Spätestens nachdem die Plattform kino.to geschlossen wurde, herrscht Unsicherheit im Zusammenhang mit File-Sharing im Internet. Ein Leitfaden zum legalen Umgang mit dem Netz.
Was beim Streaming und Downloaden und Uploaden wann und wo und wie erlaubt ist - darüber sind sich nicht einmal Experten einig, vieles liegt hier rechtlich in einer Grauzone. Bis die Gerichte allgemeingeltend entschieden haben, soll folgender Überblick - ohne Gewähr - den komplizierten Stand der Dinge zeigen.
Für den Privatgebrauch sind Kopien etwa einer CD erlaubt - wenn das Werk keinen Kopierschutz hat. Das gilt auch für das private Herunterladen von legal hoch geladenen Internetvideos. Laut klicksafe.de ('Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz') darf man eine Video-Tonspur in ein MP3-Format umwandeln und speichern, wenn die Quelle legal ist. Gleiches gilt für Musik von Radiosendern, die ihr Programm online streamen. Die darf man für den Privatgebrauch mitschneiden - aber nicht im Netz veröffentlichen.
Obacht beim Streaming
Wie früher mit dem Videorekorder darf ein Nutzer auch Filme aus dem normalen TV-Programm zum Privatgebrauch auf DVD brennen. Verkaufen oder in eine Tauschbörse hochladen darf er diese Privatkopien jedoch nicht. Erlaubt ist es natürlich, sich Filme und Musik von legalen Musikanbietern, Video-on-Demand und Download-to-Own-Anbietern gegen Bezahlung herunterzuladen. Auch ist es im Normalfall legal, sich Videos auf Portalen wie etwa YouTube anzusehen. Auch darf man selbstverständlich Inhalte aus legalen Mediatheken streamen.
Verboten ist es hingegen, den Kopierschutz einer DVD oder CD zu umgehen. Auch Mediatheken, etwa der öffentlich-rechtlichen Sender, verwenden einen solchen Schutz. Wer ihn knackt, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz. Verboten ist also das Herunter- und Hochladen und das Zum-Streaming-zur-Verfügung-stellen der Daten. Das heißt auch: Man darf solche Kopien nicht in Tauschbörsen einstellen oder bei Youtube oder in soziale Netzwerke wie Facebook hochladen. In der Praxis wichtig: Filme und Serien herunterzuladen, die aus offensichtlich illegalen Quellen stammen, ist verboten. Offensichtlich illegale Quellen sind etwa auf Tauschbörsen zu findende Filme, die gerade erst im Kino angelaufen sind.
In einer rechtlichen Grauzone ist hingegen das Streaming über illegale Plattformen wie der mittlerweile geschlossenen Seite kino.to. Zwar ist das Angebot, also das Hochladen, eindeutig rechtswidrig. Das Gesetz gibt aber keine eindeutige Auskunft, ob es auch illegal ist, gestohlene Inhalte nur zu streamen, also diese anzuschauen, ohne sie herunterzuladen. Experten warnen dennoch davor.
Weitere Informationen gibt es unter anderem auf www.klicksafe.de und www.irights.info. Und: Eltern, die ihre Kinder schützen wollen, können über eine Kindersicherung die Adressen von Tauschbörsen sperren.
Was beim Streaming und Downloaden und Uploaden wann und wo und wie erlaubt ist - darüber sind sich nicht einmal Experten einig, vieles liegt hier rechtlich in einer Grauzone. Bis die Gerichte allgemeingeltend entschieden haben, soll folgender Überblick - ohne Gewähr - den komplizierten Stand der Dinge zeigen.
Für den Privatgebrauch sind Kopien etwa einer CD erlaubt - wenn das Werk keinen Kopierschutz hat. Das gilt auch für das private Herunterladen von legal hoch geladenen Internetvideos. Laut klicksafe.de ('Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz') darf man eine Video-Tonspur in ein MP3-Format umwandeln und speichern, wenn die Quelle legal ist. Gleiches gilt für Musik von Radiosendern, die ihr Programm online streamen. Die darf man für den Privatgebrauch mitschneiden - aber nicht im Netz veröffentlichen.
Obacht beim Streaming
Wie früher mit dem Videorekorder darf ein Nutzer auch Filme aus dem normalen TV-Programm zum Privatgebrauch auf DVD brennen. Verkaufen oder in eine Tauschbörse hochladen darf er diese Privatkopien jedoch nicht. Erlaubt ist es natürlich, sich Filme und Musik von legalen Musikanbietern, Video-on-Demand und Download-to-Own-Anbietern gegen Bezahlung herunterzuladen. Auch ist es im Normalfall legal, sich Videos auf Portalen wie etwa YouTube anzusehen. Auch darf man selbstverständlich Inhalte aus legalen Mediatheken streamen.
Verboten ist es hingegen, den Kopierschutz einer DVD oder CD zu umgehen. Auch Mediatheken, etwa der öffentlich-rechtlichen Sender, verwenden einen solchen Schutz. Wer ihn knackt, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz. Verboten ist also das Herunter- und Hochladen und das Zum-Streaming-zur-Verfügung-stellen der Daten. Das heißt auch: Man darf solche Kopien nicht in Tauschbörsen einstellen oder bei Youtube oder in soziale Netzwerke wie Facebook hochladen. In der Praxis wichtig: Filme und Serien herunterzuladen, die aus offensichtlich illegalen Quellen stammen, ist verboten. Offensichtlich illegale Quellen sind etwa auf Tauschbörsen zu findende Filme, die gerade erst im Kino angelaufen sind.
In einer rechtlichen Grauzone ist hingegen das Streaming über illegale Plattformen wie der mittlerweile geschlossenen Seite kino.to. Zwar ist das Angebot, also das Hochladen, eindeutig rechtswidrig. Das Gesetz gibt aber keine eindeutige Auskunft, ob es auch illegal ist, gestohlene Inhalte nur zu streamen, also diese anzuschauen, ohne sie herunterzuladen. Experten warnen dennoch davor.
Weitere Informationen gibt es unter anderem auf www.klicksafe.de und www.irights.info. Und: Eltern, die ihre Kinder schützen wollen, können über eine Kindersicherung die Adressen von Tauschbörsen sperren.