John Hervie De Sosa hat bis Oktober 2011 bei Daeduck Philippines in einer Sonderwirtschaftszone in der Nähe der philippinischen Hauptstadt Manila gearbeitet. 600 Arbeiter stellen dort auch Leiterplatinen für den deutschen Automobilzulieferer Continental her. 30 Arbeiter, auch de Sosa, setzten gerichtlich eine reguläre Anstellung durch, worauf jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den Philippinen hat, wenn er ein Jahr in einem Betrieb gearbeitet und dieselbe Tätigkeit ausgeübt hat. „Daeduck setzte die Entscheidung nicht um, sondern entließ uns zwei Monate später einfach“, sagte de Sosa bei der letzten Hauptversammlung von Continental.
Keine Statements zu Menschenrechten - Der hessische Medizinkonzern Fresenius
Sein Fall gehört zu denjenigen, die Misereor, das Hilfswerk der katholischen Kirche, und die Nichtregierungsorganisation (NGO) Germanwatch in einer am Mittwoch veröffentlichen Studie aufgreifen, um exemplarisch aufzuzeigen, wo deutsche Konzerne mit Menschenrechtsproblemen konfrontiert sind. Andere betreffen beispielsweise Bayer in Indien, Eon in Chile und Textilfirmen in Bangladesch. Ausführlich untersuchten die beiden Organisationen, inwieweit die 30-Dax-Konzerne ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen. Dafür studierten sie die Nachhaltigkeitsberichte der Konzerne und befragten sie. Alle antworteten. Doch es gibt Nachholbedarf.
„Bei einem Teil der Unternehmen sehen wir Fortschritte. Aber die meisten Dax-Unternehmen erfüllen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bislang nur in Ansätzen“, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch. Und: „Abgesehen von Fresenius und Fresenius Medical Care bekennen sich zwar alle Dax-Unternehmen öffentlich zu den Menschenrechten. Die menschenrechtlichen Folgen ihrer Aktivitäten im Ausland untersuchen sie bislang aber nur oberflächlich.“
Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft geschehen in vielen Regionen und Branchen, am häufigsten laut einer Studie der Vereinten Nationen im Rohstoffsektor (26 Prozent), gefolgt vom Einzelhandel und Konsumgütern (21 Prozent). Bei großen Katastrophen, wie etwa dem Zusammensturz der Fabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 mit mehr als 1100 Toten, steht schnell die Frage auf der Tagesordnung, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn im Wirtschaftsleben die Menschenrechte verletzt werden, indem beispielsweise das Leben von Beschäftigten durch schlampige Bauweise aufs Spiel gesetzt wird oder Löhne gezahlt werden, die nicht zum Leben reichen. Sind es allein die Staaten oder auch Unternehmen?
Die Vereinten Nationen unternahmen seit den Sechzigerjahren – vor allem auf Initiative von Entwicklungsländern – mehrere Anläufe zur menschenrechtlichen Regulierung von Unternehmen. „Das ist nie gelungen, weil es keinen Konsens dazu gab. 1994 wurde der Versuch eingestellt“, sagte Michael Windfuhr, Vizedirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bei einer Veranstaltung in Berlin. Daran änderten auch Menschenrechtskandale wie die Hinrichtung von Ken Saro Wiwa im Jahr 1995 nichts; der Schriftsteller hatte gegen die Ölverschmutzung durch Shell im Nigerdelta gekämpft.
Statt verbindlicher Normen gab es freiwillige Verhaltenskodices einzelner Unternehmer oder Branchen. Dazu zählt auch der Global Compact der Vereinten Nationen, den der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan1999 anregte. Unternehmen bekennen sich mit ihrem Beitritt zu zehn Prinzipien gesellschaftlicher, sozialer und ökologischer Verantwortung und müssen regelmäßig Fortschrittsberichte vorlegen. Kritiker sprechen davon, dass sich die Konzerne auf diese Weise rein waschen.
