Justizministerin will Insolvenzrecht für Konzerne modernisieren. So kann in Zukunft ein einziger Insolvenzverwalter für die Verfahren mehrerer Großunternehmen zuständig sein.
Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Insolvenzverfahren bei großen Unternehmensgruppen erleichtern. Häufiger als bislang sollen sie an einem einzigen Gericht gebündelt werden. Zudem soll es leichter möglich sein, einen einzigen Verwalter für mehrere von der Insolvenz betroffene Konzerngesellschaften zu bestellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die neuen Regelungen seien vor allem dann hilfreich, wenn 'die durch den Konzern oder einen seiner Teile gebildete wirtschaftliche Einheit erhalten und saniert werden soll', heißt es in dem Entwurf, der am Donnerstag an die anderen Regierungsressorts, Länder sowie Verbände verschickt wurde.
Die Arcandor-AG beantragte im Juli 2009 die Eröffnung des Insovelnzverfahrens.
Arcandor, Kirch oder auch das Briefzustell-Unternehmen PIN hatten es gezeigt: Auf Schieflagen in Konzernen oder großen Unternehmensgruppen ist das geltende Insolvenzrecht nicht optimal vorbereitet. Vielmehr gilt der Grundsatz: Für jede von der Insolvenz betroffene Konzerngesellschaft ist ein eigenes Verfahren durchzuführen, und zwar an dem Gericht, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. 'Eine Konzerngruppe besteht heute schnell mal aus 30, 40 oder sogar über 100 Unternehmen', sagt Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands . 'Wenn diese auch noch an verschiedenen Orten ihren Sitz haben, sind auf einmal 30 Gerichte zuständig und womöglich ebenso viele Insolvenzverwalter.' Dadurch werde die Abstimmung innerhalb des ehemals verbundenen Konzerns enorm erschwert. 'Es kommt zu großen Reibungsverlusten, was den Sanierungserfolg extrem gefährdet', sagt Niering.
Eben das will der Gesetzentwurf künftig verhindern. Zwar bleibt es dabei, dass grundsätzlich für jede Gesellschaft ein eigenes Verfahren zu eröffnen ist, doch neue Regeln zum Gerichtsstand machen es leichter möglich, sie an einem einzigen Gericht zu konzentrieren. Das wiederum erleichtert, nur einen einzigen Insolvenzverwalter für mehrere oder sogar alle betroffenen Gesellschaften zu bestellen. Sind mehrere Verwalter zuständig, müssen sie immer dann kooperieren, wenn das 'zu greifbaren Vorteilen für die Gläubiger führen würde', heißt es im Entwurf. Im Zweifelsfall soll künftig ein sogenannter Koordinationsverwalter für eine bessere Abstimmung - und somit für weniger Reibungsverluste - sorgen.
Niering weist darauf hin, dass das geltende Recht vom Insolvenzverwalter verlangt, 'nur die Belange der ihm anvertrauten Gesellschaft im Blick zu haben. Wenn diese Gesellschaft aber zum Beispiel ein wichtiger Zulieferer für andere Konzernteile ist, kann es im Interesse aller Gläubiger und der Belegschaft sein, den Blick zu weiten und den Konzern als Ganzes zu sehen.' Zwar sei es bislang auch schon möglich gewesen, Insolvenzverfahren bei einem Gericht und einem Insolvenzverwalter zu bündeln. 'Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen ist aber umstritten.' Bei Arcandor etwa war das Gericht in Essen zuständig, für Quelle aber wäre eigentlich Nürnberg zuständig gewesen. Hätte man dort ein eigenes Verfahren eröffnet, wäre für Quelle vermutlich ein anderer Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Während manche Experten meinen, das hätte die Sache unnötig verkompliziert, sagen andere, womöglich gäbe es Quelle dann noch, weil ein Verwalter vor Ort stärker für die Belegschaft gekämpft hätte.
Niering hofft, dass die neuen Regeln die bisherige Praxis 'auf eine gesetzliche Grundlage' stellen. 'Denn eine effiziente und sanierungsfreundliche Konzerninsolvenz dient letztlich auch der Sicherung von Arbeitsplätzen.'
Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will Insolvenzverfahren bei großen Unternehmensgruppen erleichtern. Häufiger als bislang sollen sie an einem einzigen Gericht gebündelt werden. Zudem soll es leichter möglich sein, einen einzigen Verwalter für mehrere von der Insolvenz betroffene Konzerngesellschaften zu bestellen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die neuen Regelungen seien vor allem dann hilfreich, wenn 'die durch den Konzern oder einen seiner Teile gebildete wirtschaftliche Einheit erhalten und saniert werden soll', heißt es in dem Entwurf, der am Donnerstag an die anderen Regierungsressorts, Länder sowie Verbände verschickt wurde.
Die Arcandor-AG beantragte im Juli 2009 die Eröffnung des Insovelnzverfahrens.
Arcandor, Kirch oder auch das Briefzustell-Unternehmen PIN hatten es gezeigt: Auf Schieflagen in Konzernen oder großen Unternehmensgruppen ist das geltende Insolvenzrecht nicht optimal vorbereitet. Vielmehr gilt der Grundsatz: Für jede von der Insolvenz betroffene Konzerngesellschaft ist ein eigenes Verfahren durchzuführen, und zwar an dem Gericht, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. 'Eine Konzerngruppe besteht heute schnell mal aus 30, 40 oder sogar über 100 Unternehmen', sagt Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands . 'Wenn diese auch noch an verschiedenen Orten ihren Sitz haben, sind auf einmal 30 Gerichte zuständig und womöglich ebenso viele Insolvenzverwalter.' Dadurch werde die Abstimmung innerhalb des ehemals verbundenen Konzerns enorm erschwert. 'Es kommt zu großen Reibungsverlusten, was den Sanierungserfolg extrem gefährdet', sagt Niering.
Eben das will der Gesetzentwurf künftig verhindern. Zwar bleibt es dabei, dass grundsätzlich für jede Gesellschaft ein eigenes Verfahren zu eröffnen ist, doch neue Regeln zum Gerichtsstand machen es leichter möglich, sie an einem einzigen Gericht zu konzentrieren. Das wiederum erleichtert, nur einen einzigen Insolvenzverwalter für mehrere oder sogar alle betroffenen Gesellschaften zu bestellen. Sind mehrere Verwalter zuständig, müssen sie immer dann kooperieren, wenn das 'zu greifbaren Vorteilen für die Gläubiger führen würde', heißt es im Entwurf. Im Zweifelsfall soll künftig ein sogenannter Koordinationsverwalter für eine bessere Abstimmung - und somit für weniger Reibungsverluste - sorgen.
Niering weist darauf hin, dass das geltende Recht vom Insolvenzverwalter verlangt, 'nur die Belange der ihm anvertrauten Gesellschaft im Blick zu haben. Wenn diese Gesellschaft aber zum Beispiel ein wichtiger Zulieferer für andere Konzernteile ist, kann es im Interesse aller Gläubiger und der Belegschaft sein, den Blick zu weiten und den Konzern als Ganzes zu sehen.' Zwar sei es bislang auch schon möglich gewesen, Insolvenzverfahren bei einem Gericht und einem Insolvenzverwalter zu bündeln. 'Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen ist aber umstritten.' Bei Arcandor etwa war das Gericht in Essen zuständig, für Quelle aber wäre eigentlich Nürnberg zuständig gewesen. Hätte man dort ein eigenes Verfahren eröffnet, wäre für Quelle vermutlich ein anderer Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Während manche Experten meinen, das hätte die Sache unnötig verkompliziert, sagen andere, womöglich gäbe es Quelle dann noch, weil ein Verwalter vor Ort stärker für die Belegschaft gekämpft hätte.
Niering hofft, dass die neuen Regeln die bisherige Praxis 'auf eine gesetzliche Grundlage' stellen. 'Denn eine effiziente und sanierungsfreundliche Konzerninsolvenz dient letztlich auch der Sicherung von Arbeitsplätzen.'