An der Logik von Gebrauchsanleitungen sind schon viele verzweifelt, aber in diesem Fall könnte es besonders bitter werden: Auf Thomas Allrutz aus Augsburg, der beim Anbringen eines Fliegengitters gescheitert ist, kommen möglicherweise Kosten von 38000 Euro zu. Der Außenhandelskaufmann hatte via Amazon bei einem Händler ein Fliegengitter für 21,99 Euro bestellt, schaffte es aber nicht, den Stoff richtig zuzuschneiden. An ihm könne das nicht liegen, findet Allrutz, er habe in seinem Haus sogar Heizungsrohre verlegt. Die Anleitung müsse falsch sein. Seinem Unmut machte er im Internet Luft und nutzte, wie so viele andere Konsumenten, die Bewertungs-Funktion. Die negative Kritik bei Amazon wollte der Händler nicht auf sich sitzen lassen und verklagte Allrutz unter anderem auf 38000Euro Schadenersatz. Die Parteien stehen sich vor dem Landgericht Augsburg gegenüber, bislang ohne Ergebnis.
Eine negative Bewertung bei Amazon steht nun vor Gericht. Streitwert: 38.000 Euro.
Es geht in dem Fall längst nicht nur um das womöglich teuerste Fliegengitter der Welt. Ein Urteil könnte Zigtausende Deutsche betreffen, die im Internet ihr Urteil über alles Mögliche abgeben, nicht nur bei Amazon, auch bei Hotel-Plattformen oder in anderen Portalen. Es geht um Produktbewertungen im Allgemeinen, um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und die davon eben nicht geschützte unwahre Tatsachenbehauptung. Wer falsche Fakten verbreitet, muss den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.
Allrutz maß im Juni 2013 wie in der Anleitung beschrieben das Küchenfenster aus und schnitt den Stoff zu, doch danach war das Gewebe zu klein. Er rief den Händler aus Baden-Württemberg an, fragte nach, fühlte sich aber nicht ernst genommen. Darauf schrieb er die negative Bewertung. Der Händler drohte mit einer Unterlassungsklage, wenn Allrutz die Bewertung nicht lösche. Der Augsburger beschwerte sich bei Amazon, die Servicestelle empfahl, sie im Netz zu lassen.
Sechs Monate später flatterte Allrutz eine Klageschrift ins Haus. Er solle den Händler für Umsatzausfälle, Anwaltskosten und künftige Umsatzeinbußen entschädigen, die durch die Bewertung entstanden seien. Außerdem solle er für einen Kredit aufkommen – Amazon hatte das Konto des Händlers wegen Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen gesperrt und 13000 Euro Guthaben eingefroren.
Vor Gericht geht es darum, ob die Anleitung für das Fliegengitter richtig oder falsch ist – und welche der beiden Parteien das beweisen muss. Ist die Beschreibung tatsächlich falsch, dann hat Käufer Allrutz in seiner Bewertung die Wahrheit gesagt und muss nicht für den Schaden aufkommen. Für seinen Anwalt Alexander Meyer sind Produktbewertungen im Internet ohnehin meist ein klarer Fall von freier Meinungsäußerung. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Internetnutzer bei negativen Bewertungen vorsichtig formulieren: Mit Signalwörtern wie „ich finde, dass“ oder „meiner Meinung nach“ lässt sich vermeiden, wegen falscher Tatsachenbehauptung vor Gericht gezerrt zu werden. Die Verhandlung geht am 9. Juli weiter, vielleicht mit einer Bastelstunde im Gerichtssaal. Der Richter hat bereits in leicht genervtem Ton gefragt: „Sollen wir das Fenstergitter etwa hier zusammenbauen?“ Anna Günther
Eine negative Bewertung bei Amazon steht nun vor Gericht. Streitwert: 38.000 Euro.
Es geht in dem Fall längst nicht nur um das womöglich teuerste Fliegengitter der Welt. Ein Urteil könnte Zigtausende Deutsche betreffen, die im Internet ihr Urteil über alles Mögliche abgeben, nicht nur bei Amazon, auch bei Hotel-Plattformen oder in anderen Portalen. Es geht um Produktbewertungen im Allgemeinen, um das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und die davon eben nicht geschützte unwahre Tatsachenbehauptung. Wer falsche Fakten verbreitet, muss den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.
Allrutz maß im Juni 2013 wie in der Anleitung beschrieben das Küchenfenster aus und schnitt den Stoff zu, doch danach war das Gewebe zu klein. Er rief den Händler aus Baden-Württemberg an, fragte nach, fühlte sich aber nicht ernst genommen. Darauf schrieb er die negative Bewertung. Der Händler drohte mit einer Unterlassungsklage, wenn Allrutz die Bewertung nicht lösche. Der Augsburger beschwerte sich bei Amazon, die Servicestelle empfahl, sie im Netz zu lassen.
Sechs Monate später flatterte Allrutz eine Klageschrift ins Haus. Er solle den Händler für Umsatzausfälle, Anwaltskosten und künftige Umsatzeinbußen entschädigen, die durch die Bewertung entstanden seien. Außerdem solle er für einen Kredit aufkommen – Amazon hatte das Konto des Händlers wegen Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen gesperrt und 13000 Euro Guthaben eingefroren.
Vor Gericht geht es darum, ob die Anleitung für das Fliegengitter richtig oder falsch ist – und welche der beiden Parteien das beweisen muss. Ist die Beschreibung tatsächlich falsch, dann hat Käufer Allrutz in seiner Bewertung die Wahrheit gesagt und muss nicht für den Schaden aufkommen. Für seinen Anwalt Alexander Meyer sind Produktbewertungen im Internet ohnehin meist ein klarer Fall von freier Meinungsäußerung. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Internetnutzer bei negativen Bewertungen vorsichtig formulieren: Mit Signalwörtern wie „ich finde, dass“ oder „meiner Meinung nach“ lässt sich vermeiden, wegen falscher Tatsachenbehauptung vor Gericht gezerrt zu werden. Die Verhandlung geht am 9. Juli weiter, vielleicht mit einer Bastelstunde im Gerichtssaal. Der Richter hat bereits in leicht genervtem Ton gefragt: „Sollen wir das Fenstergitter etwa hier zusammenbauen?“ Anna Günther