Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig vor einer Abschiebung deutlich leichter inhaftiert werden können. Dies sieht der Gesetzentwurf vor, der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet wurde und der das Aufenthaltsrecht an vielen Stellen neu ordnen soll. Neben den Verschärfungen sollen gut integrierte Ausländer, die schon lange ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, leichter ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Davon könnten laut Bundesregierung Zehntausende geduldete Ausländer profitieren. „Das Gesetz hat eine einladende und eine abweisende Botschaft. Beide sind Teil einer Gesamtstrategie“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
Abgelehnte Asylbewerber sollen in Zukunft leichter inhaftiert werden können.
Nach scharfer Kritik von Flüchtlingsorganisationen und SPD hatte es zuletzt noch ein paar Änderungen an dem Entwurf gegeben. So wurden Regelungen, die es erlaubt hätten sogenannte Dublin-Fälle generell in Haft zu nehmen, herausgenommen. Unter die Dublin-Regelung fallen Menschen, die die EU erstmals in einem anderen Mitgliedstaat betreten haben und deshalb ihr Asylverfahren dort durchlaufen müssen. Dennoch blieben eine Reihe von Verschärfungen im Entwurf: So können abgelehnte Asylbewerber oder andere Menschen ohne Aufenthaltstitel bei Fluchtgefahr inhaftiert werden, etwa, wenn sie sich dem „behördlichen Zugriff“ entzogen haben, über ihre Identität täuschen oder „erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von diesem Jahr hatte die Inhaftierung von Ausreisepflichtigen erschwert, viele Inhaftierte mussten daraufhin entlassen werden.
Geplant sind zudem befristete Einreise- und Aufenthaltsverbote, die abgelehnte Asylbewerber daran hindern sollen, erneut einzureisen. Der Gesetzentwurf sei darauf ausgerichtet, die Ausreisepflicht von Personen, „denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent durchzusetzen“, betonte das Bundesinnenministerium. Auch im Falle von Kriminellen ohne deutschen Pass war es durch mehrere Gerichtsurteile für die Behörden sehr aufwendig geworden, eine Ausweisung durchzusetzen. Auch dies soll sich durch das neue Gesetz ändern.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einer „massiven Verschärfung des Aufenthaltsrechts“. Die Grünen kritisierten die Pläne als „kafkaesk“. Einwanderergruppen würden gegeneinander ausgespielt. Grundsätzlich begrüßt wurde dagegen die Bleiberechtsregelung. Sie kommt vor allem abgelehnten Asylbewerbern zugute, die nicht abgeschoben werden können. Wer ausreichend Deutsch spricht, keine Straftaten begangen hat und für seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst aufkommen kann, soll künftig dauerhaft bleiben dürfen.
Abgelehnte Asylbewerber sollen in Zukunft leichter inhaftiert werden können.
Nach scharfer Kritik von Flüchtlingsorganisationen und SPD hatte es zuletzt noch ein paar Änderungen an dem Entwurf gegeben. So wurden Regelungen, die es erlaubt hätten sogenannte Dublin-Fälle generell in Haft zu nehmen, herausgenommen. Unter die Dublin-Regelung fallen Menschen, die die EU erstmals in einem anderen Mitgliedstaat betreten haben und deshalb ihr Asylverfahren dort durchlaufen müssen. Dennoch blieben eine Reihe von Verschärfungen im Entwurf: So können abgelehnte Asylbewerber oder andere Menschen ohne Aufenthaltstitel bei Fluchtgefahr inhaftiert werden, etwa, wenn sie sich dem „behördlichen Zugriff“ entzogen haben, über ihre Identität täuschen oder „erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt“ haben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs von diesem Jahr hatte die Inhaftierung von Ausreisepflichtigen erschwert, viele Inhaftierte mussten daraufhin entlassen werden.
Geplant sind zudem befristete Einreise- und Aufenthaltsverbote, die abgelehnte Asylbewerber daran hindern sollen, erneut einzureisen. Der Gesetzentwurf sei darauf ausgerichtet, die Ausreisepflicht von Personen, „denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent durchzusetzen“, betonte das Bundesinnenministerium. Auch im Falle von Kriminellen ohne deutschen Pass war es durch mehrere Gerichtsurteile für die Behörden sehr aufwendig geworden, eine Ausweisung durchzusetzen. Auch dies soll sich durch das neue Gesetz ändern.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einer „massiven Verschärfung des Aufenthaltsrechts“. Die Grünen kritisierten die Pläne als „kafkaesk“. Einwanderergruppen würden gegeneinander ausgespielt. Grundsätzlich begrüßt wurde dagegen die Bleiberechtsregelung. Sie kommt vor allem abgelehnten Asylbewerbern zugute, die nicht abgeschoben werden können. Wer ausreichend Deutsch spricht, keine Straftaten begangen hat und für seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst aufkommen kann, soll künftig dauerhaft bleiben dürfen.