Der Mann mit dem Künstlernamen Bushido ist als ein sogenannter Gangsta-Rapper mit einer starken Neigung zu derben Ausdrücken berühmt geworden. In den Liedern des 35 Jahre alten Berliners tauchen häufig Ausdrücke wie „Schlampe“ oder „Nutte“ auf. Der Name des Rappers wird verbunden mit gewaltverherrlichenden Musikvideos und Liedern mit frauen-, schwulen-, und judenfeindlichem Inhalt.
"Voll wenig Presse im Gericht", twitterte Bushido vor der Verhandlung. Stimmte natürlich nicht.
An diesem Donnerstagmorgen im Amtsgericht Tiergarten zu Berlin berichtete er von der Sorge um den Mittagsschlaf seiner kleinen Tochter. Der Rapper, der unter seinem bürgerlichen Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi vom Richter begrüßt wurde, erklärte, wie wichtig so ein Mittagsschlaf sei, und dass die Tochter ohne Mittagsschlaf ziemlich unleidlich werden kann. Das wisse jeder, der Kinder habe. Nur die Burschen, die an einem Sonntag im letzten Mai bei ihm klingelten, die wüssten das nicht. Die seien selbst noch Kinder.
Ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung war angesetzt. Ein Nachbar von Bushido soll einem jungen Mann nach einem Streit eine Ohrfeige versetzt haben. Bushido, so die Anklage, habe den 17-Jährigen kurz darauf mit seinem Schuh geschlagen, auf den Kopf. Das vermeintliche Opfer erstattete Anzeige.
So kam es zum Verfahren, dessen Verlauf dem Rapper, der ja schon mit ärgeren Vorwürfen umgehen musste, Freude bereitet haben dürfte. Vor Beginn twitterte er: „Voll wenig Presse im Gericht“. Tatsächlich suchte das Gericht wegen des Andrangs im letzten Moment einen größeren Saal. Dort lernte man, dass Bushido drei kleine Kinder hat, „was mit Musik“ mache und zur Höhe seines Einkommens „so ad hoc“ nichts sagen könne. Bald begann Bushido, der ein blaues Sportblouson trug, ausführlich zu erzählen, wie er an diesem Sonntag im Mai daheim von ein paar Jugendlichen gestört wurde.
Die kleine Tochter habe ihren Mittagsschlaf gehalten. Es klingelte, seine Frau sei zur Tür gegangen. Sie habe durch die Gegensprechanlage geantwortet: „Nee, nee, der ist nicht da.“ Das habe sich zweimal wiederholt. Beim vierten Mal sei er zur Tür gegangen und habe durch die Kamera einen jungen Mann erkannt, der nicht nur ihn schon häufig belästigt habe, sondern auch seine Mitarbeiter. Er habe gehört: „Ja, Bushido, äh, Bushido. Wa, wa, wa.“ In der Anklage hieß es, die Jungs wollten Autogramme, ein Video mit ihm drehen.
Bushido ging hinaus. Er bat einen 45 Jahre alten Nachbarn hinzu. Der ist arbeitslos, Bushido beschreibt ihn als früheren Türsteher einer Diskothek, der wisse, wie „man deeskalierend vorgeht“. Unaufgeregt habe er dem Jugendlichen erklärt: „Kollege, ganz ehrlich, ich will nicht mit dir reden.“ Und, als der nicht ging, habe er die Polizei gerufen. „Ich wollte meine Ruhe haben.“ Weder er noch der Nachbar hätten Gewalt angewendet. Und der Schuh? Seine Schuhe habe er die ganze Zeit angehabt, „alle Schuhe befanden sich an den Füßen“.
Als die Polizei kam, habe er sich bei den Beamten entschuldigt, „die haben gewiss Besseres zu tun“, sagte Bushido. Dass er selbst angezeigt wurde, habe er erst viel später erfahren.
Es hätte doch alles anders laufen können. Hätten die Jungs nur gesagt, dass sie Autogramme wollten: „Ein Foto wäre es mir wert, den Mittagsschlaf meiner Tochter zu schützen.“
Vor Gericht hatte sich die Lust der Jugendlichen, Bushido zu beschuldigen, in Luft aufgelöst. Schon das angebliche Opfer, ein 17-Jähriger, wollte nicht reden. Was er beruflich tue? Nix. „Rumhängen?“ fragte Richter Torsten Dube. „Ja“, sagte der Junge, und sein Anwalt habe ihm geraten, nichts zu sagen. Der Richter warnte ihn zum Abschied, dies sei ja nun kein Kindergeburtstag. Wenn er mit dieser Einstellung weitermache, werde er vielleicht nicht mehr lange in Freiheit leben. Nun erfuhr man, dass der 17-Jährige tatsächlich gerade in Haft war.
Auch die Zeugen, darunter zwei schmächtige Schüler, mochten nicht aussagen. Das Ganze wurde komisch. Einer nach dem anderen wurde nur aufgerufen, weil er nun schon mal da war, und sagte dann außer Namen und Alter nichts. Nach knapp einer Stunde war alles vorbei. Der Staatsanwalt sprach von „einem unschönen Klingelstreich“. Er warf Bushido nur vor, dass er nicht gleich die Polizei gerufen habe, und beantragte Freisprüche. Nichts sei geblieben von den Vorwürfen, sagte der Richter. „Wenn man das Verhalten der Zeugen heute sieht, zieht es einem schon die Schuhe aus.“ Bushido verschwand, kommentarlos.
