Das Bundesarbeitsministerium will die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger, die zum Beispiel Termine unentschuldigt versäumen oder Jobs ablehnen, vereinfachen und teilweise entschärfen. Strengere Regeln für unter 25-Jährige soll es künftig nicht mehr geben. Dies geht aus dem Konzept des Ministeriums „zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts“ in der staatlichen Grundsicherung hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält derzeit einen Regelsatz von 391 Euro. Dieser wird beim ersten unentschuldigt versäumten Termin um zehn Prozent gekürzt. Lehnt ein Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit ab, darf das Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent reduzieren, im Wiederholungsfall gar um 60 Prozent. Schlimmstenfalls wird die Leistung ganz gestrichen. Dieses stufenweise Verfahren halten die Fachleute im Arbeitsministerium für „verwaltungsaufwendig“ und „fehleranfällig“. Stattdessen sollen die Jobcenter den Hartz-IV-Satz pauschal um zum Beispiel 50 oder 100 Euro pro Monat mindern können.
Bundesarbeitsministerin Nahles will Hartz-IV-Saktionen entschärfen.
Künftig sollen die Vermittler auch nicht mehr nach Lebensalter entscheiden, was einige Verfassungsrechtler als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehen. Rechte und Pflichte sollen künftig „für alle Leistungsberechtigten in gleicher Weise“ gelten, heißt es in dem Regierungspapier, das die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) vorige Woche im Ministerium präsentierte. Bislang dürfen die Vermittler bei unter 25-Jährigen schon nach dem ersten gravierenden Verstoß die staatliche Hilfe für drei Monate völlig kappen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Das Ministerium will in Zukunft jedoch vermeiden, dass Erwerbslose aufgrund von Sanktionen auf der Straße landen können. Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung werde „nicht mehr von den Sanktionen erfasst“, schreiben Nahles’ Beamte. Damit werde „die Gefahr von Wohnungsverlusten vermieden“. Auch pocht das Ministerium darauf, dass in den Jobcentern die Hartz-IV-Empfänger über ihre Rechte und Pflichten besser aufgeklärt werden, um Sanktionen besser legitimieren zu können.
Eine Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sprach von einem „Diskussionspapier“, mit dem noch nichts festgelegt sei. Es werde im Herbst einen Referentenentwurf geben. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag angekündigt, die Sanktionsregeln für unter 25-Jährige zu überprüfen. Ob die Union die Vorschläge mitträgt, ist noch offen. Der Opposition gehen sie dagegen nicht weit genug: Das Ministerium wolle nur einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sondersanktionen für unter 25-Jährige zuvorkommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig sind, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen. 2013 hatten die Jobcenter mehr als eine Million Mal Leistungen gekürzt, in mehr als zwei Dritteln aller Fälle, weil Hartz-IV-Empfänger Termine unentschuldigt platzen ließen.
Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger erhält derzeit einen Regelsatz von 391 Euro. Dieser wird beim ersten unentschuldigt versäumten Termin um zehn Prozent gekürzt. Lehnt ein Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit ab, darf das Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent reduzieren, im Wiederholungsfall gar um 60 Prozent. Schlimmstenfalls wird die Leistung ganz gestrichen. Dieses stufenweise Verfahren halten die Fachleute im Arbeitsministerium für „verwaltungsaufwendig“ und „fehleranfällig“. Stattdessen sollen die Jobcenter den Hartz-IV-Satz pauschal um zum Beispiel 50 oder 100 Euro pro Monat mindern können.
Bundesarbeitsministerin Nahles will Hartz-IV-Saktionen entschärfen.
Künftig sollen die Vermittler auch nicht mehr nach Lebensalter entscheiden, was einige Verfassungsrechtler als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehen. Rechte und Pflichte sollen künftig „für alle Leistungsberechtigten in gleicher Weise“ gelten, heißt es in dem Regierungspapier, das die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (SPD) vorige Woche im Ministerium präsentierte. Bislang dürfen die Vermittler bei unter 25-Jährigen schon nach dem ersten gravierenden Verstoß die staatliche Hilfe für drei Monate völlig kappen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Das Ministerium will in Zukunft jedoch vermeiden, dass Erwerbslose aufgrund von Sanktionen auf der Straße landen können. Die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung werde „nicht mehr von den Sanktionen erfasst“, schreiben Nahles’ Beamte. Damit werde „die Gefahr von Wohnungsverlusten vermieden“. Auch pocht das Ministerium darauf, dass in den Jobcentern die Hartz-IV-Empfänger über ihre Rechte und Pflichten besser aufgeklärt werden, um Sanktionen besser legitimieren zu können.
Eine Sprecherin von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sprach von einem „Diskussionspapier“, mit dem noch nichts festgelegt sei. Es werde im Herbst einen Referentenentwurf geben. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag angekündigt, die Sanktionsregeln für unter 25-Jährige zu überprüfen. Ob die Union die Vorschläge mitträgt, ist noch offen. Der Opposition gehen sie dagegen nicht weit genug: Das Ministerium wolle nur einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Sondersanktionen für unter 25-Jährige zuvorkommen, die verfassungsrechtlich fragwürdig sind, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der Grünen. 2013 hatten die Jobcenter mehr als eine Million Mal Leistungen gekürzt, in mehr als zwei Dritteln aller Fälle, weil Hartz-IV-Empfänger Termine unentschuldigt platzen ließen.