Quantcast
Channel: jetzt.de - SZ
Viewing all articles
Browse latest Browse all 3345

Druck auf Google

$
0
0
Dem Suchmaschinenbetreiber Google droht Ärger wegen seiner Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen. Deutsche Verbraucherschützer haben sich in erster Instanz gegen den amerikanischen Konzern durchgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärte insgesamt 25 Klauseln für rechtswidrig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Bei etwa der Hälfte der betroffenen Klauseln geht es um den Datenschutz. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass einige Passagen in der Datenschutzerklärung von Google zu schwammig formuliert seien. So spricht der Konzern etwa davon, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen.



Die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Google sind laut Untersuchungen des Berliner Landgerichts in insgesamt 25 Klauseln rechtswidrig.

Weitere Klauseln betreffen die Nutzungsbestimmungen. Aus Sicht der Verbraucherschützer schränken sie die Rechte der Nutzer unzulässig ein. Vzbv-Juristin Bianca Skutnik glaubt, Google könne ausgehend von den Bestimmungen sogar direkten Zugriff auf Geräte der Nutzer erhalten und so etwa Google-Apps von einem Smartphone löschen. Die größte Kritik der Verbraucherschützer: Es gebe keine rechtskonforme Einwilligung der Nutzer, wenn diese bei der Registrierung lediglich folgende Erklärung abnicken: "Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen."

Google sieht das anders und will in Berufung gehen. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind", teilte ein Sprecher von Google Deutschland nach dem Urteil mit. Zudem kritisiert der Konzern, dass die Verbrauchschützer nicht befugt seien, gegen die Datenschutzerklärung des Konzerns zu klagen, weil diese nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien.

Sollte Google auch in weiteren Instanzen unterliegen und bei der jetzigen Praxis bleiben, droht ein Ordnungsgeld. Das dürfte im Vergleich zu Googles Umsatz - etwa 15 Milliarden US-Dollar im dritten Quartal - vermutlich gering ausfallen. Skutnik meint trotzdem: "Irgendwann wird es weh tun". Daniel Nagel, Anwalt für Datenschutzrecht in Stuttgart und Beobachter des Falls, glaubt, dass Google reagieren muss. Man wolle schließlich nicht als "böser Konzern" wahrgenommen werden: "Am Ende sind die Nutzer die Kunden von Google".

Viewing all articles
Browse latest Browse all 3345