Ein Lehrer lädt im Internet Kinderporno-Dateien herunter, wird verurteilt - und darf trotzdem weiter unterrichten. So hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und damit die Forderung der Landesschulbehörde abgewiesen, die den Pädagogen entlassen wollte. Nun muss der 52-Jährige lediglich seinen Posten als stellvertretender Schulleiter abgeben und Abstriche bei seinem Gehalt machen. Als Realschullehrer darf er aber an seine Schule zurückkehren.
Ein Lehrer der Kinderpornos herunterläd darf weiter unterichten.
Der verheiratete Mann war 2011 ins Visier der Interpol-Ermittler geraten, weil er sich Hunderte Kinderporno-Dateien auf seinen Privatcomputer geladen haben soll. Die Kriminalpolizei Hannover erstattete schließlich Anzeige, im Oktober vergangenen Jahres verurteilte das Amtsgericht Springe den 52-Jährigen dann "wegen der Sich-Verschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften" zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Der Lehrer verließ daraufhin die Schule, und die Landesschulbehörde klagte auf Entlassung aus dem Schuldienst. Begründung: Der Verurteilte habe das Ansehen der Schulbehörde "beschädigt und das Vertrauensverhältnis sei zerstört".
Die Verwaltungsrichter haben nun anders entschieden. Zwar habe der 52-Jährige "elementare Rechte gerade derjenigen Personengruppe verletzt, deren Schutz und Erziehung ihm als Dienstpflicht obliegt", doch bewege sich die Schwere der Straftat am unteren Rand. Außerdem, argumentierten die Richter, sei der Lehrer in der Vergangenheit disziplinarrechtlich nicht aufgefallen und habe "sich mit besonderem Engagement seiner beruflichen Tätigkeit gewidmet".
Nach dem Urteil hat die Landesschulbehörde angekündigt, keine weiteren rechtlichen Schritte zu unternehmen: "Uns sind die Hände gebunden", sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums am Mittwoch gegenüber der SZ. Die Erfahrung aus ähnlichen Fällen zeige, dass eine Klage in der nächsten Instanz keine Aussicht auf Erfolg habe.
Ein Lehrer der Kinderpornos herunterläd darf weiter unterichten.
Der verheiratete Mann war 2011 ins Visier der Interpol-Ermittler geraten, weil er sich Hunderte Kinderporno-Dateien auf seinen Privatcomputer geladen haben soll. Die Kriminalpolizei Hannover erstattete schließlich Anzeige, im Oktober vergangenen Jahres verurteilte das Amtsgericht Springe den 52-Jährigen dann "wegen der Sich-Verschaffung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften" zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen. Der Lehrer verließ daraufhin die Schule, und die Landesschulbehörde klagte auf Entlassung aus dem Schuldienst. Begründung: Der Verurteilte habe das Ansehen der Schulbehörde "beschädigt und das Vertrauensverhältnis sei zerstört".
Die Verwaltungsrichter haben nun anders entschieden. Zwar habe der 52-Jährige "elementare Rechte gerade derjenigen Personengruppe verletzt, deren Schutz und Erziehung ihm als Dienstpflicht obliegt", doch bewege sich die Schwere der Straftat am unteren Rand. Außerdem, argumentierten die Richter, sei der Lehrer in der Vergangenheit disziplinarrechtlich nicht aufgefallen und habe "sich mit besonderem Engagement seiner beruflichen Tätigkeit gewidmet".
Nach dem Urteil hat die Landesschulbehörde angekündigt, keine weiteren rechtlichen Schritte zu unternehmen: "Uns sind die Hände gebunden", sagte ein Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums am Mittwoch gegenüber der SZ. Die Erfahrung aus ähnlichen Fällen zeige, dass eine Klage in der nächsten Instanz keine Aussicht auf Erfolg habe.