Großbritannien stimmt über härtere Strafen für Halter bissiger Hunde ab. Wenn sie sich für die entsprechende Verschärfung des Gesetzes aussprechen, könnten Hundebesitzer, deren Tier einen Menschen getötet hat, zukünftig zu lebenlanger Haft verurteilt werden.
Besitzer von Hunden, die einen Menschen töten, könnten in Großbritannien künftig zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Voraussetzung wäre, dass genügend Briten einer Verschärfung der Gesetze zustimmen und das zuständige Ministerium diese dann umsetzt. Seit Dienstag hat die Regierung eine Webseite freigeschaltet, auf der Bürger ihre Meinung zur strafrechtlichen Ahndung von Hunde-Attacken kundtun können. Gefragt wird unter anderem, welches maximale Strafmaß für Hundehalter die Bürger für welche Form von Attacke als angemessen empfinden. Bei Verletzungen eines Menschen durch Bisse: drei, sieben oder zehn Jahre? Beim Tod eines Menschen: sieben, zehn, 14 Jahre oder lebenslang?
Kampfhunde: Immer wieder in der Kritik. In Großbritannien wird jetzt über härtere Strafen für Halter gefährlicher Hunde abgestimmt.
Bis zum 1. September können sich Briten auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums registrieren und abstimmen. Die Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend, sollen aber in Überlegungen des Ministeriums einfließen, das seit 1991 bestehende 'Dangerous Dogs Act' zu reformieren. Bisher sind zwei Jahre als Höchststrafe für einen Halter vorgesehen, dessen Hund einen Menschen tötet. Darüber wird seit Bestehen des Gesetzes im Land debattiert, wann immer es zu einem neuen, schrecklichen Zwischenfall kommt. In den vergangenen acht Jahren sind 16 Briten von Hunden getötet worden. Der bisher letzte Fall ereignete sich im März dieses Jahres: Die 14 Jahre alte Jade Anderson wurde in der Wohnung einer Freundin von vier Hunden zu Tode gebissen. Ihre Eltern haben im vergangenen Monat eine Petition bei Premierminister David Cameron eingereicht, in der sie fordern, dass die Regierung Maßnahmen ergreift, die solche Attacken künftig verhindern. Begleitet wurden sie von den Eltern von John Paul Massey, der 2009 im Alter von vier Jahren vom Pitbull seines Onkels zu Tode gebissen worden war.
Der zuständige Staatsminister Rupert de Mauley sagte: 'Hundeattacken sind furchtbar, und wir brauchen harte Strafen für diejenigen, deren Hunde außer Kontrolle geraten und Menschen angreifen.' Der oppositionellen Labour-Partei geht das nicht weit genug. Sie fordert eine Meldepflicht für Hunde, was den Kommunen größere Kontrolle ermögliche. In Großbritannien werden jährlich 210000 Hundeattacken registriert, 6000 Menschen müssen sich pro Jahr wegen Bissen im Krankenhaus behandeln lassen.
In Deutschland werden Hundeangelegenheiten auf Länderebene geregelt, es gibt keine bundeseinheitlichen Gesetze. Bei Verletzungen durch Hunde werden meist Geldstrafen verhängt. Die Halterin von vier Staffordshire-Terriern, die 2010 in Thüringen ein dreijähriges Mädchen zu Tode bissen, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Besitzer eines Hundes, der im Jahr 2000 in Hamburg einen sechsjährigen Jungen tötete, erhielt dreieinhalb Jahre Haft, seine Freundin ein Jahr auf Bewährung.
Auf der Insel zeigte sich am Dienstag die Gewerkschaft CWU erfreut über die geplante Gesetzesverschärfung. Ihre Mitglieder, teilte ein Sprecher mit, müssten sich pro Jahr 5000 Angriffen von Hunden erwehren. Die CWU vertritt die britischen Postboten.
Besitzer von Hunden, die einen Menschen töten, könnten in Großbritannien künftig zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Voraussetzung wäre, dass genügend Briten einer Verschärfung der Gesetze zustimmen und das zuständige Ministerium diese dann umsetzt. Seit Dienstag hat die Regierung eine Webseite freigeschaltet, auf der Bürger ihre Meinung zur strafrechtlichen Ahndung von Hunde-Attacken kundtun können. Gefragt wird unter anderem, welches maximale Strafmaß für Hundehalter die Bürger für welche Form von Attacke als angemessen empfinden. Bei Verletzungen eines Menschen durch Bisse: drei, sieben oder zehn Jahre? Beim Tod eines Menschen: sieben, zehn, 14 Jahre oder lebenslang?
Kampfhunde: Immer wieder in der Kritik. In Großbritannien wird jetzt über härtere Strafen für Halter gefährlicher Hunde abgestimmt.
Bis zum 1. September können sich Briten auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums registrieren und abstimmen. Die Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend, sollen aber in Überlegungen des Ministeriums einfließen, das seit 1991 bestehende 'Dangerous Dogs Act' zu reformieren. Bisher sind zwei Jahre als Höchststrafe für einen Halter vorgesehen, dessen Hund einen Menschen tötet. Darüber wird seit Bestehen des Gesetzes im Land debattiert, wann immer es zu einem neuen, schrecklichen Zwischenfall kommt. In den vergangenen acht Jahren sind 16 Briten von Hunden getötet worden. Der bisher letzte Fall ereignete sich im März dieses Jahres: Die 14 Jahre alte Jade Anderson wurde in der Wohnung einer Freundin von vier Hunden zu Tode gebissen. Ihre Eltern haben im vergangenen Monat eine Petition bei Premierminister David Cameron eingereicht, in der sie fordern, dass die Regierung Maßnahmen ergreift, die solche Attacken künftig verhindern. Begleitet wurden sie von den Eltern von John Paul Massey, der 2009 im Alter von vier Jahren vom Pitbull seines Onkels zu Tode gebissen worden war.
Der zuständige Staatsminister Rupert de Mauley sagte: 'Hundeattacken sind furchtbar, und wir brauchen harte Strafen für diejenigen, deren Hunde außer Kontrolle geraten und Menschen angreifen.' Der oppositionellen Labour-Partei geht das nicht weit genug. Sie fordert eine Meldepflicht für Hunde, was den Kommunen größere Kontrolle ermögliche. In Großbritannien werden jährlich 210000 Hundeattacken registriert, 6000 Menschen müssen sich pro Jahr wegen Bissen im Krankenhaus behandeln lassen.
In Deutschland werden Hundeangelegenheiten auf Länderebene geregelt, es gibt keine bundeseinheitlichen Gesetze. Bei Verletzungen durch Hunde werden meist Geldstrafen verhängt. Die Halterin von vier Staffordshire-Terriern, die 2010 in Thüringen ein dreijähriges Mädchen zu Tode bissen, wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Besitzer eines Hundes, der im Jahr 2000 in Hamburg einen sechsjährigen Jungen tötete, erhielt dreieinhalb Jahre Haft, seine Freundin ein Jahr auf Bewährung.
Auf der Insel zeigte sich am Dienstag die Gewerkschaft CWU erfreut über die geplante Gesetzesverschärfung. Ihre Mitglieder, teilte ein Sprecher mit, müssten sich pro Jahr 5000 Angriffen von Hunden erwehren. Die CWU vertritt die britischen Postboten.