Preisabsprachen sind verboten. Trotzdem decken Wettbewerbshüter immer wieder spektakuläre Verstöße auf.
Schokolade
Süßes macht sauer, wenn sich herausstellt, dass Preise abgesprochen werden. Zum Beispiel bei Tafelschokolade, wo sich die Unternehmen Ritter und Kraft Foods 2007 gegenseitig informierten. 100-Gramm-Tafeln wurden 15 bis 25 Prozent Prozent teurer, ein satter Aufschlag. Bei anderen Schokoladen stimmten sich Ritter, Mars, Nestlé und die Schokoladen GmbH über Aufschläge von rund zehn Prozent ab. Damit die Verbraucher das nicht so deutlich merkten, wurden Schokoriegel teilweise einfach kleiner. Weniger Inhalt macht auch höhere Preise. Der Verband der Süßwarenindustrie koordinierte Kartellabsprachen, an denen auch Haribo, Bahlsen, de Beukelaer und andere bekannte Firmen beteiligt waren. Das Kartellamt verhängte gegen elf Unternehmen insgesamt 60 Millionen Euro Bußgeld.
Mehl
Da kann einem der Appetit auf Semmeln und Brezen vergehen. Im vergangenen Jahrzehnt hat auch die deutsche Mühlenindustrie ein Kartell gebildet, bei dem gleich 22 Unternehmen und deren Verband mitmachten. Man stimmte sich regelmäßig über eigentlich alles ab: die Preise, die Liefermengen, die Kunden. Zulasten der kleinen und großen Bäckereien, der Gebäckwaren-Hersteller und der Supermärkte, in denen meist Ein-Kilo-Packungen verkauft werden. Die Produktionskapazitäten wurden gezielt gesteuert, was beispielsweise die erneute Inbetriebnahme stillgelegter Mühlen verhinderte. Nur nicht zu viel Wettbewerb. Das Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von 65 Millionen Euro. Hohe Strafen mussten deutsche Mühlen wegen grenzüberschreitender Absprachen auch an die französischen und niederländischen Wettbewerbsbehörden zahlen.
bei Lebensmitteln finden oft Kartellabsprachen statt
Waschmittel
Sogar unter der Dusche gibt es kein Entkommen. Kartelle schlagen überall zu. Auch bei der Körperpflege. Alle führenden Anbieter von Markenprodukten haben sich früher abgesprochen. Organisiert wurden die Treffen vom Arbeitskreis 'Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel' (KWR) im Markenverband. Wozu ein Verband alles gut sein kann. Man tauschte sich aus über die Verhandlungen mit den Einzelhändlern, über deren Rabattforderungen und anstehende Preiserhöhungen. Keine klassischen Preisabsprachen, aber kartellrechtlich verboten. Die Folge: mehr als 60 Millionen Euro Bußgeld für die Schwarzkopf und Henkel GmbH, Erdal-Rex, Gillette, Procter & Gamble, Unilever, Beiersdorf und andere. Nichts zahlen musste Colgate Palmolive, weil man ausgepackt hatte. Nachträglich die sauberste Lösung.
Hundefutter
Auch um Hunde, Katzen und andere Haustiere kümmern sich die Kartelle. Führende Vertriebsleute von führenden Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie hatten sich jahrelang regelmäßig getroffen und gegenseitig über ihre Verhandlungen mit den großen Supermarkt-Ketten informiert, inklusive geplanter Preiserhöhungen. Man redete über alles Mögliche: Tiernahrung und Tiefkühlpizzas, Süßwaren, Speiseeis, Fertiggerichte und Waschmittel. Und über Cappuccino. Das Kartellamt verhängte nach und nach Bußgelder in Höhe von fast 60 Millionen Euro gegen namhafte Konzerne: Nestlé und Kraft Foods, Unilever und August Oetker Nahrungsmittel AG. Ohne Strafe kam das Unternehmen Mars davon. Der Süßwaren-Hersteller hatte das Kartell auffliegen lassen und kam in den Genuss der Bonusregelung, die das Wettbewerbsgesetz für Kronzeugen vorsieht.