Der Wissenschaftler John Ruggie gilt als geistiger Vater des Global Compact. Ihn ernannte Annan 2005 zum Sonderbeauftragten für die Menschenrechtsverantwortung Transnationaler Unternehmen. Ruggi versuchte gar nicht erst einen bindenden völkerrechtlichen Vertrag für Unternehmen zu schaffen, sondern erarbeitete Leitlinien für Wirtschafts- und Menschenrechte – gewissermaßen einen Mix aus völkerrechtlich verbindlichen und freiwilligen Regeln. Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete die Leitprinzipien 2011, und zwar einstimmig. Damit liegt erstmals ein international anerkannter Empfehlungskatalog zur Umsetzung der Menschenrechte in der Wirtschaft vor.
Wichtig an diesem UN-Regelwerk gegenüber anderen Vereinbarungen sei es, dass die gesamte Lieferkette in den Blick genommen werde, sagt Menschenrechtsexperte Windfuhr. „Das heißt, es geht nicht mehr nur um die reinen Arbeitsbeziehungen, die bei vielen transnationalen Konzernen gar nicht die allerschlechtesten sind, sondern um den gesamten Effekt dieser Unternehmensaktivitäten auf andere Bereiche.“
Viele NGOs reagierten auf die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien verhalten, einige lehnten sie offen ab – sie wünschten sich verbindlichere Regeln und sahen Lücken. Trotzdem ziehen sie die Leitprinzipien als Bezugspunkt heran, so wie jetzt auch Misereor und Germanwatch in ihrer Studie „Globales Wirtschaften und Menschenrechte. Deutschland auf dem Prüfstand“.
14 Dax-Konzerne haben demnach eine eigene Grundsatzerklärung zu Menschenrechten veröffentlicht. „Am weitesten gehen die menschenrechtlichen Grundsatzerklärungen von der BASF und SAP“, urteilen die Autoren. Sie heben hervor, dass beide Konzerne sogar „innovative Lösungen“ für so genannte Dilemma-Situationen entwickeln wollen; solche entstehen beispielsweise, wenn das lokale Recht die Anwendung internationaler Arbeitsstandards untersagt. Auf Nachfrage wird BASF etwas konkreter: „Beispielsweise wird in einigen Ländern, in denen wir tätig sind, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich beschränkt. Hier suchen wir nach Lösungen, einen systematischen Dialog mit unseren Mitarbeitern zu etablieren.“
Der Chemiekonzern BASF ist der Studie zufolge der einzige Dax-Konzern, dessen menschenrechtliche Grundsatzerklärung auch die Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden in den Blick nimmt. Bei den Konzernen Fresenius und Fresenius Medical Car finden sich laut Studie keine öffentlichen Stellungnahmen zu Menschenrechten. „Sie treffen damit keine öffentlich verfügbare Aussage zur Beachtung der Menschenrechte und erfüllen somit noch nicht einmal diese grundlegende Anforderung der UN-Leitprinzipien“, kritisieren die Autoren. Formal sei dies richtig, heißt es bei Fresenius. Aber natürlich würden die UN-Leitprinzipien verfolgt.
Ein Sprecher verweist auf Fälle, wo sich die Firma sogar konkret gegen drohende Menschenrechtsverletzungen wehrte. So kämpfe sie gegen den Missbrauch des Betäubungsmittels Propofol zur Vollstreckung der Todesstrafe in den USA. Auch der Fall Daeduck zeigt, wie sehr die Ansichten eines Konzerns und NGOs bei der Bewertung eines menschenrechtlichen Sachverhalts auseinander liegen können. „Wir haben Continental mehrfach auf menschenrechtliche Missstände bei seinem Zulieferer hingewiesen“, heißt es bei Misereor. Die Arbeiter, die sich für ihre Rechte einsetzten, würden eingeschüchtert und bedroht, eine unabhängige Arbeitervertretung bislang nicht anerkannt.
Continental verpflichtet nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2011 alle Lieferanten und Dienstleister auf einen Code, der unter anderem die Achtung der Menschenrechte umfasst. „Nach unseren Erkenntnissen und Prüfungen bei Daeduck sind die Mitarbeitervertreter nach Recht und Gesetz eingesetzt (…) und auch der Einsatz von Leiharbeitgebern erfolgt gesetzeskonform“, reagiert Continental, konfrontiert mit Ergebnissen der Studie.
