Seit dem 14.November hat das Landgericht Hannover gegen den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff verhandelt. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass sich ein früheres Staatsoberhaupt als Angeklagter vor Gericht verantworten muss. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, die Immunität Wulffs aufzuheben, damit sie mit Ermittlungen beginnen kann, hatte im Februar 2012 unmittelbar zu seinem Rücktritt geführt. Nun, genau zwei Jahre später, wird an diesem Donnerstag das Urteil fallen. Und Wulff wird mit großer Wahrscheinlichkeit freigesprochen.
Ex-Präsident Christian Wulff mit Anwälten im Hannoveraner Landesgericht
Der Staatsanwaltschaft Hannover ist es an 13 Verhandlungstagen nicht gelungen, die Anklage gegen Wulff gerichtsfest zu beweisen. Von all den Vorwürfen, Wulff habe eine zu große Nähe zu Wirtschaftsgrößen gehabt und sich von ihnen aushalten lassen, ist nur ein Vorwurf geblieben: ein Oktoberfestwochenende in München im Jahr 2008, mit Kosten von knapp 700 Euro.
Vor Gericht stehen zwei Männer: Wulff und sein Freund, der Filmproduzent David Groenewold. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, seinen Freund Wulff nach München eingeladen zu haben, einen Teil der Zimmerkosten übernommen und auch das Kindermädchen für den kleinen Linus Wulff bezahlt zu haben. Er wollte, so die Staatsanwaltschaft, Wulff damit „motivieren, sich in seiner dienstlichen Eigenschaft als niedersächsischer Ministerpräsident gegenüber der Siemens AG für eine Unterstützung bei der Vermarktung des Films ,John Rabe‘ einzusetzen“. Der Film erzählt die Geschichte des Siemens-Mitarbeiters John Rabe, der im Zweiten Weltkrieg in China Tausende Chinesen vor den Angriffen der Japaner gerettet hatte. Wulff schrieb im November 2008 tatsächlich einen Brief an den Siemens-Chef, in dem er diesen aufforderte, den Film mehr zu unterstützen. Daraus konstruierten die Staatsanwälte den Vorwurf der Bestechlichkeit. Sie wollten aber keinen öffentlichen Prozess, sondern die Ermittlungen gegen Wulff und Groenewold gegen Zahlung einer hohen Geldbuße in Höhe von 20000 (Wulff) beziehungsweise 30000 Euro (Groenewold) einstellen. Doch da weigerten sich die beiden Beschuldigten, sie wollten ihre Unschuld beweisen.
Und das Gericht hat in einem Zwischenbescheid sehr deutlich gemacht, dass es keine wirklichen Belastungsgründe sieht. Denn Wulff hatte vorgetragen, dass er zwischen dem Oktoberfest und dem Brief an Siemens in China war und sich auch schon früher ausführlich über das Thema John Rabe informiert hatte. Das Gericht betonte, es sei „naheliegend“, dass Wulff sich schon vorher für John Rabe interessiert habe. Und es sei „lebensnah“, dass er von sich aus bei Siemens um Hilfe geworben hat – ohne Aufforderung durch Groenewold. Also entfiele eine für ein Korruptionsdelikt nötige „Unrechtsvereinbarung“ zwischen Wulff und Groenewold. Vor allem aber geht das Gericht davon aus, dass im Jahr 2008 zwischen beiden schon eine tiefere Freundschaft bestand und nicht die Beziehung zwischen einem Lobbyisten und einem Amtsträger, wie das der Staatsanwalt sieht. Und von engen Freunden kann sich auch ein Politiker mal einladen lassen.
Zwar hätte es die Firma Groenewolds gern gesehen, wenn durch Wulffs Vermittlung sich Siemens stärker an dem Film beteiligt hätte; aber was für einen Vorteil Wulff durch die Übernahme eines Teils von dessen Zimmerkosten haben sollte, wurde nicht erkennbar. Die hätte er auch bei der niedersächsischen Staatskanzlei oder der CDU abrechnen können. Unwiderlegbar ist zudem seine Erklärung, er habe die Kosten für das Kindermädchen sofort seinem Freund in bar zurückgegeben. An ein ebenfalls beanstandetes Essen können sich weder Wulff noch Bettina Wulff noch Groenewold erinnern. Auch die Kellner im Hotel Bayerischer Hof nicht. Gleichzeitig erklärten Geschäftspartner von Groenewold, dieser hätte keinen Vorteil gehabt, wenn Siemens den Film stärker unterstützt hätte, weil er an der Filmgesellschaft da schon nicht mehr beteiligt war. Also auch kein Vorteil für Groenewold.
Richter Frank Rosenow sieht das offenbar sehr ähnlich und stellte vorab schon mal auf die Summe von 700 Euro ab, um die es geht. Er sagte, ein Mensch wie Wulff, der Jura studiert habe, sei sich des Risikos des Bestechlichkeitsvorwurfs bewusst und könne die Folgen abschätzen.
Es lief sehr glatt für Wulff. Sein früherer Regierungssprecher Olaf Glaeseker, den er kurz vor Weihnachten 2011 in höchster Not gefeuert hatte, hielt sich bedeckt, auch weil Wulff danach als Zeuge in dessen Korruptionsprozess auftrat und ihn dort auch entlastete. Wulffs Ehefrau Bettina konnte sich nur an die Dinge erinnern, die ihren Mann entlasten. Vor allem aber machte die Staatsanwaltschaft eine schlechte Figur. Sie blieb über Wochen stumm, fragte nichts, wollte nichts. Am Ende aber beschimpfte sie Wulff als unfair und forderte das Gericht auf, mit der Aufklärung weiterzumachen. Die „Gesamtschau“ aller Indizien zeige, dass der Bestechlichkeitsvorwurf richtig sei.
