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Das Monsanto-Gesetz

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Die neuen Regeln für Saatgut in der EU nutzen der Agrarindustrie. Verbraucher und Landwirte haben das Nachsehen


München - Ein Meisterstück ist das nicht, was EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg da am Montag vorgelegt hat. Seit Monaten wird über die Saatgut-Verordnung gestritten. Nun liegt der Entwurf auf dem Tisch - und er bestätigt die Befürchtung vieler Kritiker. Entgegen des Versprechens der EU-Kommission, die Artenvielfalt auf den Äckern und in den Gärten zu fördern, geschieht nun das Gegenteil. Zwar müssen Hobbygärtner nicht mit Strafen rechnen, wenn sie alte Sorten anbauen. Doch die Hürden für die Zulassung von kommerziell genutzten Pflanzensorten sind so hoch, dass sie nur noch von Großkonzernen wie Monsanto, Syngenta, Bayer Cropscience oder KWS genommen werden können. Das schränkt die Artenvielfalt in der Landwirtschaft weiter ein. Damit verfehlt die EU-Kommission ein wichtiges Ziel, das sie sich bei der Reform selbst gesetzt hat.



mit der Artenvielfalt bei kleinen Züchtern könnte bald Schluss sein


So kann beispielsweise das Zulassungsverfahren für eine einzige Weizen- oder Tomatensorte den Züchter künftig bis zu 12000 Euro kosten. Kleinere Saatguthersteller können sich das oft nicht leisten. "Sie werden mit Hilfe der EU-Verordnung schlicht aus dem Markt gedrängt. Damit fördert die Kommission eine Monopolisierung des Saatgutmarktes", sagt Martin Häusling, Agrarexperte der Grünen im EU-Parlament.

EU-Kommissar Borg weist die Kritik zurück. Die nun vorgelegten Saatgutregeln bezeichnete er als "smart rules for safer food" - schlaue Regeln für eine sichere Nahrung. Ziel sei es, Pflanzensorten zuzulassen, die besonders resistent gegen Krankheiten und Schädlinge seien. Dies diene auch dem Verbraucherschutz.

Von den neuen Regeln dürfte aber vor allem die Agroindustrie profitieren. Schon jetzt kontrollieren Monsanto und Co. mehr als die Hälfte des europäischen Saatgutmarktes, der EU-Kommissar Borg zufolge ein Volumen von 205 Milliarden Euro pro Jahr hat. Der Marktanteil kleiner Hersteller schrumpft seit Jahren. Viele geben einfach auf oder werden von den Großen aufgekauft. Zwar soll es für kleine Hersteller Ausnahmeregeln geben. Allerdings dürften sie ihre Samen nicht mehr im kommerziellen Bereich, also in der Landwirtschaft oder im Gemüseanbau verkaufen, sondern nur noch an Hobbygärtner, so Häusling. Als kleine Betriebe sollen demnach Firmen mit maximal zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro gelten. "Das ist eine völlig willkürlich angesetzte Größe, für die es keine plausible Rechtfertigung gibt", moniert der Agrarexperte der Grünen.

Für Landwirte und Gemüsebauern bedeuten die neuen EU-Regeln, dass Saatgut unter dem Strich teuer wird. Denn die Hersteller werden die hohen Zulassungskosten weiterreichen. Bei Massenware wie Weizen fallen die zwar nur geringfügig ins Gewicht. Bei Gemüsepflanzen, die nicht großflächig angebaut werden, dafür aber umso stärker. Zahlen werden die Zechen am Ende die Verbraucher, die auf dem Markt oder im Supermarkt mehr Geld, etwa für frisches Gemüse, ausgeben müssen.

Auch für Hobbygärtner bedeutet Borgs Vorschlag nichts Gutes. Zwar ist von einem Anbauverbot nicht zugelassener Pflanzensorten in Privatgärten nicht mehr die Rede. Doch für sie dürfte es dadurch schwieriger werden, an alte und rare Pflanzensorten zu kommen. Die meisten Kleingärtner kaufen ihr Saatgut in Gartenmärkten oder im Fachhandel. Auch der darf nur Samen für den privaten Gebrauch verkaufen, die ein teures Zulassungsverfahren hinter sich haben. Die Vorlage von Borg bedeutet deshalb eine Einschränkung der Artenvielfalt und höhere Kosten für Hobbygärtner.

Kritik am Borg-Vorschlag kommt auch von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). Sie sieht den Bestand alter Sorten dadurch weiterhin gefährdet. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter, der von großen Agrarkonzernen dominiert wird, begrüßte dagegen Borgs Vorschlag. In den nächsten Monaten sollen nun EU-Parlament und die Agrarminister der Länder über die Saatgutregeln beraten.Silvia Liebrich

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