Bei der Bewertung der Löhne gehen die Ansichten ebenfalls auseinander. Laut Continental „liegen die Löhne und Gehälter mindestens auf-, teilweise sogar über - dem gesetzlich bestimmten Niveau“. Laut Misereor und Germanwatch betrugen die Löhne der Beschäftigten bei Daeduck Mitte 2013 weniger als sieben Euro täglich. Das sei weniger als die Hälfte dessen, was eine Familie in der Region laut offizieller Statistik bereits im Jahre 2008 zum Leben benötigte, schreiben die Organisatoren. Die Frage des Mindestlohns, der nicht zum Leben ausreicht, stellt sich oft in Entwicklungsländern. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Autoren, dass Unternehmen das Thema existenzsichernde Löhne aufgreifen. Laut der Studie machen dies mit Adidas und Henkel jedoch erst zwei Dax-Konzerne in ihren Grundsatzerklärungen.
Allerdings beobachten die NGOs dieser Tage nicht nur Unternehmen genau, wenn es um die Umsetzung der Leitprinzipien geht, sondern auch die Bundesregierung. „Der deutsche Staat wird seiner völkerrechtlichen Verpflichtung bislang nicht gerecht, die Menschenrechte vor Verstößen durch deutsche Unternehmen im Ausland effektiv zu schützen", sagte Misereor-Mitarbeiter und Mitautor der Studie Armin Paasch. Es sei unbegreiflich, dass Deutschland fast drei Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte immer noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet habe, anders als beispielsweise Großbritannien. Nach Ansicht von NGOs versucht die Bundesregierung auch die neue Transparenzrichtlinie der EU zu verwässern, die Unternehmen verpflichten soll, in ihren Lageberichten auch über soziale, ökologische und menschenrechtliche Probleme im Ausland zu berichten. Am 17. Februar warnten Amnesty International, Oxfam, Germanwatch und das CorA-Netwerk für Unternehmensverantwortung in einem Brief Bundeskanzerlin Angela Merkel, „dass von dem ursprünglichen Sinn und Zweck des Gesetzesvorschlags – nämlich Transparenz und gleiche Regeln für alle zu schaffen – nichts übrig bleibt.“
Keine Statements zu Menschenrechten - Der hessische Medizinkonzern Fresenius
Sein Fall gehört zu denjenigen, die Misereor, das Hilfswerk der katholischen Kirche, und die Nichtregierungsorganisation (NGO) Germanwatch in einer am Mittwoch veröffentlichen Studie aufgreifen, um exemplarisch aufzuzeigen, wo deutsche Konzerne mit Menschenrechtsproblemen konfrontiert sind. Andere betreffen beispielsweise Bayer in Indien, Eon in Chile und Textilfirmen in Bangladesch. Ausführlich untersuchten die beiden Organisationen, inwieweit die 30-Dax-Konzerne ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen. Dafür studierten sie die Nachhaltigkeitsberichte der Konzerne und befragten sie. Alle antworteten. Doch es gibt Nachholbedarf.
„Bei einem Teil der Unternehmen sehen wir Fortschritte. Aber die meisten Dax-Unternehmen erfüllen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bislang nur in Ansätzen“, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch. Und: „Abgesehen von Fresenius und Fresenius Medical Care bekennen sich zwar alle Dax-Unternehmen öffentlich zu den Menschenrechten. Die menschenrechtlichen Folgen ihrer Aktivitäten im Ausland untersuchen sie bislang aber nur oberflächlich.“
Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft geschehen in vielen Regionen und Branchen, am häufigsten laut einer Studie der Vereinten Nationen im Rohstoffsektor (26 Prozent), gefolgt vom Einzelhandel und Konsumgütern (21 Prozent). Bei großen Katastrophen, wie etwa dem Zusammensturz der Fabrik Rana Plaza in Bangladesch 2013 mit mehr als 1100 Toten, steht schnell die Frage auf der Tagesordnung, wer die Verantwortung dafür trägt, wenn im Wirtschaftsleben die Menschenrechte verletzt werden, indem beispielsweise das Leben von Beschäftigten durch schlampige Bauweise aufs Spiel gesetzt wird oder Löhne gezahlt werden, die nicht zum Leben reichen. Sind es allein die Staaten oder auch Unternehmen?
