Die Antirassismus-Kommission des Europarats (ECRI) übt deutliche Kritik an Deutschland. In ihrem neuen Bericht zu Deutschland, der an diesem Dienstag vorgestellt werden soll und der Süddeutschen Zeitung vorab vorlag, bescheinigt die Kommission den Behörden zwar Fortschritte bei der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit. Gleichzeitig wirft sie Deutschland unter anderem vor, beim Blick auf Hassdelikte zu sehr auf den organisierten Rechtsextremismus fixiert zu sein. Andere Formen von Rassismus und Diskriminierung, die es in Deutschland auch gebe, würden dadurch oft verkannt. ECRI-Geschäftsführer Stephanos Stavros sagte, er denke dabei beispielsweise an antisemitische Entgleisungen von Muslimen oder die Verunglimpfung von Homosexuellen. „Das Bild ist nicht komplett“, sagte Stavros, dessen Organisation die Zeit zwischen 2008 und 2013 begutachtete.
Auch Thilo Sarrazin wird im Bericht der ECRI erwähnt
In jene fünf Jahre fiel auch der „europaweite Schock“ über die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), auf die in dem Bericht ebenfalls eingegangen wird. Die Antirassismuskommission würdigt dabei die rasche und konsequente Reaktion auf die aufgedeckten Verfehlungen, etwa durch die Einrichtung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen, die Gründung des „Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus“ durch die Innenminister oder die Rücktritte von Verfassungsschützern. Gleichzeitig aber trägt die ECRI auch ihre „schwerwiegende Sorge“ darüber vor, dass die Polizei auch nach dem Nachweis von „Unzulänglichkeiten“ bei der Untersuchung der NSU-Morde nicht gut genug dazu gelernt habe. So würden „rassistische Motive (von Straftaten) immer noch viel zu rasch ausgeschlossen.“ Türkische Behörden hätten die deutsche Polizei noch im vergangenen Jahr gleich „mehrfach“ darauf hinweisen müssen, bei Ermittlungen zu Brandstiftungen in Wohnungen von türkischstämmigen Bewohnern auch möglichen fremdenfeindlichen Hintergründen nachzugehen.
Auch vor diesem Hintergrund rät die Kommission Deutschland dazu, das System zur Erfassung von „rassistischen, fremdenfeindlichen, homo- und transphoben Zwischenfällen“ zu reformieren. Die offiziellen Statistiken würden das wahre Ausmaß von Fremden- und Schwulenfeindlichkeit nicht widerspiegeln, darauf deuteten auch die großen Unterschiede zwischen den Erhebungen offizieller Stellen einerseits und den Recherchen von Nichtregierungsorganisationen andererseits hin.
Auch das Strafrecht bedürfe einer Reform, die von der ECRI schon im Jahr 2008 angemahnt worden war. Deutschland solle dem Beispiel anderer EU-Länder folgen und rassistische Beweggründe bei der Festlegung des Strafmaßes als erschwerenden Umstand definieren. Auch der Volksverhetzungsparagraf bedürfe einer Überarbeitung. Bestraft werde Volksverhetzung nur dann, wenn sie geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Es sei aber sehr schwierig, diesen Nachweis zu führen. Daraus folge eine „Straflosigkeitslücke“, die geschlossen werden müsse.
Alarmiert ist der Europarat auch über den Verlauf öffentlicher Debatten über Einwanderer – etwa im Nachgang zu dem Brandbrief des Deutschen Städtetags zur Einwanderung von Rumänen und Bulgaren. Der Europarat vermisst auch eine klare Verurteilung von Äußerungen, die dem Hass oder dem Rassismus Vorschub leisteten. Ausdrücklich erwähnt wird hier der frühere Berliner Senator Thilo Sarrazin und dessen Buch „Deutschland schafft sich ab“. Die ECRI sei „sehr besorgt darüber, dass mehrere Publikationen, darunter die Bild-Zeitung und Der Spiegel, Auszüge aus dem Buch druckten. Darüber hinaus erfuhren die rassistischen Bemerkungen in der folgenden Debatte große Unterstützung (...), obwohl die vorgebrachten Argumente den eugenischen Theorien der Nationalsozialisten sehr nahe kamen“. Auch die Antwort der SPD auf den Fall Sarrazin sei „unzureichend“ gewesen, heißt es in dem Bericht. Die freie Meinungsäußerung sei ein hohes Gut. Allerdings habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass Toleranz und die Achtung der Würde aller Menschen die Grundlage für demokratische und pluralistische Gesellschaften bieten.
