Vorsitzender Richter verweigert türkischem Botschafter in Deutschland einen festen Platz im Gerichtssaal während des NSU-Prozesses.
Der türkische Botschafter und der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments werden keinen festen Platz im Prozess gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekommen. Das teilte das Gericht dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags mit, der um Platzreservierungen für die politischen Würdenträger gebeten hatte. Der Bitte könne nicht entsprochen werden, schrieb der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts München, Manfred Götzl, nach Berlin. Es stehe dem Botschafter und dem Vertreter des türkischen Parlaments jedoch frei, sich als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit zum Gericht zu begeben. Der Platz im Gerichtssaal sei beengt, Ausnahmen würden nicht gemacht.
Beim Prozess gegen die Angeklagten des NSU ist für den türkische Botschafter kein Platz
Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), bestätigte den Eingang des Briefes und zeigte sich 'verwundert'. Er nannte die Haltung des Gerichts 'nicht nachvollziehbar' und 'unangemessen'. Ohne die Arbeit des Gerichts beurteilen zu wollen, erscheine ihm eine solche Haltung als 'Affront' gegenüber den berechtigten Interessen der türkischen Vertreter. 'Der NSU hat sechs türkische Staatsbürger und zwei gebürtige Türken getötet', sagte Edathy. Die Entscheidung des Senats lasse die notwendige Sensibilität vermissen. 'Soll sich der türkische Botschafter etwa in die Schlange der Besucher einreihen, zusammen mit Neonazis, die zum Prozess wollen?' Der Prozess beginnt am 17. April. Angeklagt sind neben Beate Zschäpe und dem früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben noch drei weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer. Dem NSU werden zehnfacher Mord, mehrere Mordversuche, Brandstiftung und Banküberfälle vorgeworfen.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte im Februar die Türkei besucht. Dort hatte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des türkischen Parlaments darum gebeten, am NSU-Prozess teilnehmen zu können. Edathy hatte zugesagt, beim Gericht um Platzreservierungen für ihn und den türkischen Botschafter zu bitten.
Der Sitzungssaal im Münchner Gericht umfasst etwa 200 Plätze, davon stehen wegen der großen Zahl von Nebenklägern nur 50 für Medienvertreter und 50 für die Allgemeinheit zur Verfügung. Schon gibt es Kritik daran, dass die bayerische Justiz für den großen Andrang zu diesem international bedeutsamen Prozess keine Alternative zum kleinen Sitzungssaal ins Auge gefasst hat.
Edathy kündigte an, er werde die Obleute des Untersuchungsausschusses über die Absage aus München informieren. Er werde sich auch an das Auswärtige Amt wenden. 'Offenbar hat das Gericht die außenpolitischen Implikationen nicht im Auge', sagte Edathy. Bei anderen Staatsschutzprozessen, etwa beim La-Belle-Prozess in Berlin, konnten ganz selbstverständlich ausländische Vertreter dabei sein. Bei dem Bombenattentat in der Diskothek 'La Belle' waren 1986 drei Menschen gestorben, zahlreiche amerikanische GIs wurden verletzt.
Der türkische Botschafter und der Menschenrechtsbeauftragte des türkischen Parlaments werden keinen festen Platz im Prozess gegen die Angeklagten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bekommen. Das teilte das Gericht dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags mit, der um Platzreservierungen für die politischen Würdenträger gebeten hatte. Der Bitte könne nicht entsprochen werden, schrieb der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts München, Manfred Götzl, nach Berlin. Es stehe dem Botschafter und dem Vertreter des türkischen Parlaments jedoch frei, sich als Teil der allgemeinen Öffentlichkeit zum Gericht zu begeben. Der Platz im Gerichtssaal sei beengt, Ausnahmen würden nicht gemacht.
Beim Prozess gegen die Angeklagten des NSU ist für den türkische Botschafter kein Platz
Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), bestätigte den Eingang des Briefes und zeigte sich 'verwundert'. Er nannte die Haltung des Gerichts 'nicht nachvollziehbar' und 'unangemessen'. Ohne die Arbeit des Gerichts beurteilen zu wollen, erscheine ihm eine solche Haltung als 'Affront' gegenüber den berechtigten Interessen der türkischen Vertreter. 'Der NSU hat sechs türkische Staatsbürger und zwei gebürtige Türken getötet', sagte Edathy. Die Entscheidung des Senats lasse die notwendige Sensibilität vermissen. 'Soll sich der türkische Botschafter etwa in die Schlange der Besucher einreihen, zusammen mit Neonazis, die zum Prozess wollen?' Der Prozess beginnt am 17. April. Angeklagt sind neben Beate Zschäpe und dem früheren NPD-Funktionär Ralf Wohlleben noch drei weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer. Dem NSU werden zehnfacher Mord, mehrere Mordversuche, Brandstiftung und Banküberfälle vorgeworfen.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte im Februar die Türkei besucht. Dort hatte der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des türkischen Parlaments darum gebeten, am NSU-Prozess teilnehmen zu können. Edathy hatte zugesagt, beim Gericht um Platzreservierungen für ihn und den türkischen Botschafter zu bitten.
Der Sitzungssaal im Münchner Gericht umfasst etwa 200 Plätze, davon stehen wegen der großen Zahl von Nebenklägern nur 50 für Medienvertreter und 50 für die Allgemeinheit zur Verfügung. Schon gibt es Kritik daran, dass die bayerische Justiz für den großen Andrang zu diesem international bedeutsamen Prozess keine Alternative zum kleinen Sitzungssaal ins Auge gefasst hat.
Edathy kündigte an, er werde die Obleute des Untersuchungsausschusses über die Absage aus München informieren. Er werde sich auch an das Auswärtige Amt wenden. 'Offenbar hat das Gericht die außenpolitischen Implikationen nicht im Auge', sagte Edathy. Bei anderen Staatsschutzprozessen, etwa beim La-Belle-Prozess in Berlin, konnten ganz selbstverständlich ausländische Vertreter dabei sein. Bei dem Bombenattentat in der Diskothek 'La Belle' waren 1986 drei Menschen gestorben, zahlreiche amerikanische GIs wurden verletzt.