Homosexuelle Asylsuchende müssen sich nicht mehr verstecken
Berlin - Kann man von Homosexuellen verlangen, sich nicht schwul zu verhalten, damit ihnen in ihrem Heimatland nichts geschieht? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF) zumindest hat bis vor kurzem noch manchen Asylsuchenden - Homosexuellen ebenso wie politisch oder religiös Verfolgten - zu einer Verhaltensänderung geraten. Wenn sie sich unauffällig verhielten, so die Argumentation, drohe ihnen keine Gefahr, sie könnten also zurückkehren. Durch eine Dienstanweisung, die zu Beginn des Jahres die Außenstellen des BAMF erhalten haben, soll das nun aber anders werden.
Ein Asylbewerber in seinem Zimmer in der Aufnahmeeinrichtung (AE) für Asylbewerber in München.
Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage, wie verfolgt ein Mensch sein muss, um Anspruch auf Asyl zu haben. Anlass war der Fall zweier pakistanischer Flüchtlinge, die sich wegen ihrer Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft Ahmadiyya verfolgt fühlten. Im Ablehnungsbescheid riet man ihnen, ihre Religion, auf deren Ausübung in Pakistan die Todesstrafe steht, im Verborgenen zu praktizieren. Doch der EuGH in Luxemburg fand, die Behörden könnten den beiden nicht zumuten, auf ihre religiösen Riten zu verzichten, auch wenn das gefährlich sei. Sich für seine Überzeugungen in Gefahr zu bringen, ist demnach ein Menschenrecht.
Eines, das auch politisch Verfolgte und Homosexuelle haben sollten - so befanden damals viele Vereine, die Flüchtlingen helfen. Menschen, wie Samira. Sie erfuhr im April 2011, dass ihr Antrag auf Asyl abgelehnt ist. Sie solle 'nicht mit ihren Neigungen auf offener Straße provozieren', dann würde ihr in Iran schon nichts zustoßen. So hieß es in dem Schreiben vom BAMF. Für die heute 25 Jahre alte Samira hätte das bedeutet: ihre Freundin nicht an der Hand zu halten, nicht mit ihr zusammenzuleben, den Ehemann nehmen, den ihr Vater ihr ausgesucht hatte. 'Ein Leben im Schatten des Rechts', schrieb das BAMF, sei ihr in Iran möglich.
Ihre Freundin hatte Samira zuletzt gesehen, bevor diese von der iranischen Religionspolizei verhaftet wurde. Samira konnte flüchten. Erst zu einem Nachbarn, dann ins Ausland. Die SZ berichtete darüber im Mai. Der Grünen-Abgeordneten Volker Beck schrieb darauf an BAMF-Präsident Manfred Schmidt. Das Ergebnis: neue Dienstanweisungen. Den Antragstellern darf nicht mehr verboten werden, gefährlich zu leben. Nun müssen die Flüchtlinge nur noch hoffen, dass ihr 'provozierendes Verhalten' und gefährliches Leben, das ihnen nicht mehr untersagt werden soll, in Deutschland für echt und glaubwürdig befunden wird.
Berlin - Kann man von Homosexuellen verlangen, sich nicht schwul zu verhalten, damit ihnen in ihrem Heimatland nichts geschieht? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF) zumindest hat bis vor kurzem noch manchen Asylsuchenden - Homosexuellen ebenso wie politisch oder religiös Verfolgten - zu einer Verhaltensänderung geraten. Wenn sie sich unauffällig verhielten, so die Argumentation, drohe ihnen keine Gefahr, sie könnten also zurückkehren. Durch eine Dienstanweisung, die zu Beginn des Jahres die Außenstellen des BAMF erhalten haben, soll das nun aber anders werden.
Ein Asylbewerber in seinem Zimmer in der Aufnahmeeinrichtung (AE) für Asylbewerber in München.
Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage, wie verfolgt ein Mensch sein muss, um Anspruch auf Asyl zu haben. Anlass war der Fall zweier pakistanischer Flüchtlinge, die sich wegen ihrer Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft Ahmadiyya verfolgt fühlten. Im Ablehnungsbescheid riet man ihnen, ihre Religion, auf deren Ausübung in Pakistan die Todesstrafe steht, im Verborgenen zu praktizieren. Doch der EuGH in Luxemburg fand, die Behörden könnten den beiden nicht zumuten, auf ihre religiösen Riten zu verzichten, auch wenn das gefährlich sei. Sich für seine Überzeugungen in Gefahr zu bringen, ist demnach ein Menschenrecht.
Eines, das auch politisch Verfolgte und Homosexuelle haben sollten - so befanden damals viele Vereine, die Flüchtlingen helfen. Menschen, wie Samira. Sie erfuhr im April 2011, dass ihr Antrag auf Asyl abgelehnt ist. Sie solle 'nicht mit ihren Neigungen auf offener Straße provozieren', dann würde ihr in Iran schon nichts zustoßen. So hieß es in dem Schreiben vom BAMF. Für die heute 25 Jahre alte Samira hätte das bedeutet: ihre Freundin nicht an der Hand zu halten, nicht mit ihr zusammenzuleben, den Ehemann nehmen, den ihr Vater ihr ausgesucht hatte. 'Ein Leben im Schatten des Rechts', schrieb das BAMF, sei ihr in Iran möglich.
Ihre Freundin hatte Samira zuletzt gesehen, bevor diese von der iranischen Religionspolizei verhaftet wurde. Samira konnte flüchten. Erst zu einem Nachbarn, dann ins Ausland. Die SZ berichtete darüber im Mai. Der Grünen-Abgeordneten Volker Beck schrieb darauf an BAMF-Präsident Manfred Schmidt. Das Ergebnis: neue Dienstanweisungen. Den Antragstellern darf nicht mehr verboten werden, gefährlich zu leben. Nun müssen die Flüchtlinge nur noch hoffen, dass ihr 'provozierendes Verhalten' und gefährliches Leben, das ihnen nicht mehr untersagt werden soll, in Deutschland für echt und glaubwürdig befunden wird.