Schwesterpartei bei der Homo-Ehe, warnte CSU-Chef Horst Seehofer am Wochenende vor einem Schnellschuss. "Wir wollen, dass dies sorgfältig diskutiert wird", sagte er. Auch vom konservativen Flügel der CDU kamen Proteste gegen die Neuausrichtung.
Horst Seehofer (CSU) warnt in Bezug auf die Debatte um die Homo-Ehe vor einem "Schnellverfahren".
Dennoch gaben sich Spitzenpolitiker der CDU entschlossen, die Gleichstellung der Homo-Ehe voranzutreiben. Nachdem der parlamentarische Geschäftsführer, Michael Grosse-Brömer, in der Süddeutschen Zeitung den ersten Vorstoß unternommen hatte, schlossen sich namhafte Konservative wie Fraktionschef Volker Kauder und Finanzminister Wolfgang Schäuble an.
Für die Union ist mit dem Kurswechsel ein Risiko verbunden. "Wenn wir unsere letzten Stammwähler verlieren wollen, müssen wir mit dieser Debatte nur so weitermachen", warnte beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß vom konservativen Berliner Kreis der CDU. Auf der anderen Seite ist nach einer Reihe von Urteilen in ähnlicher Sache abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichbehandlung ohnehin demnächst anordnen wird.
In der CDU wird unter anderem die Umwandlung des bisherigen Systems in ein Familiensplitting diskutiert. Eine solche komplexe Reform dürfte aber vor der Bundestagswahl nicht mehr gelingen. Wahrscheinlich ist deshalb, dass die Homo-Ehe zunächst ins bestehende Splittingsystem eingefügt wird. Die CDU hatte noch auf ihrem Parteitag im Dezember eine Gleichbehandlung abgelehnt.
Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums würde eine Anerkennung des Ehegattensplittings für die Homo-Ehe nur zu geringen Steuerausfällen führen. Die Rede ist von etwa 30 Millionen Euro im Jahr. Bund und Länder wären zu etwa gleichen Teilen betroffen.
Insgesamt gewährt der Staat Ehepaaren durch das Splitting einen jährlichen Steuernachlass von 15 Milliarden Euro. Die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe würde etwa 0,2 Prozent dieser Summe ausmachen. Laut Mikrozensus gab es 2010 (jüngere Zahlen liegen nicht vor) etwa 13000 schwule und 10000 lesbische Lebenspartnerschaften. Das Splitting sorgt dafür, dass Einkünfte von Mann und Frau bei der Steuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf beide verteilt werden. Verdient einer der Partner deutlich mehr als der andere, ergibt sich daraus ein großer Steuervorteil, der Tausende Euro pro Jahr ausmachen kann.
Für Homo-Ehen könnte dieser Steuervorteil nun sogar von dem Tag der Einführung der Lebenspartnerschaften an gelten. "Es wäre nur folgerichtig, die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft rückwirkend zum August 2001 zu gewähren", sagte der Steuerexperte der Freien Universität Berlin, Frank Hechtner. Das Bundesverfassungsgericht habe dies bereits in seinem Urteil über die Behandlung der Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer angeordnet.
Die CSU bremst die CDU bei der steuerlichen Gleichstellung von Ehe und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Angesichts des überraschenden Kurswechsels der Schwesterpartei bei der Homo-Ehe, warnte CSU-Chef Horst Seehofer am Wochenende vor einem Schnellschuss. "Wir wollen, dass dies sorgfältig diskutiert wird", sagte er. Auch vom konservativen Flügel der CDU kamen Proteste gegen die Neuausrichtung.
Horst Seehofer (CSU) warnt in Bezug auf die Debatte um die Homo-Ehe vor einem "Schnellverfahren".
Dennoch gaben sich Spitzenpolitiker der CDU entschlossen, die Gleichstellung der Homo-Ehe voranzutreiben. Nachdem der parlamentarische Geschäftsführer, Michael Grosse-Brömer, in der Süddeutschen Zeitung den ersten Vorstoß unternommen hatte, schlossen sich namhafte Konservative wie Fraktionschef Volker Kauder und Finanzminister Wolfgang Schäuble an.
Für die Union ist mit dem Kurswechsel ein Risiko verbunden. "Wenn wir unsere letzten Stammwähler verlieren wollen, müssen wir mit dieser Debatte nur so weitermachen", warnte beispielsweise der Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß vom konservativen Berliner Kreis der CDU. Auf der anderen Seite ist nach einer Reihe von Urteilen in ähnlicher Sache abzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichbehandlung ohnehin demnächst anordnen wird.
In der CDU wird unter anderem die Umwandlung des bisherigen Systems in ein Familiensplitting diskutiert. Eine solche komplexe Reform dürfte aber vor der Bundestagswahl nicht mehr gelingen. Wahrscheinlich ist deshalb, dass die Homo-Ehe zunächst ins bestehende Splittingsystem eingefügt wird. Die CDU hatte noch auf ihrem Parteitag im Dezember eine Gleichbehandlung abgelehnt.
Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums würde eine Anerkennung des Ehegattensplittings für die Homo-Ehe nur zu geringen Steuerausfällen führen. Die Rede ist von etwa 30 Millionen Euro im Jahr. Bund und Länder wären zu etwa gleichen Teilen betroffen.
Insgesamt gewährt der Staat Ehepaaren durch das Splitting einen jährlichen Steuernachlass von 15 Milliarden Euro. Die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe würde etwa 0,2 Prozent dieser Summe ausmachen. Laut Mikrozensus gab es 2010 (jüngere Zahlen liegen nicht vor) etwa 13000 schwule und 10000 lesbische Lebenspartnerschaften. Das Splitting sorgt dafür, dass Einkünfte von Mann und Frau bei der Steuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf beide verteilt werden. Verdient einer der Partner deutlich mehr als der andere, ergibt sich daraus ein großer Steuervorteil, der Tausende Euro pro Jahr ausmachen kann.
Für Homo-Ehen könnte dieser Steuervorteil nun sogar von dem Tag der Einführung der Lebenspartnerschaften an gelten. "Es wäre nur folgerichtig, die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft rückwirkend zum August 2001 zu gewähren", sagte der Steuerexperte der Freien Universität Berlin, Frank Hechtner. Das Bundesverfassungsgericht habe dies bereits in seinem Urteil über die Behandlung der Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbsteuer angeordnet.