Die Bestimmungen der Reproduktionsmedizin sind nicht überall gleich. Im Gegenteil.
Dänemark
In Dänemark findet sich eine der größten Samenbanken weltweit, die Cryos-Samenbank. Spender können anonym bleiben, müssen es aber nicht. Vor allem Studenten verdienen sich so etwas hinzu. Seit dem Jahr 1991 registrierte die Samenbank 21372 Schwangerschaften. Die dänische Gesetzgebung ist liberaler als in Deutschland. Allerdings dürfen nur Hebammen, aber keine Ärzte die Befruchtung von homosexuellen oder alleinstehenden Frauen vornehmen. Zudem dürfen nur noch zwölf Kinder mit dem Samen eines Spenders gezeugt werden. Die Verschärfung der Regeln wurde nötig, nachdem ein Mann eine seltene Krankheit an mindestens fünf der 43gezeugten Kinder weitergegeben hatte.
Reproduktionsmedizin unterliegt nicht überall den gleichen Bestimmungen
Großbritannien
Großbritannien gilt in der Fortpflanzungsmedizin als fortschrittlich. Nach dem 'Human Fertilisation and Embryology Act' von 1990 ist es erlaubt, Samen, Eizellen und Embryonen zu spenden. 2008 schränkte die Regierung allerdings die Anonymität von Samenspendern ein. Alle Namen werden dokumentiert, jedes Kind hat mit 18 Jahren das Recht, den Namen seines biologischen Vaters zu erfahren. Das schreckte viele Spender ab: In nur einem Jahr schrumpften die Spenderzahlen um die Hälfte.
Niederlande
In den Niederlanden gelten zwar die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des 'Medical Treatment Act' von 1997. Die zugehörige Gesetzgebung ist allerdings stark individuell orientiert: Reproduktion wird als Element des Privatlebens angesehen. Der Familienstand der Patientin ist unerheblich, sie darf nur nicht älter als 40 Jahre sein. Samen-, Eizell- und Embryonenspende sind erlaubt, ebenso die Leihmutterschaft, solange sie nicht kommerziell genutzt wird. Die Identität von Samenspendern wird geheim gehalten.
Österreich
Die Rechtslage im Nachbarland Österreich ist restriktiver als in Deutschland. Zu restriktiv, wie Reproduktionsmediziner beklagen: In Österreich herrsche Samenmangel, weil eine anonyme Spende nicht möglich sei. Jedes Kind von 14 Jahren an hat das Recht, die Identität seines leiblichen Vaters zu erfahren. Lesbischen und alleinstehenden Frauen ist es bisher laut Fortpflanzungsmedizingesetz nicht erlaubt, eine künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen. Dem Verfassungsgerichtshof liegt nun aber ein Antrag vor, die Regelung als verfassungswidrig aufzuheben.
Spanien
Sonne, Strand und Samenspende - so warb vor nicht allzu langer Zeit ein spanisches Reiseunternehmen um Kunden. Speziell richtete sich das kombinierte Angebot aus Urlaub und ärztlicher Behandlung an lesbische Paare. Denn anders als in Deutschland, wo nur wenige Samenbanken lesbischen Frauen ihren Kinderwunsch erfüllen, ist die Gesetzgebung in dem südeuropäischen Land sehr liberal. Sowohl Samen- als auch Eizellspenden sind erlaubt, der Familienstand der Patientin ist unerheblich. Auch alleinstehende Frauen können behandelt werden, sobald sie älter als 18Jahre alt sind. In Spanien erfolgt die Samenspende grundsätzlich anonym, Kinder haben kein Recht, die Identität ihres Erzeuger zu erfahren.
USA
Samenspender in den Vereinigten Staaten sind verunsichert - wegen William Marotta. Der 46-Jährige hat vor vier Jahren einem lesbischen Paar sein Sperma gespendet. Nun soll er für den Unterhalt der Tochter aufkommen, zumindest wenn es nach der Familienbehörde des Bundesstaats Kansas geht. Die will ein Dokument nicht anerkennen, das den Mann von seinen Vaterpflichten befreien sollte, weil die Samenspende privat stattgefunden habe, nicht bei einem zugelassenen Arzt. Am 9. April wird der Fall vor Gericht verhandelt. In den USA variieren die gesetzlichen Regelungen in den Bundesstaaten. Patientinnen werden unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung behandelt. Wird die Samenspende offiziell in einer Klinik gemacht, sind Spender und Familie vor juristischen Ansprüchen geschützt. Auch Eizellspende und Leihmutterschaft sind erlaubt.
