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Wie meinen?

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Eigentlich ist es ja vorbildlich, wenn ein Parlament überflüssig gewordene Gesetze annulliert. In Deutschland schlummern viel zu viele nutzlose Paragrafen vor sich hin, ohne dass ihnen jemand den Todesstoß versetzt. Als der Schweriner Landtag vor einem Jahr ein Gesetz zum Umgang mit Rindfleisch aufhob, trugen trotzdem viele Trauer. Denn die Abgeordneten verabschiedeten sich damit auch von einer Berühmtheit: „Rindfleischetikettierungs-überwachungsaufgabenübertragungsgesetz“ galt bis dahin als längstes deutsches Wort. Verglichen mit ihm verblasste selbst die legendäre Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitänswitwe. Auf das 63-Buchstaben-Gesetz aus Mecklenburg wurden deshalb in ganz Deutschland Nachrufe geschrieben. Und britische Zeitungen machten sich einen großen Spaß daraus, das Wort in voller Länge zu drucken.

Eigentlich ist der Fall aber gar nicht so lustig. Denn er offenbart die Abgründe deutscher Gesetzestexte. Was Parlamente und Regierungen in Deutschland beschließen, ist oft noch unverständlicher als die Bauanleitungen von Ikea. Das Bundesjustizministerium ist sich des Problems durchaus bewusst. Das Ministerium lädt deshalb an diesem Mittwoch zu einer Podiumsdiskussion mit dem etwas manierierten Titel: „Macht Politik Sprache ... verständlich? Kann man Gesetze und Amtsschreiben ‚leichter’ machen?“



Gesetzestexte: Oft kaum verständlich

Das Haus von Heiko Maas hat dazu drei Expertinnen geladen. Die Berliner Richterin Sandra Grohmann spricht zum Thema: „Brauchen wir Dolmetscher für Amts- und Gerichtsdeutsch?“ Außerdem berichten die Chefin der „Forschungsstelle Leichte Sprache“ der Universität Hildesheim, Christiane Maaß, und die Leiterin des „Redaktionsstabs Rechtssprache“ beim Bundesjustizministerium, Stephanie Thieme.

Von den drei Frauen kann vor allem Thieme über die Sisyphos-hafte Arbeit gegen Bandwurmsätze, falsche Bezüge und Passiv-Konstruktionen berichten. Die 58-jährige Germanistin und Juristin ist so etwas wie die Sprachwächterin der Bundesregierung. 2006 hatte die damalige große Koalition eine Initiative für verständlichere Gesetze gestartet. 2007 wurde deshalb im Justizministerium eine Projektgruppe eingerichtet. Im April 2009 wurde aus dem Projekt eine feste Einrichtung, der „Redaktionsstab Rechtssprache“. Thieme ist vom ersten Tag an dessen Leiterin. Auf die Tische ihres Stabes kommen die Entwürfe für alle Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung. „Das sind etwa 500 im Jahr“, sagt Thieme.

Wenn ihr Stab die Werke studiert hat, sind sie oft voll mit gelben, grünen, pinken und hellblauen Anmerkungen. Dabei stünden Rechtschreib- und Grammatikfehler nicht im Vordergrund, sagt Thieme. „Die verbessern wir natürlich auch, aber wir sind kein Korrekturbüro.“ Die Arbeit ihres Stabes sei viel umfassender. „Unsere Aufgabe ist es, ein soweit wie möglich verständliches Gesetz abzugeben.“ Grundlage für die Arbeit ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Darin heißt es: „Gesetzentwürfe sind grundsätzlich dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung auf ihre sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit zuzuleiten.“ Damit Thieme und ihre Mitarbeiter genügend Zeit haben, muss dies „möglichst frühzeitig erfolgen“. Die Empfehlungen des Stabes haben ausweislich der Geschäftsordnung jedoch nur „empfehlenden Charakter“.

Für Thieme ist das aber kein Problem. Die meisten ihrer Änderungsvorschläge würden akzeptiert, sagt die Stabschefin. In den am Ende von der Regierung beschlossenen Gesetzentwürfen seien über die Jahre „zwischen 72 und 89 Prozent“ der Vorschläge übernommen worden.

Beim Bundestag gibt es zwar eine ähnliche Einrichtung wie die von Thieme im Justizministerium, diese hat aber nur zwei Mitarbeiter. Die Arbeit dort sei außerdem unbefriedigender, weil die Gesetze im Bundestag oft zu spät ankämen, um als Linguist noch eingreifen zu können, sagt Thieme. Sie weiß, wovon sie spricht: Sie hat die Einrichtung im Bundestag früher selbst geleitet. „Man muss bereits an der Stelle eingreifen, an der die Gesetze geschrieben werden“ – und diese Stelle seien nun mal die Ministerien.

Thiemes Redaktionsstab besteht aus sieben Mitarbeitern, er kümmert sich um alle Gesetzentwürfe aus den anderen Ministerien. Dazu kommen drei Mitarbeiter des Justizministeriums, die alle hauseigenen Entwürfe prüfen. Alle zehn seien Sprachwissenschaftler, sagt Thieme. Bei der Prüfung gehe es ihnen vor allem um „logische Textstrukturen, eindeutige Regelungen, einen übersichtlichen Satzbau, knappe und kohärente Formulierungen, eine einheitliche Terminologie, aussagekräftige Überschriften und eine treffende Wortwahl“. Dabei sei man doch ziemlich erfolgreich.

Aber wie kommt es dann zu den unaussprechbaren Bandwurmtiteln? Da könne man wegen der vielen formalen Vorgaben an die Titel der Gesetze leider nicht so viel machen, sagt Thieme. Und so wird es trotz aller Bemühungen um verständliche Regeln vermutlich noch lange Gesetze geben wie das Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz.

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