Die Vereinten Nationen unternahmen seit den Sechzigerjahren – vor allem auf Initiative von Entwicklungsländern – mehrere Anläufe zur menschenrechtlichen Regulierung von Unternehmen. „Das ist nie gelungen, weil es keinen Konsens dazu gab. 1994 wurde der Versuch eingestellt“, sagte Michael Windfuhr, Vizedirektor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, bei einer Veranstaltung in Berlin. Daran änderten auch Menschenrechtskandale wie die Hinrichtung von Ken Saro Wiwa im Jahr 1995 nichts; der Schriftsteller hatte gegen die Ölverschmutzung durch Shell im Nigerdelta gekämpft.
Statt verbindlicher Normen gab es freiwillige Verhaltenskodices einzelner Unternehmer oder Branchen. Dazu zählt auch der Global Compact der Vereinten Nationen, den der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan1999 anregte. Unternehmen bekennen sich mit ihrem Beitritt zu zehn Prinzipien gesellschaftlicher, sozialer und ökologischer Verantwortung und müssen regelmäßig Fortschrittsberichte vorlegen. Kritiker sprechen davon, dass sich die Konzerne auf diese Weise rein waschen.
Der Wissenschaftler John Ruggie gilt als geistiger Vater des Global Compact. Ihn ernannte Annan 2005 zum Sonderbeauftragten für die Menschenrechtsverantwortung Transnationaler Unternehmen. Ruggi versuchte gar nicht erst einen bindenden völkerrechtlichen Vertrag für Unternehmen zu schaffen, sondern erarbeitete Leitlinien für Wirtschafts- und Menschenrechte – gewissermaßen einen Mix aus völkerrechtlich verbindlichen und freiwilligen Regeln. Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete die Leitprinzipien 2011, und zwar einstimmig. Damit liegt erstmals ein international anerkannter Empfehlungskatalog zur Umsetzung der Menschenrechte in der Wirtschaft vor.
Wichtig an diesem UN-Regelwerk gegenüber anderen Vereinbarungen sei es, dass die gesamte Lieferkette in den Blick genommen werde, sagt Menschenrechtsexperte Windfuhr. „Das heißt, es geht nicht mehr nur um die reinen Arbeitsbeziehungen, die bei vielen transnationalen Konzernen gar nicht die allerschlechtesten sind, sondern um den gesamten Effekt dieser Unternehmensaktivitäten auf andere Bereiche.“
Viele NGOs reagierten auf die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien verhalten, einige lehnten sie offen ab – sie wünschten sich verbindlichere Regeln und sahen Lücken. Trotzdem ziehen sie die Leitprinzipien als Bezugspunkt heran, so wie jetzt auch Misereor und Germanwatch in ihrer Studie „Globales Wirtschaften und Menschenrechte. Deutschland auf dem Prüfstand“.
14 Dax-Konzerne haben demnach eine eigene Grundsatzerklärung zu Menschenrechten veröffentlicht. „Am weitesten gehen die menschenrechtlichen Grundsatzerklärungen von der BASF und SAP“, urteilen die Autoren. Sie heben hervor, dass beide Konzerne sogar „innovative Lösungen“ für so genannte Dilemma-Situationen entwickeln wollen; solche entstehen beispielsweise, wenn das lokale Recht die Anwendung internationaler Arbeitsstandards untersagt. Auf Nachfrage wird BASF etwas konkreter: „Beispielsweise wird in einigen Ländern, in denen wir tätig sind, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich beschränkt. Hier suchen wir nach Lösungen, einen systematischen Dialog mit unseren Mitarbeitern zu etablieren.“
Der Chemiekonzern BASF ist der Studie zufolge der einzige Dax-Konzern, dessen menschenrechtliche Grundsatzerklärung auch die Auswirkungen auf die umliegenden Gemeinden in den Blick nimmt. Bei den Konzernen Fresenius und Fresenius Medical Car finden sich laut Studie keine öffentlichen Stellungnahmen zu Menschenrechten. „Sie treffen damit keine öffentlich verfügbare Aussage zur Beachtung der Menschenrechte und erfüllen somit noch nicht einmal diese grundlegende Anforderung der UN-Leitprinzipien“, kritisieren die Autoren. Formal sei dies richtig, heißt es bei Fresenius. Aber natürlich würden die UN-Leitprinzipien verfolgt.
