Es wird ein schwieriges Unterfangen, und die Widerstände könnten noch größer werden als bei der Durchsetzung der Frauenquote. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will bis zum 20. März, dem Equal Pay Day, Eckpunkte eines Entgeltgleichheitsgesetzes vorlegen, das Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit die gleiche Bezahlung sichert wie Männern. Während Gewerkschaften ein solches Gesetz grundsätzlich begrüßen, wächst der Widerstand bei Unternehmern. „Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz würde immense Bürokratie und neue Berichtspflichten für die Unternehmen schaffen, ohne wirklich etwas an den bestehenden Entgeltunterschieden zu ändern“, erklärte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. Entgeltdiskriminierung sei schon jetzt verboten. „Alle Tarifverträge gewährleisten eine diskriminierungsfreie Entlohnung nach Qualifikation und Leistung.“
Familienministerin Schwesig (SPD) plant ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass Frauen für die gleiche Arbeit genau so bezahlt werden wie Männer.
Im Hause Schwesig, aber auch in etlichen Gewerkschaften, deren Vertreter die Ministerin vergangene Woche traf, ist man anderer Auffassung. „Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist immer noch erheblich, und das seit Jahren“, sagte eine Sprecherin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Wer daran etwas ändern wolle, könne nicht nur auf ein Umdenken in Betrieben hoffen. „Freiwilligkeit reicht nicht.“ Der DGB unterstütze die Pläne für ein Entgeltgleichheitsgesetz, das Arbeitnehmern den Anspruch einräumen soll, beim Arbeitgeber Auskunft über die eigene tarifliche Eingruppierung und die Begründung der Bezahlung einzuholen. Nicht vorgesehen ist ein Recht auf Offenlegung der Gehälter von Kollegen.
Im Koalitionsvertrag heißt es, die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen sei „nicht zu akzeptieren“. Untersuchungen zufolge verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt rund 22 Prozent weniger als Männer. Dies erklärt sich aus Faktoren wie der Berufswahl, dem Erreichen von Führungspositionen, Auszeiten nach der Geburt von Kindern, aber auch Diskriminierung. Nach Wunsch der Koalition sollen Arbeitgeber gezwungen werden zu erklären, welche Faktoren der jeweiligen Bezahlung zugrunde liegen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, Arbeitgeber würden dazu verpflichtet, „im Lagebericht nach dem HGB auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit von gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen“. Darauf aufbauend werde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt“.
Dass die Regelung nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern gelten soll, stieß bei Gewerkschaften auf Kritik. So würden zu viele Frauen ausgeschlossen, hieß es beim DGB. Einem Spiegel-Bericht zufolge soll Schwesig beim Treffen mit den Gewerkschaften zu erkennen gegeben haben, dass sie ein Gesetz anstrebe, wonach sich „möglichst alle Angestellten“ entsprechend informieren könnten, also auch solche kleinerer Betriebe. Hier aber würde die Union Widerstand leisten. „Wir setzen das Gesetz um, wie es im Koalitionsvertrag steht, mehr nicht“, sagte der familienpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Marcus Weinberg. Eine Ausdehnung auf kleinere Firmen „machen wir mit Blick auf die vielen Belastungen für Unternehmen nicht mit“, sagte er.
Familienministerin Schwesig (SPD) plant ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass Frauen für die gleiche Arbeit genau so bezahlt werden wie Männer.
Im Hause Schwesig, aber auch in etlichen Gewerkschaften, deren Vertreter die Ministerin vergangene Woche traf, ist man anderer Auffassung. „Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist immer noch erheblich, und das seit Jahren“, sagte eine Sprecherin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Wer daran etwas ändern wolle, könne nicht nur auf ein Umdenken in Betrieben hoffen. „Freiwilligkeit reicht nicht.“ Der DGB unterstütze die Pläne für ein Entgeltgleichheitsgesetz, das Arbeitnehmern den Anspruch einräumen soll, beim Arbeitgeber Auskunft über die eigene tarifliche Eingruppierung und die Begründung der Bezahlung einzuholen. Nicht vorgesehen ist ein Recht auf Offenlegung der Gehälter von Kollegen.
Im Koalitionsvertrag heißt es, die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen sei „nicht zu akzeptieren“. Untersuchungen zufolge verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt rund 22 Prozent weniger als Männer. Dies erklärt sich aus Faktoren wie der Berufswahl, dem Erreichen von Führungspositionen, Auszeiten nach der Geburt von Kindern, aber auch Diskriminierung. Nach Wunsch der Koalition sollen Arbeitgeber gezwungen werden zu erklären, welche Faktoren der jeweiligen Bezahlung zugrunde liegen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, Arbeitgeber würden dazu verpflichtet, „im Lagebericht nach dem HGB auch zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit von gesetzlichen Kriterien Stellung zu nehmen“. Darauf aufbauend werde für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „ein individueller Auskunftsanspruch festgelegt“.
Dass die Regelung nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern gelten soll, stieß bei Gewerkschaften auf Kritik. So würden zu viele Frauen ausgeschlossen, hieß es beim DGB. Einem Spiegel-Bericht zufolge soll Schwesig beim Treffen mit den Gewerkschaften zu erkennen gegeben haben, dass sie ein Gesetz anstrebe, wonach sich „möglichst alle Angestellten“ entsprechend informieren könnten, also auch solche kleinerer Betriebe. Hier aber würde die Union Widerstand leisten. „Wir setzen das Gesetz um, wie es im Koalitionsvertrag steht, mehr nicht“, sagte der familienpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Marcus Weinberg. Eine Ausdehnung auf kleinere Firmen „machen wir mit Blick auf die vielen Belastungen für Unternehmen nicht mit“, sagte er.