Der umstrittene Mitfahrdienst Uber will trotz eines gerichtlichen Verbots in Deutschland weitermachen. Das Unternehmen kündigte am Dienstag an, es werde „seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen“. Damit setzt es sich über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt hinweg. Das Gericht hatte Uber auf Antrag der deutschen Taxizentralen untersagt, über seine Apps Kunden an Fahrer zu vermitteln, die keinen Personenbeförderungsschein besitzen.
Ubers Weigerung, der gerichtlichen Anordnung zu folgen, ist der bisherige Höhepunkt im Streit um das Geschäftsmodell des nach eigenen Angaben bereits in 45 Ländern tätigen Unternehmens aus Kalifornien. Die Firma, hinter der Kapitalgeber wie Google und Goldman Sachs stehen und die Finanzexperten zuletzt auf einen Wert von 17 Milliarden Dollar taxierten, vermittelt per Handy-App Fahrer von Privatautos mit zahlenden Kunden. Bereits in fünf deutschen Großstädten macht Uber so örtlichen Taxifahrern Konkurrenz.
Die Taxibranche wirft dem Unternehmen unlauteren Wettbewerb vor.
Taxi-Konkurrent Uber will trotz eines Verbots weitermachen.
Sie stößt sich vor allem daran, dass Uber von Autobesitzern, die sich auf der App als Fahrer registrieren lassen, keinen Personenbeförderungsschein verlangt, wie ihn Taxifahrer brauchen. Um Dienste beim sogenannten Ride Sharing anbieten zu können, genügen ein Mindestalter von 21 Jahren, der Führerschein, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auto mit vier Türen, nicht älter als zehn Jahre.
Auch das Landgericht Frankfurt hält die „Funktionsweise“ der Uber-App für „nicht vereinbar“ mit dem deutschen Personenbeförderungsgesetz. Denn laut diesem braucht eine Genehmigung, wer Personen gegen Geld befördert. Die Vermittlungsfirma Uber sei „zumindest als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen“, befanden die Richter. Nun droht dem Taxi-Konkurrenten für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Alternativ will das Gericht sechs Monate Ordnungshaft gegen Zac de Kievit verhängen, den Direktor von Ubers Europa-Zentrale in Amsterdam. Die Firma will gegen den Beschluss des Landgerichts Widerspruch einlegen. Die einstweilige Verfügung sei „zu Unrecht“ erlassen worden. „Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen“, sagte eine Sprecherin. Nach Auskunft des Gerichts ist nun ein Bestrafungsantrag der Taxizentralen erforderlich, bevor die Richter das angedrohte Ordnungsgeld verhängen.
In München soll es den Mitfahrdienst bereits beim Mitte September beginnenden Oktoberfest nicht mehr geben. In den kommenden zwei Wochen werde gezielt kontrolliert, kündigte eine Sprecherin der Stadt am Dienstag an. Die Behörden wollen Bußgeldverfahren einleiten gegen Fahrer von Uber, die sie ohne den nötigen Schein erwischen. Auch Berliner Politiker forderten, Uber zu stoppen. Notfalls müssten Gesetze geändert werden, sagte die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die gesetzeskonforme Löhne und Abgaben zahlen, von anderen unterwandert werden, die das alles nicht tun.“
Ubers Weigerung, der gerichtlichen Anordnung zu folgen, ist der bisherige Höhepunkt im Streit um das Geschäftsmodell des nach eigenen Angaben bereits in 45 Ländern tätigen Unternehmens aus Kalifornien. Die Firma, hinter der Kapitalgeber wie Google und Goldman Sachs stehen und die Finanzexperten zuletzt auf einen Wert von 17 Milliarden Dollar taxierten, vermittelt per Handy-App Fahrer von Privatautos mit zahlenden Kunden. Bereits in fünf deutschen Großstädten macht Uber so örtlichen Taxifahrern Konkurrenz.
Die Taxibranche wirft dem Unternehmen unlauteren Wettbewerb vor.
Taxi-Konkurrent Uber will trotz eines Verbots weitermachen.
Sie stößt sich vor allem daran, dass Uber von Autobesitzern, die sich auf der App als Fahrer registrieren lassen, keinen Personenbeförderungsschein verlangt, wie ihn Taxifahrer brauchen. Um Dienste beim sogenannten Ride Sharing anbieten zu können, genügen ein Mindestalter von 21 Jahren, der Führerschein, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auto mit vier Türen, nicht älter als zehn Jahre.
Auch das Landgericht Frankfurt hält die „Funktionsweise“ der Uber-App für „nicht vereinbar“ mit dem deutschen Personenbeförderungsgesetz. Denn laut diesem braucht eine Genehmigung, wer Personen gegen Geld befördert. Die Vermittlungsfirma Uber sei „zumindest als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoß anzusehen“, befanden die Richter. Nun droht dem Taxi-Konkurrenten für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro. Alternativ will das Gericht sechs Monate Ordnungshaft gegen Zac de Kievit verhängen, den Direktor von Ubers Europa-Zentrale in Amsterdam. Die Firma will gegen den Beschluss des Landgerichts Widerspruch einlegen. Die einstweilige Verfügung sei „zu Unrecht“ erlassen worden. „Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen“, sagte eine Sprecherin. Nach Auskunft des Gerichts ist nun ein Bestrafungsantrag der Taxizentralen erforderlich, bevor die Richter das angedrohte Ordnungsgeld verhängen.
In München soll es den Mitfahrdienst bereits beim Mitte September beginnenden Oktoberfest nicht mehr geben. In den kommenden zwei Wochen werde gezielt kontrolliert, kündigte eine Sprecherin der Stadt am Dienstag an. Die Behörden wollen Bußgeldverfahren einleiten gegen Fahrer von Uber, die sie ohne den nötigen Schein erwischen. Auch Berliner Politiker forderten, Uber zu stoppen. Notfalls müssten Gesetze geändert werden, sagte die SPD-Verkehrsexpertin Kirsten Lühmann. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die gesetzeskonforme Löhne und Abgaben zahlen, von anderen unterwandert werden, die das alles nicht tun.“