Ein Sprecher verweist auf Fälle, wo sich die Firma sogar konkret gegen drohende Menschenrechtsverletzungen wehrte. So kämpfe sie gegen den Missbrauch des Betäubungsmittels Propofol zur Vollstreckung der Todesstrafe in den USA. Auch der Fall Daeduck zeigt, wie sehr die Ansichten eines Konzerns und NGOs bei der Bewertung eines menschenrechtlichen Sachverhalts auseinander liegen können. „Wir haben Continental mehrfach auf menschenrechtliche Missstände bei seinem Zulieferer hingewiesen“, heißt es bei Misereor. Die Arbeiter, die sich für ihre Rechte einsetzten, würden eingeschüchtert und bedroht, eine unabhängige Arbeitervertretung bislang nicht anerkannt.
Continental verpflichtet nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2011 alle Lieferanten und Dienstleister auf einen Code, der unter anderem die Achtung der Menschenrechte umfasst. „Nach unseren Erkenntnissen und Prüfungen bei Daeduck sind die Mitarbeitervertreter nach Recht und Gesetz eingesetzt (…) und auch der Einsatz von Leiharbeitgebern erfolgt gesetzeskonform“, reagiert Continental, konfrontiert mit Ergebnissen der Studie.
Bei der Bewertung der Löhne gehen die Ansichten ebenfalls auseinander. Laut Continental „liegen die Löhne und Gehälter mindestens auf-, teilweise sogar über - dem gesetzlich bestimmten Niveau“. Laut Misereor und Germanwatch betrugen die Löhne der Beschäftigten bei Daeduck Mitte 2013 weniger als sieben Euro täglich. Das sei weniger als die Hälfte dessen, was eine Familie in der Region laut offizieller Statistik bereits im Jahre 2008 zum Leben benötigte, schreiben die Organisatoren. Die Frage des Mindestlohns, der nicht zum Leben ausreicht, stellt sich oft in Entwicklungsländern. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Autoren, dass Unternehmen das Thema existenzsichernde Löhne aufgreifen. Laut der Studie machen dies mit Adidas und Henkel jedoch erst zwei Dax-Konzerne in ihren Grundsatzerklärungen.
Allerdings beobachten die NGOs dieser Tage nicht nur Unternehmen genau, wenn es um die Umsetzung der Leitprinzipien geht, sondern auch die Bundesregierung. „Der deutsche Staat wird seiner völkerrechtlichen Verpflichtung bislang nicht gerecht, die Menschenrechte vor Verstößen durch deutsche Unternehmen im Ausland effektiv zu schützen", sagte Misereor-Mitarbeiter und Mitautor der Studie Armin Paasch. Es sei unbegreiflich, dass Deutschland fast drei Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte immer noch keinen Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet habe, anders als beispielsweise Großbritannien. Nach Ansicht von NGOs versucht die Bundesregierung auch die neue Transparenzrichtlinie der EU zu verwässern, die Unternehmen verpflichten soll, in ihren Lageberichten auch über soziale, ökologische und menschenrechtliche Probleme im Ausland zu berichten. Am 17. Februar warnten Amnesty International, Oxfam, Germanwatch und das CorA-Netwerk für Unternehmensverantwortung in einem Brief Bundeskanzerlin Angela Merkel, „dass von dem ursprünglichen Sinn und Zweck des Gesetzesvorschlags – nämlich Transparenz und gleiche Regeln für alle zu schaffen – nichts übrig bleibt.“