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"Wesensverwandtschaft"

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Vor etwa einem Jahr hat der Bundesrat entschieden, als einziges Verfassungsorgan das Verbot der NPD zu beantragen. Am kommenden Dienstag wird nun der Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die rund 270 Seiten starke Antragsschrift, verfasst von den Professoren Christian Waldhoff und Christoph Möllers, schildert die NPD als eine aggressiv ausländerfeindliche, die nationalsozialistische Ideologie verherrlichende Partei, die zudem eine beträchtliche Zahl vorbestrafter Funktionäre in ihren Reihen habe.



Der Antrag auf ein Verbot der NPD baut auf der starken Identifikation mit dem historischen deutschen Nationalsozialismus auf.

Mit vielen Belegen und Zitaten versuchen die Antragsteller, deutlich zu machen, wie fundamental die Ideologie der Nationaldemokraten einer freiheitlichen Verfassungsordnung und namentlich der Menschenwürde widerspricht. Auf der Grundlage eines ethnischen Volksbegriffes spreche die NPD Migranten die Zugehörigkeit zum deutschen Volk selbst dann ab, wenn sie einen deutschen Pass besäßen. Mit diesem biologistischen Konzept einer 'Volksgemeinschaft' strebe die Partei an, Menschen nichtdeutscher Herkunft vom Schutz der Grundrechte auszuschließen.

Zentraler Baustein des Antrags ist die starke Identifikation der rechtsextremen Partei mit dem historischen deutschen Nationalsozialismus. Bei ihrer überwiegend, aber nicht vollständig offen kommunizierten Ideologie handele es sich um ein politisches Programm, 'das über weite Strecken mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch ist', heißt es in dem Antrag. Dabei stützen sich die Autoren auf ein Gutachten des Münchner Instituts für Zeitgeschichte: Danach ist die NPD - wie Adolf Hitlers NSDAP - geprägt von einer totalitären und demokratiefeindlichen Ideologie. 'Mit Blick auf die ideologischen Kernelemente - biologistisch-rassistisch fundiertes Freund-Feind-Denken, militanter Antiliberalismus, Antiindividualismus und Antisemitismus - lässt sich eine Wesensverwandtschaft zwischen NPD und NSDAP eindeutig nachweisen', befindet das Gutachten.

Mit diesem Teil der Begründung wollen die juristischen Vertreter des Bundesrats offenkundig die Hürden nehmen, die sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergeben könnte. Der Straßburger Gerichtshof hat einerseits in einigen Urteilen davon gesprochen, es müsse eine 'dringende Notwendigkeit' für ein Parteiverbot geben. Das könnte bei der politisch marginalisierten und finanziell klammen NPD fraglich sein. Auf der anderen Seite räumt das Menschenrechtsgericht den Staaten durchaus einen beträchtlichen Spielraum für Verbotsverfahren ein, und zwar dann, wenn dort nationale oder historische Besonderheiten zum Tragen kommen. Und das jedenfalls dürfte nirgendwo augenfälliger sein als bei einer deutschen Nazipartei. Wolfgang Janisch

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