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Zugriff auf Handy und PC

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Auch nach der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Neufassung der Bestandsdatenauskunft erhalten Behörden ohne Zustimmung eines Richters Auskunft über die gespeicherten Nutzerdaten.

Polizei und Nachrichtendienste können künftig leichter Daten von Handy- und Internetnutzern abfragen. Der Bundesrat hat am Freitag eine umstrittene Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Neuregelung verpflichtet die Anbieter von Internetanschlüssen, gespeicherte Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden zu übermitteln, wenn diese die Daten anfordern. Die Bundesregierung hatte die Neufassung der sogenannten Bestandsdatenauskunft beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2012 Teile der bisherigen Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte.

Das Gesetz ermöglicht den Ermittlungsbehörden - darunter Bundespolizei, sämtliche Nachrichtendienste und Zoll -, einzelne IP-Adressen einem bestimmten Anschluss zuzuordnen. IP-Adressen sind eine Art Fingerabdruck, die Internetsurfer im Netz hinterlassen. Die Behörden erhalten unter anderem Namen und Adressen der Nutzer, in bestimmten Fällen aber auch Zugangsdaten wie die PIN-Nummer für das Mobiltelefon. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen fest. Das Gesetz verpflichtet Internetanbieter zwar, Nutzerdaten herauszugeben - eine Pflicht, die Daten vorzuhalten, gibt es aber nicht. Auch nicht für jene Provider, die ihren Kunden in kurzen Abständen wechselnde IP-Adressen zuweisen.



Nach der Einschätzung vieler Organisationen verstößt die Neufassung der Bestandsdatenauskunft gegen die Grundrechte.

Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbände werten die Neufassung als Eingriff in die Grundrechte. Am Donnerstag hatten neun Organisationen, darunter der deutsche Journalistenverband (DJV) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie, den Bundesrat aufgefordert, das Gesetz zu stoppen. 'Die Vertraulichkeit und Anonymität der Internetnutzung stehen auf dem Spiel, wenn staatliche Behörden der weitreichende Zugang zu unserer Internetnutzung und zu unseren privatesten Daten ermöglicht wird', erklärte das Bündnis. Die Organisationen prangerten insbesondere an, dass die Auskünfte schon bei 'Bagatelldelikten' und ohne Zustimmung eines Richters möglich seien. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte den fehlenden Richtervorbehalt kritisiert sowie die große Anzahl an Behörden, die künftig Bestandsdaten abrufen dürfen. Das Bundesinnenministerium wertet die Bestandsdatenauskunft als 'unverzichtbares Ermittlungsinstrument'. Die Gesetzesnovelle soll am 1. Juli in Kraft treten.

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