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Kompliziertes Kunstwerk

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Das Parlament muss alle Teile des Landes repräsentieren, gleichzeitig soll es die Wählerstimmen für die Parteien möglichst genau abbilden. So paradox das klingt: Die Verwirrung um Erst- und Zweitstimme, Überhang- und Ausgleichsmandat.


Der Bundestag wird alle vier Jahre neu gewählt. Am Sonntag ist es wieder so weit. Jeder Bürger hat zwei Stimmen - und die Mehrheit gewinnt. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Das Addieren der Stimmen mag noch vergleichsweise unkompliziert sein. Das anschließende Umrechnen des Ergebnisses in Mandate ist aber eine Kunst. Hier deshalb die Antworten auf die wichtigsten Fragen.



Besser informiert sein, bevor der Stimmzettel am Sonntag in die Wahlurne wandert (Archivbild von 2009)


Was ist die Erststimme?

Deutschland ist in 299Wahlkreise eingeteilt. Durchschnittlich treten in ihnen je neun Kandidaten an. Mit der Erststimme können die Bürger entscheiden, wer als Wahlkreissieger direkt in den Bundestag einzieht. Dazu reicht die einfache Mehrheit. 2009 kam deshalb die Sozialdemokratin Eva Högl als Abgeordnete für Berlin-Mitte ins Parlament, obwohl sie nur 26,0Prozent der Erststimmen erhielt. Das war bundesweit das schlechteste Ergebnis. Das beste Resultat erzielte Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) mit 68,1Prozent. Wahlkreis-Sieger ziehen auch dann in den Bundestag ein, wenn ihre Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.

Warum ist die Zweitstimme wichtiger?

Mit der Zweitstimme wählt der Bürger eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, sie ist deshalb das deutlich wichtigere Votum. Regulär sitzen im Bundestag 598Abgeordnete. Die Sitze werden entsprechend der Zweitstimmen-Ergebnisse zwischen den Parteien aufgeteilt. Ein Beispiel: Der SPD standen 2009 wegen ihres Zweitstimmen-Resultats 146Sitze zu. In die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten zogen also neben den 64Wahlkreis-Gewinnern der SPD 82Listen-Kandidaten ein.

Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

Grundsätzlich gilt, dass nur Parteien in den Bundestag kommen, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen holen. Dadurch soll eine Zersplitterung des Parlaments vermieden werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Hürde: Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt, dürfen nicht nur die drei Wahlkreissieger ins Parlament. Die Partei erhält dann entsprechend ihrem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zugeteilt. Zum bisher letzten Mal profitierte 1994 eine Partei von dieser Ausnahme. Damals bekam die PDS nur 4,4Prozent der Stimmen. Weil die Partei aber vier Direktmandate holte, kam sie mit insgesamt 30Abgeordneten in den Bundestag. 1953 reichte sogar ein Direktmandat, um die Hürde zu überwinden. Deshalb konnte damals die Zentrumspartei in den Bundestag einziehen, obwohl sie nur 0,8Prozent der Stimmen gewonnen hatte. Außer der PDS und dem Zentrum profitierte auch die Deutsche Partei von der Ausnahme (1953 und 1957). Die Deutsche Partei kam beide Male sogar in die Regierung.

Was sind Überhangmandate?

Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, spricht man von Überhangmandaten. Wie das funktioniert, zeigt das Beispiel Bayern. Die CSU gewann 2009 alle 45Wahlkreise im Freistaat. Nach dem Zweitstimmen-Ergebnis wären ihr aber nur 42Sitze zugestanden. Da man den Wahlkreis-Siegern den Einzug in den Bundestag nicht verwehren kann, zog die CSU trotzdem mit 45Abgeordneten - also mit drei Überhangmandaten - in den Bundestag ein. 2009 gab es insgesamt 24solcher Überhangmandate. Sie gingen alle an die Union. Dadurch vergrößerte sich der Bundestag von 598 auf 622Sitze.

Warum gibt es auf einmal so viele Überhangmandate?

Von 1949 bis zur deutschen Einheit gab es insgesamt nur 17Überhangmandate, seit der Wiedervereinigung sind bereits 80 zusammengekommen. Gründe dafür sind das Schrumpfen der Volksparteien und die wachsende Konkurrenz - etwa durch die Linke. SPD und CDU können jetzt sogar schon mit Erststimmen-Ergebnissen um 30Prozent Direktmandate gewinnen - siehe Eva Högl in Berlin. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten. Auch das Stimmensplitting lässt deren Zahl steigen. In Baden-Württemberg holte die CDU 2009 dank der Hilfe von FDP-Anhängern fast 43Prozent der Erststimmen - bei lediglich 34Prozent der Zweitstimmen. Das Ergebnis waren zehn Überhangmandate für die Südwest-CDU. Seit 1949 hat die CDU insgesamt 59, die SPD 34 und die CSU drei Überhangmandate gewonnen. Die Deutsche Partei holte eines.