Dänemark
In Dänemark findet sich eine der größten Samenbanken weltweit, die Cryos-Samenbank. Spender können anonym bleiben, müssen es aber nicht. Vor allem Studenten verdienen sich so etwas hinzu. Seit dem Jahr 1991 registrierte die Samenbank 21372 Schwangerschaften. Die dänische Gesetzgebung ist liberaler als in Deutschland. Allerdings dürfen nur Hebammen, aber keine Ärzte die Befruchtung von homosexuellen oder alleinstehenden Frauen vornehmen. Zudem dürfen nur noch zwölf Kinder mit dem Samen eines Spenders gezeugt werden. Die Verschärfung der Regeln wurde nötig, nachdem ein Mann eine seltene Krankheit an mindestens fünf der 43gezeugten Kinder weitergegeben hatte.
Reproduktionsmedizin unterliegt nicht überall den gleichen Bestimmungen
Großbritannien
Großbritannien gilt in der Fortpflanzungsmedizin als fortschrittlich. Nach dem 'Human Fertilisation and Embryology Act' von 1990 ist es erlaubt, Samen, Eizellen und Embryonen zu spenden. 2008 schränkte die Regierung allerdings die Anonymität von Samenspendern ein. Alle Namen werden dokumentiert, jedes Kind hat mit 18 Jahren das Recht, den Namen seines biologischen Vaters zu erfahren. Das schreckte viele Spender ab: In nur einem Jahr schrumpften die Spenderzahlen um die Hälfte.
Niederlande
In den Niederlanden gelten zwar die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des 'Medical Treatment Act' von 1997. Die zugehörige Gesetzgebung ist allerdings stark individuell orientiert: Reproduktion wird als Element des Privatlebens angesehen. Der Familienstand der Patientin ist unerheblich, sie darf nur nicht älter als 40 Jahre sein. Samen-, Eizell- und Embryonenspende sind erlaubt, ebenso die Leihmutterschaft, solange sie nicht kommerziell genutzt wird. Die Identität von Samenspendern wird geheim gehalten.
Österreich
Die Rechtslage im Nachbarland Österreich ist restriktiver als in Deutschland. Zu restriktiv, wie Reproduktionsmediziner beklagen: In Österreich herrsche Samenmangel, weil eine anonyme Spende nicht möglich sei. Jedes Kind von 14 Jahren an hat das Recht, die Identität seines leiblichen Vaters zu erfahren. Lesbischen und alleinstehenden Frauen ist es bisher laut Fortpflanzungsmedizingesetz nicht erlaubt, eine künstliche Befruchtung vornehmen zu lassen. Dem Verfassungsgerichtshof liegt nun aber ein Antrag vor, die Regelung als verfassungswidrig aufzuheben.
Spanien
Sonne, Strand und Samenspende - so warb vor nicht allzu langer Zeit ein spanisches Reiseunternehmen um Kunden. Speziell richtete sich das kombinierte Angebot aus Urlaub und ärztlicher Behandlung an lesbische Paare. Denn anders als in Deutschland, wo nur wenige Samenbanken lesbischen Frauen ihren Kinderwunsch erfüllen, ist die Gesetzgebung in dem südeuropäischen Land sehr liberal. Sowohl Samen- als auch Eizellspenden sind erlaubt, der Familienstand der Patientin ist unerheblich. Auch alleinstehende Frauen können behandelt werden, sobald sie älter als 18Jahre alt sind. In Spanien erfolgt die Samenspende grundsätzlich anonym, Kinder haben kein Recht, die Identität ihres Erzeuger zu erfahren.
USA
Samenspender in den Vereinigten Staaten sind verunsichert - wegen William Marotta. Der 46-Jährige hat vor vier Jahren einem lesbischen Paar sein Sperma gespendet. Nun soll er für den Unterhalt der Tochter aufkommen, zumindest wenn es nach der Familienbehörde des Bundesstaats Kansas geht. Die will ein Dokument nicht anerkennen, das den Mann von seinen Vaterpflichten befreien sollte, weil die Samenspende privat stattgefunden habe, nicht bei einem zugelassenen Arzt. Am 9. April wird der Fall vor Gericht verhandelt. In den USA variieren die gesetzlichen Regelungen in den Bundesstaaten. Patientinnen werden unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung behandelt. Wird die Samenspende offiziell in einer Klinik gemacht, sind Spender und Familie vor juristischen Ansprüchen geschützt. Auch Eizellspende und Leihmutterschaft sind erlaubt.