Der Europäische Gerichtshof hat die europaweit geltende Pflicht zur Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auch unverdächtiger Bürger für ungültig erklärt. Die 2006 erlassene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verletze die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens, entschied das Gericht. Damit ist die Richtlinie rückwirkend außer Kraft gesetzt. „Es ist so, als hätte es das Gesetz nie gegeben“, zitiert die Nachrichtenagentur dpa einen Experten der EU-Kommission.
Laut des Urteils des Europäischen Gerichtshofes ist die Vorratsdatenspeicherung illegal.
In einem historischen Urteil zum europäischen Datenschutz rügt die Große Kammer des EU-Gerichts unter Vorsitz des Präsidenten Vassilios Skouris die Richtlinie als einen Grundrechtseingriff „von großem Ausmaß und von besonderer Schwere“. Die Datenspeicherung – die nicht den Inhalt der Kommunikation betrifft – sei geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl ständiger Überwachung zu erzeugen. Eine Speicherpflicht müsse auf das „absolut Notwendige“ beschränkt werden. Zwar hält das Gericht die Bekämpfung schwerer Straftaten, der die Richtlinie dienen soll, grundsätzlich für ein legitimes Ziel. Allerdings habe der EU-Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt: Die Richtlinie erstrecke sich auf sämtliche Personen und alle Verbindungsdaten – ohne jegliche Einschränkung im Sinne des erklärten Ziels, Schwerkriminalität zu bekämpfen. „Sie führt daher zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung“, heißt es in dem Urteil. Zudem formuliere die Richtlinie keine klaren Schranken für den Zugriff nationaler Sicherheitsbehörden; der Zugang zu den gespeicherten Daten unterliege keiner vorherigen Kontrolle durch ein Gericht.(Az: C-293/12 ua).
Deutschland entgeht damit möglicherweise einer Geldbuße wegen Nichtumsetzung der Richtlinie. Die EU-Kommission hatte Deutschland im Mai 2012 deswegen verklagt. Ob das Verfahren trotz des Urteils weitergeführt wird, prüft derzeit der juristische Dienst der Kommission. Das deutsche Gesetz war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, die vormalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verhinderte eine Neuauflage. Das massenhafte Ausspähen müsse ein Ende haben, sagte sie nach dem Urteil: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört in die Geschichtsbücher.“
Offen ist derzeit, ob und wann die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag niedergelegte Absicht verwirklicht, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Es gebe nun keine Richtlinie mehr, „die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) betonte allerdings, nach Ansicht von Experten sei die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Verbrechen notwendig. Der Erlass einer neuen EU-Richtlinie, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, werde erst von der künftigen Kommission nach der Europawahl vom 25. Mai in Angriff genommen werden können.
Das Urteil geht zurück auf Vorlagebeschlüsse der obersten Gerichtshöfe Österreichs und Irlands.
Laut des Urteils des Europäischen Gerichtshofes ist die Vorratsdatenspeicherung illegal.
In einem historischen Urteil zum europäischen Datenschutz rügt die Große Kammer des EU-Gerichts unter Vorsitz des Präsidenten Vassilios Skouris die Richtlinie als einen Grundrechtseingriff „von großem Ausmaß und von besonderer Schwere“. Die Datenspeicherung – die nicht den Inhalt der Kommunikation betrifft – sei geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl ständiger Überwachung zu erzeugen. Eine Speicherpflicht müsse auf das „absolut Notwendige“ beschränkt werden. Zwar hält das Gericht die Bekämpfung schwerer Straftaten, der die Richtlinie dienen soll, grundsätzlich für ein legitimes Ziel. Allerdings habe der EU-Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt: Die Richtlinie erstrecke sich auf sämtliche Personen und alle Verbindungsdaten – ohne jegliche Einschränkung im Sinne des erklärten Ziels, Schwerkriminalität zu bekämpfen. „Sie führt daher zu einem Eingriff in die Grundrechte fast der gesamten europäischen Bevölkerung“, heißt es in dem Urteil. Zudem formuliere die Richtlinie keine klaren Schranken für den Zugriff nationaler Sicherheitsbehörden; der Zugang zu den gespeicherten Daten unterliege keiner vorherigen Kontrolle durch ein Gericht.(Az: C-293/12 ua).
Deutschland entgeht damit möglicherweise einer Geldbuße wegen Nichtumsetzung der Richtlinie. Die EU-Kommission hatte Deutschland im Mai 2012 deswegen verklagt. Ob das Verfahren trotz des Urteils weitergeführt wird, prüft derzeit der juristische Dienst der Kommission. Das deutsche Gesetz war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, die vormalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verhinderte eine Neuauflage. Das massenhafte Ausspähen müsse ein Ende haben, sagte sie nach dem Urteil: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört in die Geschichtsbücher.“
Offen ist derzeit, ob und wann die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag niedergelegte Absicht verwirklicht, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Es gebe nun keine Richtlinie mehr, „die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) betonte allerdings, nach Ansicht von Experten sei die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Verbrechen notwendig. Der Erlass einer neuen EU-Richtlinie, sagte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, werde erst von der künftigen Kommission nach der Europawahl vom 25. Mai in Angriff genommen werden können.
Das Urteil geht zurück auf Vorlagebeschlüsse der obersten Gerichtshöfe Österreichs und Irlands.