Der Staat wollte Menschen helfen, denen in der Kindheit sexuelle Gewalt angetan wurde. Doch geschehen ist bis heute so gut wie nichts. Fast alle Länder weigern sich, Geld in einen Fonds einzuzahlen, und auf einen Gesetzesentwurf kann sich die Regierung noch immer nicht einigen.
Berlin - Die Länder wollen nicht. Das ist ein Teil des Problems bei der Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches 'Sexueller Kindesmissbrauch'. Das andere Problem liegt im Rechtsausschuss des Bundestages. Es geht um einen Hilfsfonds und ein Gesetz, das die Opfer besser schützen soll. Mit beiden Projekten geht es seit dem Abschlussbericht des Runden Tisches Ende 2011 nicht voran.
Alle wollen etwas gegen Kindesmissbrauch tun, nur zahlen will dafür keiner.
Am Mittwoch trafen sich Vertreter von Bund und Ländern in Berlin, um Bilanz zu ziehen. Der Abschlussbericht sah Ende 2011 vor, einen Fonds einzurichten, für Menschen, denen als Kind sexuelle Gewalt angetan wurde. Daraus sollten Therapien bezahlt werden. 50 Millionen Euro will der Bund übernehmen, 50 Millionen Euro sollten die Länder aufbringen. Nur Bayern hatte zugesagt, sich zu beteiligen.
Es sei von jeher schwierig gewesen, mit den Ländern in dieser Sache zu verhandeln, heißt es aus dem Bundesfamilienministerium. Einige Landesregierungen hätten sich geweigert, Zuständige zu benennen. Erst vor zehn Tagen, sagte Ministerin Kristina Schröder am Mittwoch habe sie eine Stellungnahme der Länder erhalten.
Beim Land Thüringen, das in dieser Sache stellvertretend für die Bundesländer spricht und das auch jenen Brief schickte, hört sich das so an, als sein ein Verhandeln nicht mehr notwendig. 'Die Länder tragen ein ergänzendes Hilfesystem mehrheitlich nicht mit', schreibt ein Sprecher von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Stattdessen müsse daran gearbeitet werden, dass die Gesetzlichen Krankenkassen Therapien bezahlen. Ein Opferentschädigungsgesetz solle Klarheit schaffen. Dies sei im Sinne der Betroffenen, die dann nicht Bittsteller wären, sondern einen gesetzlichen Anspruch hätten, so der Sprecher. Die Länder berufen sich darauf, institutionell nicht in der Verantwortung zu stehen. Denn der Hilfsfonds soll nur Menschen helfen, denen im Familienumfeld Gewalt angetan wurde.
Neu dürfte diese Haltung der Bundesministerin nicht sein. Bereits auf der Konferenz der Minister für Jugend und Familie im November 2011 hatten sich die Länder so erklärt. Bayern hingegen möchte den anderen Ländern ein Beispiel geben. Der Freistaat hatte von Anfang zugesagt, sich zu beteiligen: 7,6 Millionen Euro würde das Land einzahlen. Kristina Schröder sagte, sie werde nun in der Regierung dafür werben, notfalls ohne die Länder loszulegen.
Das zweite große Vorhaben das auf Umsetzung wartet, ist ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern. Im Oktober 2011 wurde es das erste Mal im Rechtsausschuss des Bundestags beraten. Einen Beschluss gibt es dazu bis heute nicht. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte, es gebe Kontroversen über das Alter, von dem an Verjährungsfrist der Taten beginnen soll: wenn das Opfer 18 Jahre alt ist oder 21? Leutheusser-Schnarrenberger hatte 21 Jahre vorgeschlagen.
SPD und Grüne bemängeln im Entwurf der Ministerin fehlende strafrechtliche Konsequenzen. Beide Parteien hatten eigene Gesetzesentwürfe eingebracht und sie seit 2011 wiederholt auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss setzen lassen - auch am Mittwoch. Jedoch wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Der Entwurf der Ministerin stand dort in den vergangenen 15 Monaten nicht wieder. Aus der FDP-Fraktion hieß es, man wolle noch bis Ostern weiterberaten. Noch in dieser Legislaturperiode, sagte Leutheusser-Schnarrenberger, solle das Gesetz verabschiedet werden. Sie verwies auf Leit- und Richtlinien, die herausgegeben worden seien und die als freiwillige Selbstverpflichtung dazu führen sollen, dass Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder sofort angezeigt und nicht etwa intern in Verbänden oder Vereinen geahndet werden. Kristina Schröder kündigte an, ihr Ministerium werde eine Clearingstelle finanzieren und gemeinsam mit dem Verein Weißer Ring ein bundesweites Netz von Anlauf- und Beratungsstellen einrichten. Julia von Weiler von der Hilfsorganisation Innocence in Danger, kritisierte, dass der Staat bestehende Strukturen zu wenig unterstütze und sie mit eigenen Anlaufstellen geradezu zerstöre.
In der Summe konnte das Ministerium für Bildung und Forschung am meisten Ergebnisse vorweisen. Es ist als drittes im Bunde für die Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches zuständig. 32Millionen Euro gibt das Ministerium aus, um die Ursachen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erforschen und um vorbeugende Maßnahmen und Therapien zu entwickeln.
Deutschland wolle in diesem Forschungsbereich Vorreiter werden, sagte Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen. Wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trug sie das weiße Kreuz der vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs ins Leben gerufenen Kampagne 'Kein Raum für Missbrauch' am Revers. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder trug es nicht. Sie hat ihre eigene vier Millionen Euro teure Kampagne.
