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Verkehr ohne Geschlecht

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Um für mehr Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen zu sorgen, werden Straßenschilder in Zukunft mit neutralen Formulierungen betitelt.

Wenn am 1. April Neuerungen verkündet werden, ist ja grundsätzlich Vorsicht angebracht. Häufig handelt es sich um einen Scherz, mal mehr, mal weniger gelungen. Dass am 1. April 2013 die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft tritt, ist natürlich kein Scherz. Was sollte auch lustig daran sein, dass ein paar Schilder abgeschafft werden, die sich als überflüssig erwiesen haben. Oder daran, dass es ein paar kleinere Erleichterungen für Radfahrer geben soll. Radfahrer? Diesen Begriff sucht man in Zukunft vergeblich in der Verkehrsordnung. Stattdessen heißt es von kommendem Montag an geschlechtsneutral: 'Wer ein Fahrrad führt.'


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Auch das Wort 'Fußgänger' wurde ersetzt durch: 'Wer zu Fuß geht'. Umständlich? Überflüssig? Unsinnig? Vielleicht. Aber dafür gerechter. Zumindest wenn es um die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern geht. Und um eben die ging es.

Der Neuerlass der Straßenverkehrsordnung sei zum Anlass genommen worden, die Vorschriften 'an das Erfordernis der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern anzupassen', heißt es in der Begründung zu dem Verordnungsentwurf. Was das bedeutet, kann man an unzähligen Stellen nachlesen. Bislang stand beispielsweise in Paragraf 26 StVO, dass Autos an bestimmten Stellen Fußgängern und Rollstuhlfahrern die Fahrbahn überqueren lassen müssten. Künftig müssen sie dies 'den zu Fuß Gehenden' sowie den 'Fahrenden von Rollstühlen' ermöglichen. Durften bislang 'mehr als 15 Radfahrer' einen geschlossenen Verband bilden, dürfen dies bald 'mehr als 15 Rad Fahrende'. Auch gelten die Verkehrsregeln nicht mehr sinngemäß für 'Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber von Vieh'. Stattdessen heißt es: 'Wer reitet, Pferde oder Vieh führt', unterliege den Regeln sinngemäß.

Zweck der geänderten Begriffe sei eine 'geschlechterneutrale Formulierung' gewesen, erklärt eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums. 'Diese ist für Gesetzgebungsverfahren bereits seit geraumer Zeit vorgeschrieben.' Allerdings beschränken sich die sprachlichen Korrekturen nicht auf die Geschlechterfrage. Stand bislang in Paragraf 17, dass Krafträder auch am Tag mit Abblendlicht fahren müssen, so hat man sich mittlerweile besonnen: Natürlich steht nicht das Kraftrad in der Pflicht, sondern dessen Fahrer. Und deshalb heißt es künftig: 'Wer ein Kraftrad führt', müsse auch am Tag das Licht einschalten. Damit sei nun jedes Missverständnis ausgeschlossen, stellt man beim Auto Club Europa erleichtert, aber nicht ganz ironiefrei fest.

Es sei ihm so vorgekommen, als habe der Verkehrsminister 'kurzerhand einen Studienabbrecher im Fach Germanistik' engagiert und ihn beauftragt, die bisherigen Formulierungen in der Verordnung auf die Erfordernisse der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu trimmen, sagt der Verkehrsrechtsexperte des Auto Clubs, Volker Lempp. Sehr konsequent war der mutmaßliche Studienabbrecher dabei allerdings nicht. In Paragraf 36 hieß und heißt es nach wie vor: 'Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen.' Was für Lempp die Frage aufwirft, wie es eigentlich um die Weisungen von Polizistinnen bestellt ist.

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