Ex-Bundespräsident muss sich wegen Vorteilsannahme verantworten. Strafkammer mildert Vorwürfe der Staatsanwälte ab
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird sich ein ehemaliger Bundespräsident als Angeklagter vor Gericht verantworten müssen. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Hannover hat am Dienstag das Hauptverfahren gegen das frühere Staatsoberhaupt Christian Wulff und den Berliner Filmfinanzier David Groenewold eröffnet. In einem 13-seitigen Beschluss erklärt das Gericht, dass nur eine "umfassende unmittelbare Beweisaufnahme" in einem Prozess klären könne, ob der CDU-Politiker und der Unternehmer nur im Rahmen einer persönlichen Freundschaft nett zueinander waren - oder ob Groenewold Niedersachsens damaligem Ministerpräsidenten ein paar Gefälligkeiten zuteilwerden ließ, damit sich Wulff bei Gelegenheit durch nützliche Amtshandlungen revanchieren konnte. Der Ministerpräsident kümmerte sich um Filmförderung in Niedersachsen gerne persönlich. Der Vorwurf, der verhandelt wird, lautet auf Vorteilsgewährung beziehungsweise Vorteilsannahme.
Ex-Bundespräsident Christian Wulff (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte am Ende ihrer 14-monatigen Ermittlungen im April noch Anklage wegen Bestechung und Bestechlichkeit erhoben, der das Gericht aber nicht folgte. Die Annahme der Ermittlungsbehörde, wonach Wulff einen Brief an Siemens mit der Bitte um Unterstützung für ein Filmprojekt Groenewolds nur geschrieben habe, weil der Filmfinanzier ihm und seiner Frau zuvor einen Oktoberfestbesuch im Wert von 753,90 Euro gesponsert habe, lässt sich nach Meinung des Gerichts nicht beweisen.
Allerdings wird in dem Verfahren, das am 1. November beginnen und bis mindestens Ende des Jahres dauern könnte, das besondere Verhältnis zwischen Groenewold und Wulff genau untersucht werden. Es wird dabei, so die Kammer, "um die nähere Ausgestaltung der Freundschaft" und "den allgemeinen Lebenszuschnitt" der Angeklagten gehen. Das Gericht hält nämlich ebenso für möglich, dass der Film-Lobbyist Groenewold sich in der langjährigen Beziehung den einflussreichen Politiker durch kleine Geschenke so herangezogen hat, dass der sich bei passender Gelegenheit für ihn einsetzte. Die Beschlussfassung zählt zu diesem Zweck "eine Vielzahl dienstlicher bzw. geschäftlicher Berührungspunkte" zwischen den beiden Männern auf und stellt dem "weitere Vorteile" außer dem Oktoberfestbesuch gegenüber. Dabei bewertet das Gericht auch Einladungen und Reisen neu, welche die Staatsanwaltschaft schon für erledigt erklärt hatte.
Anklage wie Verteidigung werteten den Gerichtsbeschluss jeweils als Erfolg. Die Staatsanwaltschaft sieht ihre "aufgrund der sorgfältig geführten Ermittlungen" gewonnene Erkenntnis bestätigt, dass "hinreichender Tatverdacht wegen eines Korruptionsdelikts" bestehe. Wulffs Anwälte deuten die Herabstufung der Anklage als Punktsieg. Ein Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage abzuwenden, hatten Wulff und Groenewold im April abgelehnt. Auch ein reduziertes Angebot würden sie ablehnen. Ziel sei ein Freispruch.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird sich ein ehemaliger Bundespräsident als Angeklagter vor Gericht verantworten müssen. Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Hannover hat am Dienstag das Hauptverfahren gegen das frühere Staatsoberhaupt Christian Wulff und den Berliner Filmfinanzier David Groenewold eröffnet. In einem 13-seitigen Beschluss erklärt das Gericht, dass nur eine "umfassende unmittelbare Beweisaufnahme" in einem Prozess klären könne, ob der CDU-Politiker und der Unternehmer nur im Rahmen einer persönlichen Freundschaft nett zueinander waren - oder ob Groenewold Niedersachsens damaligem Ministerpräsidenten ein paar Gefälligkeiten zuteilwerden ließ, damit sich Wulff bei Gelegenheit durch nützliche Amtshandlungen revanchieren konnte. Der Ministerpräsident kümmerte sich um Filmförderung in Niedersachsen gerne persönlich. Der Vorwurf, der verhandelt wird, lautet auf Vorteilsgewährung beziehungsweise Vorteilsannahme.
Ex-Bundespräsident Christian Wulff (Archivbild)
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte am Ende ihrer 14-monatigen Ermittlungen im April noch Anklage wegen Bestechung und Bestechlichkeit erhoben, der das Gericht aber nicht folgte. Die Annahme der Ermittlungsbehörde, wonach Wulff einen Brief an Siemens mit der Bitte um Unterstützung für ein Filmprojekt Groenewolds nur geschrieben habe, weil der Filmfinanzier ihm und seiner Frau zuvor einen Oktoberfestbesuch im Wert von 753,90 Euro gesponsert habe, lässt sich nach Meinung des Gerichts nicht beweisen.
Allerdings wird in dem Verfahren, das am 1. November beginnen und bis mindestens Ende des Jahres dauern könnte, das besondere Verhältnis zwischen Groenewold und Wulff genau untersucht werden. Es wird dabei, so die Kammer, "um die nähere Ausgestaltung der Freundschaft" und "den allgemeinen Lebenszuschnitt" der Angeklagten gehen. Das Gericht hält nämlich ebenso für möglich, dass der Film-Lobbyist Groenewold sich in der langjährigen Beziehung den einflussreichen Politiker durch kleine Geschenke so herangezogen hat, dass der sich bei passender Gelegenheit für ihn einsetzte. Die Beschlussfassung zählt zu diesem Zweck "eine Vielzahl dienstlicher bzw. geschäftlicher Berührungspunkte" zwischen den beiden Männern auf und stellt dem "weitere Vorteile" außer dem Oktoberfestbesuch gegenüber. Dabei bewertet das Gericht auch Einladungen und Reisen neu, welche die Staatsanwaltschaft schon für erledigt erklärt hatte.
Anklage wie Verteidigung werteten den Gerichtsbeschluss jeweils als Erfolg. Die Staatsanwaltschaft sieht ihre "aufgrund der sorgfältig geführten Ermittlungen" gewonnene Erkenntnis bestätigt, dass "hinreichender Tatverdacht wegen eines Korruptionsdelikts" bestehe. Wulffs Anwälte deuten die Herabstufung der Anklage als Punktsieg. Ein Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage abzuwenden, hatten Wulff und Groenewold im April abgelehnt. Auch ein reduziertes Angebot würden sie ablehnen. Ziel sei ein Freispruch.