Flüssiggas
Wer mit Gas heizt und glaubte, das laufe hier genauso wie beim Öl - einfach Preise vergleichen und den günstigsten Anbieter wählen -, der war früher auf dem Holzweg. Neue Kunden waren bei den wichtigsten Lieferanten von Flüssiggas schlichtweg unerwünscht. Die Branchenführer, die mehr als zwei Drittel des Marktes beherrschen, teilten sich bis 2005 das Geschäft. Man vereinbarte, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Und Verbrauchern, die von sich aus den Lieferanten wechseln wollten, wurden überhöhte 'Abschreckungspreise' genannt, wie das Kartellamt ermittelte. Die Branchenführer informierten sich sogar gegenseitig über Kundenanfragen. Weit überhöhte Preise waren die Folge, bis die Wettbewerbshüter das Kartell zerschlugen. Primagas, Progas, Propan und andere Unternehmen mussten insgesamt mehr als 250 Millionen Euro Bußgeld zahlen.
Kaffee
Die Deutschen trinken inzwischen mehr Kaffee als Bier. So lässt sich gut Geld verdienen, dachten sich da die großen deutschen Hersteller. Also taten sie sich zusammen, um die Preise nach ihrem Gusto zu steuern. Folge: Die Deutschen bezahlten jahrelang zu viel, wie das Kartellamt 2009 feststellte. Betroffen war nicht nur Filterkaffee, sondern auch Bohnen, Espresso und Kaffee-Pads. Gegen die drei großen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr wurde wegen verbotener Preisabsprachen ein Bußgeld von knapp 160 Millionen Euro verhängt. Der Vierte im Bunde, Kraft Foods, kam ungeschoren davon, weil er das Kartell mit einer Selbstanzeige auffliegen ließ. Belohnung für den Verräter.
Schokolade
Süßes macht sauer, wenn sich herausstellt, dass Preise abgesprochen werden. Zum Beispiel bei Tafelschokolade, wo sich die Unternehmen Ritter und Kraft Foods 2007 gegenseitig informierten. 100-Gramm-Tafeln wurden 15 bis 25 Prozent Prozent teurer, ein satter Aufschlag. Bei anderen Schokoladen stimmten sich Ritter, Mars, Nestlé und die Schokoladen GmbH über Aufschläge von rund zehn Prozent ab. Damit die Verbraucher das nicht so deutlich merkten, wurden Schokoriegel teilweise einfach kleiner. Weniger Inhalt macht auch höhere Preise. Der Verband der Süßwarenindustrie koordinierte Kartellabsprachen, an denen auch Haribo, Bahlsen, de Beukelaer und andere bekannte Firmen beteiligt waren. Das Kartellamt verhängte gegen elf Unternehmen insgesamt 60 Millionen Euro Bußgeld.
Mehl
Da kann einem der Appetit auf Semmeln und Brezen vergehen. Im vergangenen Jahrzehnt hat auch die deutsche Mühlenindustrie ein Kartell gebildet, bei dem gleich 22 Unternehmen und deren Verband mitmachten. Man stimmte sich regelmäßig über eigentlich alles ab: die Preise, die Liefermengen, die Kunden. Zulasten der kleinen und großen Bäckereien, der Gebäckwaren-Hersteller und der Supermärkte, in denen meist Ein-Kilo-Packungen verkauft werden. Die Produktionskapazitäten wurden gezielt gesteuert, was beispielsweise die erneute Inbetriebnahme stillgelegter Mühlen verhinderte. Nur nicht zu viel Wettbewerb. Das Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von 65 Millionen Euro. Hohe Strafen mussten deutsche Mühlen wegen grenzüberschreitender Absprachen auch an die französischen und niederländischen Wettbewerbsbehörden zahlen.
