Berlin – Die Bundeswehr soll künftig unter bestimmten Bedingungen Kampfdrohnen einsetzen können. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprach sich im Interview mit der Süddeutschen Zeitung dafür aus, der Truppe bewaffnungsfähige Drohnen zur Verfügung zu stellen. Komme es zu einem Kampfeinsatz, hätte das Parlament dann die Option, „mit dem Mandat und auf den konkreten Fall bezogen auch die Frage der Bewaffnung der Drohne zum Schutz der entsandten Truppen zu entscheiden“, so die Ministerin.
Bezieht erstmals Stellung in der Debatte über Kampfdrohnen: Ursula von der Leyen.
Von der Leyen positioniert sich damit erstmals in der kontrovers geführten Debatte über Kampfdrohnen. Sie skizzierte ihre Vorstellungen in zwei Schritten. Zur langfristigen Perspektive sagte sie: „Ich bin der Überzeugung, dass wir in die Entwicklung einer europäischen bewaffnungsfähigen Drohne einsteigen müssen. Für ein solches Projekt, das mindestens ein Jahrzehnt dauert, werden wir nun Partner suchen.“ Sie hob zugleich den zivilen Nutzen einer solchen Entwicklung hervor.
Auf die Frage, wie sie die Zeit bis zur Einsatzreife der europäischen Drohne überbrücken wolle, hob von der Leyen die Vorteile einer Leasing-Lösung hervor, wie die Bundeswehr sie in Afghanistan praktiziert. Dort setzt sie unbewaffnete israelische Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron ein, der Leasingvertrag läuft im nächsten Jahr aus. „Eine solche Lösung hat sich bewährt“, sagte die Ministerin: „Sie hat den Vorteil, dass man hierzulande keine eigene Zulassung braucht.“ Sie fügte an: „Wir könnten jederzeit flexibel darauf reagieren, was künftige Einsätze von uns verlangen. Und da die neueren Modelle ohnehin bewaffnungsfähig sind, stünde uns damit künftig nicht nur die dringend benötigte Aufklärungsdrohne zur Verfügung.“ Über eine Bewaffnung entscheide dann das Parlament. Zwar sollten die Abgeordneten auch künftig nicht über die Ausrüstung der Truppe abstimmen. „Aber sie entscheiden zum Beispiel heute schon darüber, ob Luftnahunterstützung zum Schutz der Truppe am Boden zulässig ist oder nicht.“
Für ein Leasing-Modell im Fall konkreter Einsätze spricht aus von der Leyens Sicht auch, dass sich „im Augenblick“ kein neuer Einsatz abzeichne, bei dem man Drohnen brauche. Damit kommt sie dem Koalitionspartner entgegen. Die SPD steht Kampfdrohnen kritisch gegenüber. Ihre Verteidigungspolitiker hatten zuletzt deutlich gemacht, dass sie derzeit keinen Bedarf für diese Waffensysteme sähen.
Von der Leyen versicherte, dass die Bundeswehr im Fall eines Leasings auch zwischen den Einsätzen mit Drohnen üben könnte. „So wie heute auch könnte das Training außerhalb von Deutschland stattfinden.“ Vor diesem Hintergrund spricht viel für die israelische Drohne Heron TP, das Nachfolgemodell der derzeit genutzten Heron. Auch das US-Modell Predator Bwar zuletzt in der engeren Auswahl gewesen.
Die Ministerin bestätigte zudem erstmals, dass sie die Unternehmensberaterin Katrin Suder von McKinsey ins Ministerium holen will: „Ich kann bestätigen, dass ich dem Kabinett Frau Suder als für den Rüstungsbereich zuständige Staatssekretärin vorschlagen möchte.“
Bezieht erstmals Stellung in der Debatte über Kampfdrohnen: Ursula von der Leyen.
Von der Leyen positioniert sich damit erstmals in der kontrovers geführten Debatte über Kampfdrohnen. Sie skizzierte ihre Vorstellungen in zwei Schritten. Zur langfristigen Perspektive sagte sie: „Ich bin der Überzeugung, dass wir in die Entwicklung einer europäischen bewaffnungsfähigen Drohne einsteigen müssen. Für ein solches Projekt, das mindestens ein Jahrzehnt dauert, werden wir nun Partner suchen.“ Sie hob zugleich den zivilen Nutzen einer solchen Entwicklung hervor.
Auf die Frage, wie sie die Zeit bis zur Einsatzreife der europäischen Drohne überbrücken wolle, hob von der Leyen die Vorteile einer Leasing-Lösung hervor, wie die Bundeswehr sie in Afghanistan praktiziert. Dort setzt sie unbewaffnete israelische Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron ein, der Leasingvertrag läuft im nächsten Jahr aus. „Eine solche Lösung hat sich bewährt“, sagte die Ministerin: „Sie hat den Vorteil, dass man hierzulande keine eigene Zulassung braucht.“ Sie fügte an: „Wir könnten jederzeit flexibel darauf reagieren, was künftige Einsätze von uns verlangen. Und da die neueren Modelle ohnehin bewaffnungsfähig sind, stünde uns damit künftig nicht nur die dringend benötigte Aufklärungsdrohne zur Verfügung.“ Über eine Bewaffnung entscheide dann das Parlament. Zwar sollten die Abgeordneten auch künftig nicht über die Ausrüstung der Truppe abstimmen. „Aber sie entscheiden zum Beispiel heute schon darüber, ob Luftnahunterstützung zum Schutz der Truppe am Boden zulässig ist oder nicht.“
Für ein Leasing-Modell im Fall konkreter Einsätze spricht aus von der Leyens Sicht auch, dass sich „im Augenblick“ kein neuer Einsatz abzeichne, bei dem man Drohnen brauche. Damit kommt sie dem Koalitionspartner entgegen. Die SPD steht Kampfdrohnen kritisch gegenüber. Ihre Verteidigungspolitiker hatten zuletzt deutlich gemacht, dass sie derzeit keinen Bedarf für diese Waffensysteme sähen.
Von der Leyen versicherte, dass die Bundeswehr im Fall eines Leasings auch zwischen den Einsätzen mit Drohnen üben könnte. „So wie heute auch könnte das Training außerhalb von Deutschland stattfinden.“ Vor diesem Hintergrund spricht viel für die israelische Drohne Heron TP, das Nachfolgemodell der derzeit genutzten Heron. Auch das US-Modell Predator Bwar zuletzt in der engeren Auswahl gewesen.
Die Ministerin bestätigte zudem erstmals, dass sie die Unternehmensberaterin Katrin Suder von McKinsey ins Ministerium holen will: „Ich kann bestätigen, dass ich dem Kabinett Frau Suder als für den Rüstungsbereich zuständige Staatssekretärin vorschlagen möchte.“