Das Verfahren hatte gerade erst begonnen, da gab es kaum noch Zweifel, wie es ausgehen würde. Bereits am Mittwochvormittag positionierte sich der Vorsitzende Richter am Frankfurter Landgericht eindeutig: Der Fahrdienstvermittler Uber verstoße gegen das Gesetz, sagte Joachim Nickel. Und so kam es, dass die nächste Runde im Kampf der Taxibranche gegen den neuen Konkurrenten aus Kalifornien nach viereinhalb Stunden entschieden war. Der Dienst Uber Pop, mit dem das Unternehmen private Fahrer an zahlungswillige Fahrgäste vermittelt, dürfte bald deutschlandweit verboten sein.
Bringt private Fahrer und Fahrgäste zusammen: Die App von Uber. Das Unternehmen bietet auch einen Limousinenservice und Taxivermittlung an.
Uber darf demzufolge keine Fahrten mehr anbieten, bei denen die Fahrer nicht über eine Taxikonzession verfügen. Ubers Angebot sei in der jetzigen Form wettbewerbswidrig, befand das Gericht. Sollte der Richterspruch Bestand haben, wäre es das Aus für den Kern von Ubers Geschäftsmodell; die klagende Genossenschaft Taxi Deutschland hätte damit ihr Ziel erreicht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Damit das Verbot einstweilig gilt, verlangte die Kammer von Taxi Deutschland eine Sicherheit über 400000 Euro. „Die werden wir unverzüglich hinterlegen und das Urteil zur Vollstreckung bringen“, sagte eine Sprecherin des Verbunds. Uber kündigte umgehend an, in Berufung zum Oberlandesgericht zu gehen. Solange das Urteil nicht vollstreckt ist, könne das Unternehmen seine Dienste in Frankfurt und München in der gewohnten Form weiter anbieten, hieß es. In Hamburg, Düsseldorf und Berlin ist Uber Pop nach behördlichen Verboten und Gerichtsurteilen ohnehin nur noch sehr eingeschränkt verfügbar.
Taxi Deutschland hatte sich lange auf diesen Tag vorbereitet, nachdem Uber im September eine einstweilige Verfügung gegen sich aus formalen Gründen kippen konnte. Kaum hatte der Richter entschieden, verschickte der Taxi-Verbund Jubelrufe, ließ seinen Vorsitzenden Dieter Schlenker den Konkurrenten abkanzeln: „Ubers Geschäftsmodell basiert auf Rechtsbruch.“ Das Gericht habe das Personenbeförderungsgesetz und damit die Verbraucherrechte gestärkt. „Es wäre gut, wenn Uber auf eine nächste Instanz verzichtet und die Gerichte nicht unnötig beschäftigt.“
So schnell wird der Fahrdienst-Anbieter aber nicht aufgeben – dazu geht es um zu viel Geld. Deutschland ist ein wichtiger Markt für das Unternehmen. Auch Uber ließ deshalb nur wenige Minuten verstreichen, um mit dem gewohnten Pathos auf das Urteil einzugehen. Man bedaure die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, „Uber nicht die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zu besserer und günstiger Mobilität leisten zu können“. Es sei eine Niederlage für die Gesellschaft insgesamt.
In der Wortwahl findet sich auch der Knackpunkt der Rechtsposition der Kalifornier, mit der sie jetzt zum wiederholten Mal am Personenbeförderungsgesetz scheitern: Man sei eindeutig kein Transportunternehmen, sondern ein technologisch innovatives Software-Unternehmen. Uber sei nur ein Vermittler und bringe Fahrer und Mitfahrer zusammen. Vordergründig tritt Uber also als Unternehmen auf, das die Mobilität in Städten revolutionieren will – wenn es um rechtliche Fragen geht, will man aber lieber nur Technologieanbieter und nicht Mobilitätsdienstleister sein. Wer schon einmal Uber Pop benutzt hat, wird wissen, dass die App das Angebot der Fahrer überhaupt erst ermöglicht.
Trotzdem hat sich Uber vor wenigen Wochen mit dieser Argumentation bei der EU-Kommission offiziell über die Bundesrepublik Deutschland beschwert. In dem Dokument, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, hat Uber vertrauliche Behandlung beantragt – die hiesigen Behörden sollen nicht erfahren, wer sich da in Brüssel über deutsche Gesetze und deren Auslegung beschwert. In dem 33-seitigen Papier bezieht sich Uber auf die im Lissabon-Vertrag festgeschriebene Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Da Uber kein Personenbeförderungsunternehmen sei, werde es unverhältnismäßig diskriminiert. Mehr noch: Das Unternehmen wirft den Gerichten vor, sich bei Inhalt und Zeitpunkt ihrer Verfahren abzustimmen. Deutsche Behörden und Gerichte hätten Ubers Geschäftsmodell „zum Schutz des Taxi-Monopols und der Taxi-Unternehmer vor fremder Konkurrenz den Kampf angesagt“. Nach SZ-Informationen hat Uber die EU-Beschwerde – ebenfalls mit dem Wunsch der Geheimhaltung – im Verfahren gegen Taxi Deutschland vorgebracht. Den Richter beeindruckte das offenbar nicht. Das Urteil kommt für Uber zu einer ohnehin schwierigen Zeit. Rund um den Globus führt das Unternehmen Prozesse und hat Probleme mit den Behörden. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat die französische Polizei am Montag den Frankreich-Sitz Ubers in Paris durchsucht, um dem Verdacht einer „illegalen Organisation“ nachzugehen, die Kunden mit Autofahrern in Kontakt bringt.
