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Abi-Prüfung ohne Lehrer

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Pädagogen in Bremen und Berlin wollen streiken

Inmitten der Abiturphase drohen Bremens Schulen Lehrerstreiks. Kurioserweise der verbeamteten Pädagogen. Für diesen Donnerstag ruft der Landesvorstand der Gewerkschaft GEW die Staatsdiener zum Ausstand auf. Dann will die Bürgerschaft über ein Besoldungsgesetz beraten, das den jüngsten Tarifabschluss für angestellte Lehrer nicht sofort und vollständig auf die Beamten überträgt. Durch die schlechte Ausstattung an den Schulen und den Lehrermangel gebe es bei den Kollegen 'ohnehin großen Unmut', teilt der GEW-Landesverband mit. Die 'Abkopplung der Beamten von der Besoldungserhöhung' sei nun 'das I-Tüpfelchen in einem Klima, in dem viele Lehrer auf Krawall gebürstet' sind, sagte GEW-Vorstandssprecher Christian Gloede der Süddeutschen Zeitung. Er hofft, dass sich am Donnerstag mindestens eine vierstellige Zahl von Beamten auf dem Marktplatz einfindet - anstatt an den Gymnasien Prüfungen abzunehmen oder Aufsicht über Klausuren zu halten.



Mitten in der Abiturphase drohen in Bremen Lehrerstreiks.

Falls es zu einer hohen Beteiligung käme, müssten Schulen verstärkt auf ihre angestellten Lehrer setzen, in Bremen sind das etwa ein Fünftel aller Pädagogen. Dass der Abiturbetrieb ins Stocken gerät - davon geht man bei der Gewerkschaft nicht aus. Ob viele Beamte tatsächlich die Chuzpe zum Streik haben, bleibt zudem fraglich. Eine großer Teil von ihnen dürfte der Haltung der Kultusministerien folgen, wonach die Staatsdiener überhaupt kein Streikrecht haben. 'Wir haben nicht aus Jux und Tollerei aufgerufen, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass Beamte streiken dürfen', sagt dagegen Gloede.

Seit einigen Jahren schon wird darüber gestritten. Vor gut vier Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über einen Fall aus der Türkei verhandelt und ein generelles Streikverbot für Beamte verneint, dieses gelte pauschal nur für Angehörige der Armee, Polizei oder Staatsverwaltung. Beamte, die sich in der Vergangenheit an GEW-Aktionen beteiligt hatten, beriefen sich auf Straßburg. Zum Teil streikten sie aus Solidarität mit Angestellten, in wenigen Fällen protestierten sie für eigene Anliegen. In der Folge gab es durch die Ministerien Disziplinarmaßnahmen wie Geldbußen - und variierende Richtersprüche. So hat etwa das Verwaltungsgericht Osnabrück das Streikverbot bestätigt: Zwar habe der Straßburger Gerichtshof eine 'funktionsbezogene Unterscheidung' gefordert; dies lasse sich aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren. Später hatte sich ein Gericht in Düsseldorf auf Straßburg berufen: Lehrer zählten 'nicht zum beamtenrechtlichen Kernbereich'. Ein Oberverwaltungsgericht hatte aber der Berufung des Landes gegen dieses Urteil stattgegeben.

Die GEW hat inzwischen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Ein 'höchstrichterliches Urteil ist fällig', heißt es, um 'das vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks zu Grabe zu tragen'. Karlsruhe hat über die Annahme noch nicht entschieden. In der Lehrerschaft ist das Thema aber umstritten: Der Deutsche Beamtenbund (dbb), zu dem etwa der Deutsche Philologenverband zählt, will die Rechtslage unverändert sehen - aus Sorge um das Berufsbeamtentum. Er ließ den früheren Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio ein Gutachten anfertigen. Der Professor stellte fest, dass eine Unterscheidung zwischen 'Kernbereichsbeamten' und 'Randbereichsbeamten' im Widerspruch zum Grundgesetz stehe. Der Aufruf in Bremen darf also - unabhängig vom konkreten Anlass - auch als Zeichen der GEW für das 'Projekt Beamtenstreik' zu deuten sein.

Anders liegt der Fall in Berlin. Dort hat die Gewerkschaft ebenfalls anlässlich des Abiturs diese Woche zum Warnstreik aufgerufen - und zwar die angestellten Lehrer, es geht um bessere Arbeits- und Tarifbedingungen. 'Wir werden alles versuchen, damit Abiturtermine nicht verschoben werden müssen', teilte die Schulbehörde mit; eventuell könnten mündliche Prüfungen betroffen sein. Anders als in Bremen haben in Berlin die angestellten Lehrer viel Macht. Da Lehrer dort seit Jahren nicht mehr verbeamtet werden, sind gut 40Prozent keine Staatsdiener. Ihr Streikrecht ist unumstritten.

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