Was sind Ausgleichsmandate?

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Wahlrecht im Jahr 2012 verworfen - unter anderem wegen der großen Zahl an Überhangmandaten. Am Sonntag gilt deshalb zum ersten Mal ein neues Wahlrecht. Darin gibt es zwar weiterhin Überhangmandate, diese werden aber durch Ausgleichssitze für die benachteiligten Parteien kompensiert. Diese Korrektur sorgt dafür, dass die Parteien im Bundestag wieder nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis vertreten sind. Schließlich hätte die Union 2009 mehr als 1,7Millionen zusätzliche Zweitstimmen benötigt, um ihre 24Extra-Sitze auf normalem Weg zu gewinnen.

Welche Folgen hat der neue Ausgleich?

Zunächst einmal wird dadurch der Bundestag größer. Hätte das neue Wahlrecht bereits bei der Wahl 2009 gegolten, wären

671 statt 622Abgeordnete ins Parlament eingezogen. Von den 49 zusätzlichen Abgeordneten wären nur drei auf die Union entfallen. SPD, Grüne, FDP und Linke hätten sich über insgesamt 46zusätzliche Parlamentarier freuen können.

Ist Stimmensplitting jetzt noch sinnvoll?

Durch die Ausgleichsmandate entfällt ein wichtiger Splittingeffekt. Bisher konnten kluge Wähler ihr Stimmengewicht vergrößern. Wer etwa eine schwarz-gelbe Koalition wollte, konnte mit der Zweitstimme die FDP wählen (und damit den Anteil der Liberalen im Bundestag erhöhen) und mit der Erststimme für den CDU-Direktkandidaten gleichzeitig auch die Chance der Union auf Überhangmandate verbessern. Da Überhangmandate seit der Wahlrechtsänderung ausgeglichen werden, hat die Bundes-CDU von einem solchen Splitting aber keinen Vorteil mehr. Es profitiert nur noch der örtliche Wahlkreiskandidat der Union, der durch das Splitting vielleicht direkt in den Bundestag einziehen kann, obwohl er über die Liste keine Chance gehabt hätte. Der Prozentsatz der Unionsabgeordneten im Bundestag ändert sich dadurch aber nicht.

Kann man auch künftig ohne Mehrheit eine Regierungsmehrheit bekommen?

Das ist trotz der neuen Ausgleichsmandate auch am Sonntag möglich. Schuld ist die Fünf-Prozent-Hürde. Das zeigt die bayerische Landtagswahl. Die Parteien, die am vergangenen Sonntag an der Hürde scheiterten, bekamen zusammen gut 14Prozent. Für die absolute Mehrheit der Mandate sind also nicht 50Prozent der Wählerstimmen nötig, es reichten 43Prozent. Deshalb kann die CSU jetzt allein regieren, obwohl sie nur 47,7Prozent erhielt. Und bei dieser Rechnung sind die Nichtwähler noch gar nicht berücksichtigt.

Warum ist das Wahlrecht so kompliziert?

Es klingt paradox: Das Wahlrecht ist so kompliziert, weil es bürgernah sein will. Schuld an den vielen Schwierigkeiten sind nämlich vor allem zwei Besonderheiten: die Erststimme und die Landeslisten. Dank der Erststimme können die Bürger zwischen örtlichen - also in der Regel besser bekannten - Kandidaten wählen. Dasselbe gilt für die Landeslisten. Schließlich geben die Bürger ihre Zweitstimme nicht auf Bundeslisten der Parteien ab. Um näher an den Menschen zu sein, gibt es stattdessen 16Landeslisten. Ein Wähler in Potsdam findet auf seinem Wahlzettel also nur Brandenburger Kandidaten, einer aus München nur bayerische. Durch diese Regionalisierung erhöht sich zwar die Wahrscheinlichkeit, dass Wähler die Kandidaten kennen. Außerdem haben sie über die Erststimme auch Einfluss darauf, welche Person für eine Partei in den Bundestag einzieht. Durch diese beiden Regelungen kommt es aber bei Umrechnung der Stimmergebnisse in Mandate zu den vielen hier beschriebenen Schwierigkeiten.

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