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Buchrückgabe nach 37 Jahren

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1976 lieh sich ein Berliner Student ein Buch aus, jetzt gab er es der Unibibliothek zurück. Per Post und anonym - denn er hatte Angst vor den hohen Mahngebühren.

Dass ein Student vergisst, ein aus der Unibibliothek ausgeliehenes Buch zurückzubringen, geschieht viele Male jeden Tag. Kann ja mal passieren. Manchmal dauert es allerdings 37 Jahre, bis dem Leser wieder einfällt, dass da doch noch irgendwas war, was erledigt werden musste.

Die Bibliothek des John-F.-Kennedy-Instituts für Nordamerikastudien der Freien Universität Berlin hat kürzlich ein anonymer Brief erreicht, zusammen mit einem Gedichtband von Charles Bukowski. Er habe das Buch 1976 ausgeliehen, teilte der Verfasser des Briefes mit, und er wolle es nun wieder zurückgeben. Er tue das lieber anonym, weil er nach eigenen Berechnungen eine Mahngebühr von 13104 Euro erwarte. Das Buch trägt passenderweise den Titel "The Days Run Away Like Wild Horses Over the Hills" - die Tage rennen davon wie Wildpferde über die Hügel.



Fast vier Jahrzehnte hat ein ehemaliger Berliner Student ein Unibuch nicht zurückgegeben. Dafür errechnete er sich selbst Mahngebühren von 13104 Euro - doch so hoch wären die Kosten nicht gewesen.

Warum er die Rückgabe des Buchs fast vier Jahrzehnte lang vergessen habe, das wisse er selbst nicht so genau, schreibt der Mann. Schuld könne die "allgemeine Disziplinlosigkeit" seines damaligen Studentenlebens gewesen sein, vielleicht habe er es damals auch einfach absichtlich behalten. So oder so wolle er den Bukowski-Band nun wieder der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, denn er unterrichte inzwischen selbst amerikanische Literatur und freue sich, dass die Autoren der Beat Generation, denen Bukowski nahestand, nun wieder häufiger beforscht würden.

"Das war ein sehr netter Brief", sagte Julia Mayer, Leiterin der Bibliothek nun der SZ. Zu befürchten hätte der ehemalige Student nichts mehr gehabt. Das Buch wurde in den Achtzigern als verloren deklariert und längst ersetzt; der Name des letzten Ausleihers ging bei der Umstellung von Karteikarten aufs elektronische System verloren. Er hätte laut aktueller Gebührenordnung nach der dritten Mahnung 7,50 Euro Strafe zahlen müssen und bis auf weiteres keine neuen Bücher ausleihen dürfen. Bei einem verlorenen Buch muss man den Wiederbeschaffungswert und 15 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen.

Dass ausgerechnet ein Werk von Charles Bukowski der schludrigen Vergesslichkeit anheim gefallen ist, passt übrigens gut. Die Bücher des Autors sind laut einer 1999 vom New York Observer aufgestellten Liste auf Platz eins der meistgestohlenen Exemplare. Auch in der Institutsbibliothek der FU gelten noch weitere zehn von insgesamt 41 Bukowski-Werken im Bestand als vermisst. "Manche sagen, die Bücher selbst rufen danach", sagt Julia Mayer. Schließlich sind Bukowskis Protagonisten - und damit vielleicht auch ein paar seiner Leser - Kleinkriminelle, Säufer, Rebellen und Künstler ohne Geld.

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