Bringt private Fahrer und Fahrgäste zusammen: Die App von Uber. Das Unternehmen bietet auch einen Limousinenservice und Taxivermittlung an.
Uber darf demzufolge keine Fahrten mehr anbieten, bei denen die Fahrer nicht über eine Taxikonzession verfügen. Ubers Angebot sei in der jetzigen Form wettbewerbswidrig, befand das Gericht. Sollte der Richterspruch Bestand haben, wäre es das Aus für den Kern von Ubers Geschäftsmodell; die klagende Genossenschaft Taxi Deutschland hätte damit ihr Ziel erreicht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Damit das Verbot einstweilig gilt, verlangte die Kammer von Taxi Deutschland eine Sicherheit über 400000 Euro. „Die werden wir unverzüglich hinterlegen und das Urteil zur Vollstreckung bringen“, sagte eine Sprecherin des Verbunds. Uber kündigte umgehend an, in Berufung zum Oberlandesgericht zu gehen. Solange das Urteil nicht vollstreckt ist, könne das Unternehmen seine Dienste in Frankfurt und München in der gewohnten Form weiter anbieten, hieß es. In Hamburg, Düsseldorf und Berlin ist Uber Pop nach behördlichen Verboten und Gerichtsurteilen ohnehin nur noch sehr eingeschränkt verfügbar.
Taxi Deutschland hatte sich lange auf diesen Tag vorbereitet, nachdem Uber im September eine einstweilige Verfügung gegen sich aus formalen Gründen kippen konnte. Kaum hatte der Richter entschieden, verschickte der Taxi-Verbund Jubelrufe, ließ seinen Vorsitzenden Dieter Schlenker den Konkurrenten abkanzeln: „Ubers Geschäftsmodell basiert auf Rechtsbruch.“ Das Gericht habe das Personenbeförderungsgesetz und damit die Verbraucherrechte gestärkt. „Es wäre gut, wenn Uber auf eine nächste Instanz verzichtet und die Gerichte nicht unnötig beschäftigt.“
So schnell wird der Fahrdienst-Anbieter aber nicht aufgeben – dazu geht es um zu viel Geld. Deutschland ist ein wichtiger Markt für das Unternehmen. Auch Uber ließ deshalb nur wenige Minuten verstreichen, um mit dem gewohnten Pathos auf das Urteil einzugehen. Man bedaure die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, „Uber nicht die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zu besserer und günstiger Mobilität leisten zu können“. Es sei eine Niederlage für die Gesellschaft insgesamt.
In der Wortwahl findet sich auch der Knackpunkt der Rechtsposition der Kalifornier, mit der sie jetzt zum wiederholten Mal am Personenbeförderungsgesetz scheitern: Man sei eindeutig kein Transportunternehmen, sondern ein technologisch innovatives Software-Unternehmen. Uber sei nur ein Vermittler und bringe Fahrer und Mitfahrer zusammen. Vordergründig tritt Uber also als Unternehmen auf, das die Mobilität in Städten revolutionieren will – wenn es um rechtliche Fragen geht, will man aber lieber nur Technologieanbieter und nicht Mobilitätsdienstleister sein. Wer schon einmal Uber Pop benutzt hat, wird wissen, dass die App das Angebot der Fahrer überhaupt erst ermöglicht.
Trotzdem hat sich Uber vor wenigen Wochen mit dieser Argumentation bei der EU-Kommission offiziell über die Bundesrepublik Deutschland beschwert. In dem Dokument, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, hat Uber vertrauliche Behandlung beantragt – die hiesigen Behörden sollen nicht erfahren, wer sich da in Brüssel über deutsche Gesetze und deren Auslegung beschwert. In dem 33-seitigen Papier bezieht sich Uber auf die im Lissabon-Vertrag festgeschriebene Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Da Uber kein Personenbeförderungsunternehmen sei, werde es unverhältnismäßig diskriminiert. Mehr noch: Das Unternehmen wirft den Gerichten vor, sich bei Inhalt und Zeitpunkt ihrer Verfahren abzustimmen. Deutsche Behörden und Gerichte hätten Ubers Geschäftsmodell „zum Schutz des Taxi-Monopols und der Taxi-Unternehmer vor fremder Konkurrenz den Kampf angesagt“. Nach SZ-Informationen hat Uber die EU-Beschwerde – ebenfalls mit dem Wunsch der Geheimhaltung – im Verfahren gegen Taxi Deutschland vorgebracht. Den Richter beeindruckte das offenbar nicht. Das Urteil kommt für Uber zu einer ohnehin schwierigen Zeit. Rund um den Globus führt das Unternehmen Prozesse und hat Probleme mit den Behörden. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat die französische Polizei am Montag den Frankreich-Sitz Ubers in Paris durchsucht, um dem Verdacht einer „illegalen Organisation“ nachzugehen, die Kunden mit Autofahrern in Kontakt bringt.