Auch Thilo Sarrazin wird im Bericht der ECRI erwähnt
In jene fünf Jahre fiel auch der „europaweite Schock“ über die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), auf die in dem Bericht ebenfalls eingegangen wird. Die Antirassismuskommission würdigt dabei die rasche und konsequente Reaktion auf die aufgedeckten Verfehlungen, etwa durch die Einrichtung von parlamentarischen Untersuchungskommissionen, die Gründung des „Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus“ durch die Innenminister oder die Rücktritte von Verfassungsschützern. Gleichzeitig aber trägt die ECRI auch ihre „schwerwiegende Sorge“ darüber vor, dass die Polizei auch nach dem Nachweis von „Unzulänglichkeiten“ bei der Untersuchung der NSU-Morde nicht gut genug dazu gelernt habe. So würden „rassistische Motive (von Straftaten) immer noch viel zu rasch ausgeschlossen.“ Türkische Behörden hätten die deutsche Polizei noch im vergangenen Jahr gleich „mehrfach“ darauf hinweisen müssen, bei Ermittlungen zu Brandstiftungen in Wohnungen von türkischstämmigen Bewohnern auch möglichen fremdenfeindlichen Hintergründen nachzugehen.
Auch vor diesem Hintergrund rät die Kommission Deutschland dazu, das System zur Erfassung von „rassistischen, fremdenfeindlichen, homo- und transphoben Zwischenfällen“ zu reformieren. Die offiziellen Statistiken würden das wahre Ausmaß von Fremden- und Schwulenfeindlichkeit nicht widerspiegeln, darauf deuteten auch die großen Unterschiede zwischen den Erhebungen offizieller Stellen einerseits und den Recherchen von Nichtregierungsorganisationen andererseits hin.
Auch das Strafrecht bedürfe einer Reform, die von der ECRI schon im Jahr 2008 angemahnt worden war. Deutschland solle dem Beispiel anderer EU-Länder folgen und rassistische Beweggründe bei der Festlegung des Strafmaßes als erschwerenden Umstand definieren. Auch der Volksverhetzungsparagraf bedürfe einer Überarbeitung. Bestraft werde Volksverhetzung nur dann, wenn sie geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören“. Es sei aber sehr schwierig, diesen Nachweis zu führen. Daraus folge eine „Straflosigkeitslücke“, die geschlossen werden müsse.
Alarmiert ist der Europarat auch über den Verlauf öffentlicher Debatten über Einwanderer – etwa im Nachgang zu dem Brandbrief des Deutschen Städtetags zur Einwanderung von Rumänen und Bulgaren. Der Europarat vermisst auch eine klare Verurteilung von Äußerungen, die dem Hass oder dem Rassismus Vorschub leisteten. Ausdrücklich erwähnt wird hier der frühere Berliner Senator Thilo Sarrazin und dessen Buch „Deutschland schafft sich ab“. Die ECRI sei „sehr besorgt darüber, dass mehrere Publikationen, darunter die Bild-Zeitung und Der Spiegel, Auszüge aus dem Buch druckten. Darüber hinaus erfuhren die rassistischen Bemerkungen in der folgenden Debatte große Unterstützung (...), obwohl die vorgebrachten Argumente den eugenischen Theorien der Nationalsozialisten sehr nahe kamen“. Auch die Antwort der SPD auf den Fall Sarrazin sei „unzureichend“ gewesen, heißt es in dem Bericht. Die freie Meinungsäußerung sei ein hohes Gut. Allerdings habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt, dass Toleranz und die Achtung der Würde aller Menschen die Grundlage für demokratische und pluralistische Gesellschaften bieten.