Ex-Präsident Christian Wulff mit Anwälten im Hannoveraner Landesgericht
Der Staatsanwaltschaft Hannover ist es an 13 Verhandlungstagen nicht gelungen, die Anklage gegen Wulff gerichtsfest zu beweisen. Von all den Vorwürfen, Wulff habe eine zu große Nähe zu Wirtschaftsgrößen gehabt und sich von ihnen aushalten lassen, ist nur ein Vorwurf geblieben: ein Oktoberfestwochenende in München im Jahr 2008, mit Kosten von knapp 700 Euro.
Vor Gericht stehen zwei Männer: Wulff und sein Freund, der Filmproduzent David Groenewold. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, seinen Freund Wulff nach München eingeladen zu haben, einen Teil der Zimmerkosten übernommen und auch das Kindermädchen für den kleinen Linus Wulff bezahlt zu haben. Er wollte, so die Staatsanwaltschaft, Wulff damit „motivieren, sich in seiner dienstlichen Eigenschaft als niedersächsischer Ministerpräsident gegenüber der Siemens AG für eine Unterstützung bei der Vermarktung des Films ,John Rabe‘ einzusetzen“. Der Film erzählt die Geschichte des Siemens-Mitarbeiters John Rabe, der im Zweiten Weltkrieg in China Tausende Chinesen vor den Angriffen der Japaner gerettet hatte. Wulff schrieb im November 2008 tatsächlich einen Brief an den Siemens-Chef, in dem er diesen aufforderte, den Film mehr zu unterstützen. Daraus konstruierten die Staatsanwälte den Vorwurf der Bestechlichkeit. Sie wollten aber keinen öffentlichen Prozess, sondern die Ermittlungen gegen Wulff und Groenewold gegen Zahlung einer hohen Geldbuße in Höhe von 20000 (Wulff) beziehungsweise 30000 Euro (Groenewold) einstellen. Doch da weigerten sich die beiden Beschuldigten, sie wollten ihre Unschuld beweisen.
Und das Gericht hat in einem Zwischenbescheid sehr deutlich gemacht, dass es keine wirklichen Belastungsgründe sieht. Denn Wulff hatte vorgetragen, dass er zwischen dem Oktoberfest und dem Brief an Siemens in China war und sich auch schon früher ausführlich über das Thema John Rabe informiert hatte. Das Gericht betonte, es sei „naheliegend“, dass Wulff sich schon vorher für John Rabe interessiert habe. Und es sei „lebensnah“, dass er von sich aus bei Siemens um Hilfe geworben hat – ohne Aufforderung durch Groenewold. Also entfiele eine für ein Korruptionsdelikt nötige „Unrechtsvereinbarung“ zwischen Wulff und Groenewold. Vor allem aber geht das Gericht davon aus, dass im Jahr 2008 zwischen beiden schon eine tiefere Freundschaft bestand und nicht die Beziehung zwischen einem Lobbyisten und einem Amtsträger, wie das der Staatsanwalt sieht. Und von engen Freunden kann sich auch ein Politiker mal einladen lassen.
Zwar hätte es die Firma Groenewolds gern gesehen, wenn durch Wulffs Vermittlung sich Siemens stärker an dem Film beteiligt hätte; aber was für einen Vorteil Wulff durch die Übernahme eines Teils von dessen Zimmerkosten haben sollte, wurde nicht erkennbar. Die hätte er auch bei der niedersächsischen Staatskanzlei oder der CDU abrechnen können. Unwiderlegbar ist zudem seine Erklärung, er habe die Kosten für das Kindermädchen sofort seinem Freund in bar zurückgegeben. An ein ebenfalls beanstandetes Essen können sich weder Wulff noch Bettina Wulff noch Groenewold erinnern. Auch die Kellner im Hotel Bayerischer Hof nicht. Gleichzeitig erklärten Geschäftspartner von Groenewold, dieser hätte keinen Vorteil gehabt, wenn Siemens den Film stärker unterstützt hätte, weil er an der Filmgesellschaft da schon nicht mehr beteiligt war. Also auch kein Vorteil für Groenewold.
Richter Frank Rosenow sieht das offenbar sehr ähnlich und stellte vorab schon mal auf die Summe von 700 Euro ab, um die es geht. Er sagte, ein Mensch wie Wulff, der Jura studiert habe, sei sich des Risikos des Bestechlichkeitsvorwurfs bewusst und könne die Folgen abschätzen.
Es lief sehr glatt für Wulff. Sein früherer Regierungssprecher Olaf Glaeseker, den er kurz vor Weihnachten 2011 in höchster Not gefeuert hatte, hielt sich bedeckt, auch weil Wulff danach als Zeuge in dessen Korruptionsprozess auftrat und ihn dort auch entlastete. Wulffs Ehefrau Bettina konnte sich nur an die Dinge erinnern, die ihren Mann entlasten. Vor allem aber machte die Staatsanwaltschaft eine schlechte Figur. Sie blieb über Wochen stumm, fragte nichts, wollte nichts. Am Ende aber beschimpfte sie Wulff als unfair und forderte das Gericht auf, mit der Aufklärung weiterzumachen. Die „Gesamtschau“ aller Indizien zeige, dass der Bestechlichkeitsvorwurf richtig sei.