"Voll wenig Presse im Gericht", twitterte Bushido vor der Verhandlung. Stimmte natürlich nicht.
An diesem Donnerstagmorgen im Amtsgericht Tiergarten zu Berlin berichtete er von der Sorge um den Mittagsschlaf seiner kleinen Tochter. Der Rapper, der unter seinem bürgerlichen Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi vom Richter begrüßt wurde, erklärte, wie wichtig so ein Mittagsschlaf sei, und dass die Tochter ohne Mittagsschlaf ziemlich unleidlich werden kann. Das wisse jeder, der Kinder habe. Nur die Burschen, die an einem Sonntag im letzten Mai bei ihm klingelten, die wüssten das nicht. Die seien selbst noch Kinder.
Ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung war angesetzt. Ein Nachbar von Bushido soll einem jungen Mann nach einem Streit eine Ohrfeige versetzt haben. Bushido, so die Anklage, habe den 17-Jährigen kurz darauf mit seinem Schuh geschlagen, auf den Kopf. Das vermeintliche Opfer erstattete Anzeige.
So kam es zum Verfahren, dessen Verlauf dem Rapper, der ja schon mit ärgeren Vorwürfen umgehen musste, Freude bereitet haben dürfte. Vor Beginn twitterte er: „Voll wenig Presse im Gericht“. Tatsächlich suchte das Gericht wegen des Andrangs im letzten Moment einen größeren Saal. Dort lernte man, dass Bushido drei kleine Kinder hat, „was mit Musik“ mache und zur Höhe seines Einkommens „so ad hoc“ nichts sagen könne. Bald begann Bushido, der ein blaues Sportblouson trug, ausführlich zu erzählen, wie er an diesem Sonntag im Mai daheim von ein paar Jugendlichen gestört wurde.
Die kleine Tochter habe ihren Mittagsschlaf gehalten. Es klingelte, seine Frau sei zur Tür gegangen. Sie habe durch die Gegensprechanlage geantwortet: „Nee, nee, der ist nicht da.“ Das habe sich zweimal wiederholt. Beim vierten Mal sei er zur Tür gegangen und habe durch die Kamera einen jungen Mann erkannt, der nicht nur ihn schon häufig belästigt habe, sondern auch seine Mitarbeiter. Er habe gehört: „Ja, Bushido, äh, Bushido. Wa, wa, wa.“ In der Anklage hieß es, die Jungs wollten Autogramme, ein Video mit ihm drehen.
Bushido ging hinaus. Er bat einen 45 Jahre alten Nachbarn hinzu. Der ist arbeitslos, Bushido beschreibt ihn als früheren Türsteher einer Diskothek, der wisse, wie „man deeskalierend vorgeht“. Unaufgeregt habe er dem Jugendlichen erklärt: „Kollege, ganz ehrlich, ich will nicht mit dir reden.“ Und, als der nicht ging, habe er die Polizei gerufen. „Ich wollte meine Ruhe haben.“ Weder er noch der Nachbar hätten Gewalt angewendet. Und der Schuh? Seine Schuhe habe er die ganze Zeit angehabt, „alle Schuhe befanden sich an den Füßen“.
Als die Polizei kam, habe er sich bei den Beamten entschuldigt, „die haben gewiss Besseres zu tun“, sagte Bushido. Dass er selbst angezeigt wurde, habe er erst viel später erfahren.
Es hätte doch alles anders laufen können. Hätten die Jungs nur gesagt, dass sie Autogramme wollten: „Ein Foto wäre es mir wert, den Mittagsschlaf meiner Tochter zu schützen.“
Vor Gericht hatte sich die Lust der Jugendlichen, Bushido zu beschuldigen, in Luft aufgelöst. Schon das angebliche Opfer, ein 17-Jähriger, wollte nicht reden. Was er beruflich tue? Nix. „Rumhängen?“ fragte Richter Torsten Dube. „Ja“, sagte der Junge, und sein Anwalt habe ihm geraten, nichts zu sagen. Der Richter warnte ihn zum Abschied, dies sei ja nun kein Kindergeburtstag. Wenn er mit dieser Einstellung weitermache, werde er vielleicht nicht mehr lange in Freiheit leben. Nun erfuhr man, dass der 17-Jährige tatsächlich gerade in Haft war.
Auch die Zeugen, darunter zwei schmächtige Schüler, mochten nicht aussagen. Das Ganze wurde komisch. Einer nach dem anderen wurde nur aufgerufen, weil er nun schon mal da war, und sagte dann außer Namen und Alter nichts. Nach knapp einer Stunde war alles vorbei. Der Staatsanwalt sprach von „einem unschönen Klingelstreich“. Er warf Bushido nur vor, dass er nicht gleich die Polizei gerufen habe, und beantragte Freisprüche. Nichts sei geblieben von den Vorwürfen, sagte der Richter. „Wenn man das Verhalten der Zeugen heute sieht, zieht es einem schon die Schuhe aus.“ Bushido verschwand, kommentarlos.