bei Lebensmitteln finden oft Kartellabsprachen statt
Waschmittel
Sogar unter der Dusche gibt es kein Entkommen. Kartelle schlagen überall zu. Auch bei der Körperpflege. Alle führenden Anbieter von Markenprodukten haben sich früher abgesprochen. Organisiert wurden die Treffen vom Arbeitskreis 'Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel' (KWR) im Markenverband. Wozu ein Verband alles gut sein kann. Man tauschte sich aus über die Verhandlungen mit den Einzelhändlern, über deren Rabattforderungen und anstehende Preiserhöhungen. Keine klassischen Preisabsprachen, aber kartellrechtlich verboten. Die Folge: mehr als 60 Millionen Euro Bußgeld für die Schwarzkopf und Henkel GmbH, Erdal-Rex, Gillette, Procter & Gamble, Unilever, Beiersdorf und andere. Nichts zahlen musste Colgate Palmolive, weil man ausgepackt hatte. Nachträglich die sauberste Lösung.
Hundefutter
Auch um Hunde, Katzen und andere Haustiere kümmern sich die Kartelle. Führende Vertriebsleute von führenden Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie hatten sich jahrelang regelmäßig getroffen und gegenseitig über ihre Verhandlungen mit den großen Supermarkt-Ketten informiert, inklusive geplanter Preiserhöhungen. Man redete über alles Mögliche: Tiernahrung und Tiefkühlpizzas, Süßwaren, Speiseeis, Fertiggerichte und Waschmittel. Und über Cappuccino. Das Kartellamt verhängte nach und nach Bußgelder in Höhe von fast 60 Millionen Euro gegen namhafte Konzerne: Nestlé und Kraft Foods, Unilever und August Oetker Nahrungsmittel AG. Ohne Strafe kam das Unternehmen Mars davon. Der Süßwaren-Hersteller hatte das Kartell auffliegen lassen und kam in den Genuss der Bonusregelung, die das Wettbewerbsgesetz für Kronzeugen vorsieht.
Flüssiggas
Wer mit Gas heizt und glaubte, das laufe hier genauso wie beim Öl - einfach Preise vergleichen und den günstigsten Anbieter wählen -, der war früher auf dem Holzweg. Neue Kunden waren bei den wichtigsten Lieferanten von Flüssiggas schlichtweg unerwünscht. Die Branchenführer, die mehr als zwei Drittel des Marktes beherrschen, teilten sich bis 2005 das Geschäft. Man vereinbarte, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Und Verbrauchern, die von sich aus den Lieferanten wechseln wollten, wurden überhöhte 'Abschreckungspreise' genannt, wie das Kartellamt ermittelte. Die Branchenführer informierten sich sogar gegenseitig über Kundenanfragen. Weit überhöhte Preise waren die Folge, bis die Wettbewerbshüter das Kartell zerschlugen. Primagas, Progas, Propan und andere Unternehmen mussten insgesamt mehr als 250 Millionen Euro Bußgeld zahlen.
Kaffee
Die Deutschen trinken inzwischen mehr Kaffee als Bier. So lässt sich gut Geld verdienen, dachten sich da die großen deutschen Hersteller. Also taten sie sich zusammen, um die Preise nach ihrem Gusto zu steuern. Folge: Die Deutschen bezahlten jahrelang zu viel, wie das Kartellamt 2009 feststellte. Betroffen war nicht nur Filterkaffee, sondern auch Bohnen, Espresso und Kaffee-Pads. Gegen die drei großen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr wurde wegen verbotener Preisabsprachen ein Bußgeld von knapp 160 Millionen Euro verhängt. Der Vierte im Bunde, Kraft Foods, kam ungeschoren davon, weil er das Kartell mit einer Selbstanzeige auffliegen ließ. Belohnung für den Verräter.