Berlin - Die Länder wollen nicht. Das ist ein Teil des Problems bei der Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches 'Sexueller Kindesmissbrauch'. Das andere Problem liegt im Rechtsausschuss des Bundestages. Es geht um einen Hilfsfonds und ein Gesetz, das die Opfer besser schützen soll. Mit beiden Projekten geht es seit dem Abschlussbericht des Runden Tisches Ende 2011 nicht voran.
Alle wollen etwas gegen Kindesmissbrauch tun, nur zahlen will dafür keiner.
Am Mittwoch trafen sich Vertreter von Bund und Ländern in Berlin, um Bilanz zu ziehen. Der Abschlussbericht sah Ende 2011 vor, einen Fonds einzurichten, für Menschen, denen als Kind sexuelle Gewalt angetan wurde. Daraus sollten Therapien bezahlt werden. 50 Millionen Euro will der Bund übernehmen, 50 Millionen Euro sollten die Länder aufbringen. Nur Bayern hatte zugesagt, sich zu beteiligen.
Es sei von jeher schwierig gewesen, mit den Ländern in dieser Sache zu verhandeln, heißt es aus dem Bundesfamilienministerium. Einige Landesregierungen hätten sich geweigert, Zuständige zu benennen. Erst vor zehn Tagen, sagte Ministerin Kristina Schröder am Mittwoch habe sie eine Stellungnahme der Länder erhalten.
Beim Land Thüringen, das in dieser Sache stellvertretend für die Bundesländer spricht und das auch jenen Brief schickte, hört sich das so an, als sein ein Verhandeln nicht mehr notwendig. 'Die Länder tragen ein ergänzendes Hilfesystem mehrheitlich nicht mit', schreibt ein Sprecher von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Stattdessen müsse daran gearbeitet werden, dass die Gesetzlichen Krankenkassen Therapien bezahlen. Ein Opferentschädigungsgesetz solle Klarheit schaffen. Dies sei im Sinne der Betroffenen, die dann nicht Bittsteller wären, sondern einen gesetzlichen Anspruch hätten, so der Sprecher. Die Länder berufen sich darauf, institutionell nicht in der Verantwortung zu stehen. Denn der Hilfsfonds soll nur Menschen helfen, denen im Familienumfeld Gewalt angetan wurde.
Neu dürfte diese Haltung der Bundesministerin nicht sein. Bereits auf der Konferenz der Minister für Jugend und Familie im November 2011 hatten sich die Länder so erklärt. Bayern hingegen möchte den anderen Ländern ein Beispiel geben. Der Freistaat hatte von Anfang zugesagt, sich zu beteiligen: 7,6 Millionen Euro würde das Land einzahlen. Kristina Schröder sagte, sie werde nun in der Regierung dafür werben, notfalls ohne die Länder loszulegen.
Das zweite große Vorhaben das auf Umsetzung wartet, ist ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern. Im Oktober 2011 wurde es das erste Mal im Rechtsausschuss des Bundestags beraten. Einen Beschluss gibt es dazu bis heute nicht. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sagte, es gebe Kontroversen über das Alter, von dem an Verjährungsfrist der Taten beginnen soll: wenn das Opfer 18 Jahre alt ist oder 21? Leutheusser-Schnarrenberger hatte 21 Jahre vorgeschlagen.
SPD und Grüne bemängeln im Entwurf der Ministerin fehlende strafrechtliche Konsequenzen. Beide Parteien hatten eigene Gesetzesentwürfe eingebracht und sie seit 2011 wiederholt auf die Tagesordnung im Rechtsausschuss setzen lassen - auch am Mittwoch. Jedoch wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Der Entwurf der Ministerin stand dort in den vergangenen 15 Monaten nicht wieder. Aus der FDP-Fraktion hieß es, man wolle noch bis Ostern weiterberaten. Noch in dieser Legislaturperiode, sagte Leutheusser-Schnarrenberger, solle das Gesetz verabschiedet werden. Sie verwies auf Leit- und Richtlinien, die herausgegeben worden seien und die als freiwillige Selbstverpflichtung dazu führen sollen, dass Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder sofort angezeigt und nicht etwa intern in Verbänden oder Vereinen geahndet werden. Kristina Schröder kündigte an, ihr Ministerium werde eine Clearingstelle finanzieren und gemeinsam mit dem Verein Weißer Ring ein bundesweites Netz von Anlauf- und Beratungsstellen einrichten. Julia von Weiler von der Hilfsorganisation Innocence in Danger, kritisierte, dass der Staat bestehende Strukturen zu wenig unterstütze und sie mit eigenen Anlaufstellen geradezu zerstöre.
In der Summe konnte das Ministerium für Bildung und Forschung am meisten Ergebnisse vorweisen. Es ist als drittes im Bunde für die Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tisches zuständig. 32Millionen Euro gibt das Ministerium aus, um die Ursachen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erforschen und um vorbeugende Maßnahmen und Therapien zu entwickeln.
Deutschland wolle in diesem Forschungsbereich Vorreiter werden, sagte Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen. Wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trug sie das weiße Kreuz der vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs ins Leben gerufenen Kampagne 'Kein Raum für Missbrauch' am Revers. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder trug es nicht. Sie hat ihre eigene vier Millionen Euro teure Kampagne.