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Die großen Grünen und die kleinen Grünen

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Die Wählergemeinschaft Marl darf ihre Sonneblume im Logo behalten. Die Bundesgrünen haben keinen alleinigen Anspruch darauf.

Man hört das immer wieder, dass eine große Imbisskette einer kleinen verbietet, sich McIrgendetwas zu nennen. Oder es gibt einen Prozess, weil ein kleiner Thailänder an seinem Straßenstand den Kaffee unter einem Logo verkauft, das dem der internationalen Kaffeediktatur nicht unähnlich ist. Solche Verfahren gewinnen meist die Großen, manche würden sagen: die Bösen.

In Marl gibt es nun den interessanten Fall, dass sich zwei streiten, die sich beide zu den Guten zählen. Es geht um die Frage, wer die wahren Grünen sind in Marl. Auf der einen Seite steht die „Wählergemeinschaft DIE GRÜNEN MARL“ auf der anderen Seite der mächtige Bundesverband „Bündnis90/Die Grünen“ in Berlin. Um politische Inhalte geht es nicht unbedingt, mehr um die Verpackung. Der Bundesverband der Grünen klagt seit 2010 gegen die kleine Wählervereinigung, will ihr das grün im Namen verbieten lassen und die Sonnenblume im Logo. Es kann nur einen Grünen geben. Das Urheberrecht gelte auch für Parteien. Inhaltlich mögen die Grünen flexibler geworden sein, können sich sogar Koalitionen mit den Schwarzen vorstellen – bei der Verpackung sind sie umso härter.

Dabei war es lange friedlich in Marl, einer Stadt mit knapp 90 000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen. Bereits 1978 erkannten hier einige Bürger, dass es so nicht weitergehen könne mit der Umweltverschmutzung und gründeten die Wählergemeinschaft, die seit 1979 ununterbrochen im Stadtrat vertreten ist. Erst 1980 gründete sich die grüne Bundespartei und über Jahrzehnte kam man gut zurecht mit den anderen Grünen im kleinen Marl, man war im Geiste verbunden. Zu den Landtags- und Bundestagswahlen unterstützte die Wählergemeinschaft die Kandidaten der großen Grünen. Dann gab es Streit in der Wählergemeinschaft, der wohl eher ein persönlicher war denn ein politischer.

Die Abtrünnigen gründeten mithilfe der Bundespartei einen Grünen-Ortsverband und begannen im Jahr 2010 gegen die kleinen Grünen zu klagen, ihnen den Namen verbieten zu wollen. Seit vergangener Woche ist nun ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm rechtskräftig, nach dem es in Marl weiter zwei grüne Parteien geben darf. Die großen Grünen hätten die kleinen Grünen Jahrzehnte toleriert, urteilten die Richter, für ein Verbot sei es nun zu spät. Dem Wähler haben die Streitigkeiten nicht sehr gefallen, die Grünen sind sehr dezimiert in Marl. Auf beiden Seiten.

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