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Loblied ohne Folgen

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Niemand hat erwartet, dass Angela Merkel und Sigmar Gabriel umgehend zum Telefonhörer greifen und Trupps von Architekten, Baggerfahrern und Handwerkern an die Hochschulen schicken würden. Dürfte man träumen, wäre genau das aber nötig: neue Hörsäle und Labore, Renovierungen bröckelnder Fassaden und undichter Dächer, energetische Sanierungen, von Nord bis Süd und von Ost bis West. Die Infrastruktur der Wissenschaft, vor allem die vielen in den Sechziger- und Siebzigerjahren entstandenen Bauten, ist in die Jahre gekommen. Auf Dutzende Milliarden Euro haben sich die Sanierungen angestaut. Es geht aber um mehr als nur Gebäude, es geht um überfüllte Hörsäle, veraltete Computer, Personallücken und zu wenig Geld für die Forschung. In einer Umfrage des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft nannte unlängst jeder zweite Rektor die Finanzlage seines Hauses negativ, mit dem Ausblick, dass sie sich künftig weiter verschlechtert.



40 Jahre alte Bauten müssen dringend saniert werden. Im Koalitionsvertrag steht davon leider nichts.

"Deutschlands Zukunft gestalten" haben die Koalitionsverhandler in Berlin über ihren Vertrag überschrieben; Bildung und Forschung tauchen gleich im ersten Kapitel auf. Ein Loblied auf die Hochschulen und ihre "überragende Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung" und die "internationale Wettbewerbsfähigkeit" wird angestimmt. Doch was steht dort zum Hochschulbau? Kein Wort. Es ist nicht das einzige Thema, das im Vertrag fehlt - weil man sich nicht über die Finanzierung einigen konnte. "Der Koalitionsvertrag setzt an einigen richtigen Stellen an", sagt Horst Hippler, Chef der Hochschulrektorenkonferenz. Er lasse aber "offen, wie ernsthaft Konsequenzen aus dieser Erkenntnis für die Regierungspolitik gezogen werden".

Seit der Föderalismusreform von 2006 darf der Bund Hochschulen nur durch befristete Projekte oder Programme mit den Ländern fördern - also nicht direkt investieren. Laut Grundgesetz ist es verboten, dass Berlin Geld unmittelbar an eine Hochschule fließen lässt oder Professuren aufbaut: das sogenannte Kooperationsverbot. Doch viele Finanzminister in den Ländern sehen sich heute gar nicht mehr in der Lage, ihre Hochschulen zu unterhalten, betreiben Flickschusterei oder legen Sparprogramme auf. Die Reform von 2006 hatte Fehler, das sagen inzwischen Politiker aller Parteien von Bund wie Ländern. Diese K-Frage war für viele SPD-Leute im Wahlkampf noch wichtiger als die nach dem richtigen Kanzlerkandidaten.

Doch das Wort "Kooperationsverbot" taucht im Koalitionsvertrag gar nicht auf. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. SPD und Union sowie auch Bund und Länder haben sich in der Frage zerstritten, ob es den Geldsegen nur für Hochschulen oder auch für Schulen geben soll. So hat man die Frage ausgespart. Dabei hätte nur eine große Koalition, bei der genug Ländervertreter mit in den Verhandlungen saßen, die Chance auf einen großen Wurf. Konkret will Schwarz-Rot nur fortsetzen, was das Grundgesetz erlaubt: etwa einen befristeten Pakt für Studienplätze. Mit 2,6 Millionen Hochschülern gibt es derzeit so viele wie nie; oder ein Folgekonzept für die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern, durch die zuletzt international renommierte Forschungszentren entstanden sind.

Gleichwohl wird den Unis noch ein Zuwachs bei deren Grundfinanzierung in Aussicht gestellt - was der Bund gar nicht beschließen kann. Beobachter sehen den Passus als Hoffnungsschimmer, dass doch noch die leidige K-Frage entschieden wird, ausschließlich für die Hochschulen. Hippler fordert eine neue Föderalismuskommission. "Es darf kein Zaudern und Taktieren mehr geben."

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