Nach dem Missbrauch einer 14 Jährigen durch ihren Religionslehrer, will der Justizminister von Rheinland-Pfalz Schüler künftig besser schützen.
Frankfurt - Die Schülerin war 14 Jahre alt, ihr Liebhaber war 18 Jahre älter - und katholischer Religionslehrer an ihrer Schule in Rheinland-Pfalz. Er hielt Vertretungsstunden in ihrer Klasse, war ein Jahr zuvor mit ihr auf Klassenfahrt, leitete auch einen freiwilligen Tanzkurs. Im Putzraum der Schule trafen sie sich, dort kam es zu 'sexuellen Handlungen', wie es die Juristen nennen. Als das Verhältnis bekannt wurde, kam der Pädagoge vor Gericht. Zwei Instanzen verurteilten ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Doch das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Lehrer Ende 2011 frei, denn das laut Gesetz für eine Strafe nötige 'Obhutsverhältnis' zwischen dem Pädagogen und der Schülerin habe gefehlt. Der Mann sei ja nur Vertretungslehrer gewesen, er hatte keinen Einfluss auf die Noten der Schülerin. Der Freispruch erregte Widerspruch. Ein Gerichtssprecher sagte damals, wer die Schüler in solchen Fällen besser schützen will, müsse das Gesetz ändern.
Besser geschützt in der Schule
Nun könnte der Fall tatsächlich zu einer Verschärfung des Strafrechts führen. Denn auch ein ähnlicher Spruch des Bundesgerichtshofs im April, wonach ein Obhutsverhältnis nur bei Klassen- und Fachlehrern sicher sei, ansonsten jeder Einzelfall genau geprüft werden müsse, rief bei manchen Politikern Unwohlsein hervor. Zum Beispiel bei Jochen Hartloff (SPD), Justizminister von Rheinland-Pfalz. 'Ein Macht- und Vertrauensverhältnis darf nicht missbraucht werden', sagt er. Es seien doch 'künstliche Kriterien', die bisher über eine Strafe für übergriffige Lehrer entscheiden, weltferne Maßstäbe. Ob ein Pädagoge zum Beispiel Einfluss auf die Noten habe oder nicht, sei wenig aussagekräftig, findet Hartloff. Für ihn zählt allein, ob ein Lehrer seine Position als Autoritätsperson ausnutzt.
Daher will er auf der Justizministerkonferenz an diesem Mittwoch in Berlin mit anderen Ländern für eine Verschärfung des Artikels 174 im Strafgesetzbuch eintreten. Der Begriff des Obhutsverhältnisses soll so erweitert werden, dass Pädagogen wie der liebestolle Religionslehrer künftig mit einem Schuldspruch rechnen müssen. Die genaue Formulierung ist jedoch tückisch, bis zuletzt grübelten die Fachleute.
Der Religionslehrer, so kam später heraus, hat sich auch an andere Schülerinnen herangemacht. Er hat sich inzwischen freiwillig aus seinem Beruf zurückgezogen; juristisch unbescholten.
Frankfurt - Die Schülerin war 14 Jahre alt, ihr Liebhaber war 18 Jahre älter - und katholischer Religionslehrer an ihrer Schule in Rheinland-Pfalz. Er hielt Vertretungsstunden in ihrer Klasse, war ein Jahr zuvor mit ihr auf Klassenfahrt, leitete auch einen freiwilligen Tanzkurs. Im Putzraum der Schule trafen sie sich, dort kam es zu 'sexuellen Handlungen', wie es die Juristen nennen. Als das Verhältnis bekannt wurde, kam der Pädagoge vor Gericht. Zwei Instanzen verurteilten ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Doch das Oberlandesgericht Koblenz sprach den Lehrer Ende 2011 frei, denn das laut Gesetz für eine Strafe nötige 'Obhutsverhältnis' zwischen dem Pädagogen und der Schülerin habe gefehlt. Der Mann sei ja nur Vertretungslehrer gewesen, er hatte keinen Einfluss auf die Noten der Schülerin. Der Freispruch erregte Widerspruch. Ein Gerichtssprecher sagte damals, wer die Schüler in solchen Fällen besser schützen will, müsse das Gesetz ändern.
Besser geschützt in der Schule
Nun könnte der Fall tatsächlich zu einer Verschärfung des Strafrechts führen. Denn auch ein ähnlicher Spruch des Bundesgerichtshofs im April, wonach ein Obhutsverhältnis nur bei Klassen- und Fachlehrern sicher sei, ansonsten jeder Einzelfall genau geprüft werden müsse, rief bei manchen Politikern Unwohlsein hervor. Zum Beispiel bei Jochen Hartloff (SPD), Justizminister von Rheinland-Pfalz. 'Ein Macht- und Vertrauensverhältnis darf nicht missbraucht werden', sagt er. Es seien doch 'künstliche Kriterien', die bisher über eine Strafe für übergriffige Lehrer entscheiden, weltferne Maßstäbe. Ob ein Pädagoge zum Beispiel Einfluss auf die Noten habe oder nicht, sei wenig aussagekräftig, findet Hartloff. Für ihn zählt allein, ob ein Lehrer seine Position als Autoritätsperson ausnutzt.
Daher will er auf der Justizministerkonferenz an diesem Mittwoch in Berlin mit anderen Ländern für eine Verschärfung des Artikels 174 im Strafgesetzbuch eintreten. Der Begriff des Obhutsverhältnisses soll so erweitert werden, dass Pädagogen wie der liebestolle Religionslehrer künftig mit einem Schuldspruch rechnen müssen. Die genaue Formulierung ist jedoch tückisch, bis zuletzt grübelten die Fachleute.
Der Religionslehrer, so kam später heraus, hat sich auch an andere Schülerinnen herangemacht. Er hat sich inzwischen freiwillig aus seinem Beruf zurückgezogen; juristisch unbescholten.