Es ist schon eine bemerkenswerte Logik, mit der Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia an diesem Mittwoch in Brüssel verkündet hat, dass grüne Energien zwar das Klima und die Umwelt schützen, aber zugleich den Markt verzerren. Und weil es keinem Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zuzumuten ist, auch nur einen Euro mehr als ein vermeintlicher Konkurrent in Umweltschutz zu stecken – schließlich könnten dann Arbeitsplätze wegfallen und Unternehmen wegziehen – müssen die Bürger, wenn sie denn eine saubere Umwelt haben wollen, dafür eben die Mehrkosten tragen.
Auch Kraftwerke sollen von einem Teil der Ökostromsteuer befreit werden.
Im Original hörte sich Almunia, der ebenso wie der heftig für Industriesubventionen kämpfende Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einer sozialdemokratischen Partei angehört, so an: „Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen bezahlbarer wird“.
Praktisch heißt das: Die an diesem Mittwoch von Almunia vorgelegten „Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umweltschutz und für Energie“ erlauben Unternehmen in 68 Branchen, nur maximal fünfzehn Prozent des normalerweise fälligen Beitrages zur Ökostromförderung zu zahlen. Die Ausnahmen reichen von Steinkohlezechen, Steinbrüchen, Getränkeherstellern, Webereien und Lederherstellern bis hin zu Kraftwerken und Metallschmelzen. Der Fehlbetrag wird auf andere Verbraucher, also Privatkunden und kleine Unternehmen, umgelegt. Nach Berechnungen des Ökoinstituts in Berlin summieren sich die Mehrkosten für private und kleingewerbliche Verbraucher auf bis zu drei Milliarden Euro jährlich – allein in Deutschland.
In Deutschland gelten die Leitlinien für die Umlage des Erneuerbaren Energie Gesetzes. Die EU-Vorgabe ginge theoretisch in vielen Fällen über das hinaus, was Rabatte genießende deutsche Firmen jetzt zahlen. Allerdings: Für besonders stromintensiv produzierende Unternehmen liegt der Deckel noch tiefer. Wenn die Energiekosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung bestimmte Prozentsätze erreichen, werden die Abgaben nochmals gedeckelt, erreichen also nicht einmal 15 Prozent.
Die neuen Leitlinien, die für drei Jahre rückwirkend und bis 2020 gelten sollen, betreffen nicht nur Industrierabatte, sondern auch Staatshilfen für Kraftwerke, die zum Zweck der Versorgungssicherheit in Reserve gehalten werden. Auch hier sind Ausnahmen vom generellen Subventionsverbot möglich. Andernfalls würden sich die Kraftwerke für den Investor womöglich nicht lohnen und nicht gebaut.
Alumina will zudem ab sofort schrittweise die grünen Technologien in den freien Energiemarkt integrieren. Bis 2017 werden Ausschreibungsverfahren für die Zuweisung staatlicher Förderungen eingeführt. Feste Einspeisetarife sollen durch volatile Einspeiseprämien ersetzt werden. Kleinere Anlagen sollen weiterhin durch feste Einspeisetarife geschützt werden. Auf bestehende Regelungen haben die neuen Vorschriften keinen Einfluss.
Von grünen Energieexperten gab es heftige Kritik. „Der Wechsel auf Ausschreibungen erfolgt auf Order von Energiekonzernen wie RWE und Eon; dass 90% der Erneuerbaren heute in der Hand von Bürgern, Bauern und Mittelständler sind, ist für die Konzerne das größte Gift der Energiewende“, sagte der EU-Abgeordnete Claude Turmes. Der BUND erklärte, die Befreiung ganzer Branchen schieße „weit über das Ziel hinaus, energieintensive Unternehmen vor inakzeptabel hohen Kosten zu schützen“. Ungeachtet der Leitlinien prüft Almunia weiter, ob die deutsche Industrie in der Vergangenheit unrechtmäßig Ermäßigungen erhalten hat. Rückzahlungen schloss der Wettbewerbskommissar nicht aus. „In den vergangenen zwei Jahren hat es Vergünstigungen gegeben, die nicht mit den Regelungen vereinbar sind“, sagte er. Auf die Unternehmen kämen Rückzahlungen zu, falls festgestellt werde, dass die Befreiungen von den Kosten der Energiewende nicht mit den nun vorgelegten Leitlinien übereinstimmten. Wann die Untersuchungen abgeschlossen werden, ist offen.
Auch Kraftwerke sollen von einem Teil der Ökostromsteuer befreit werden.
Im Original hörte sich Almunia, der ebenso wie der heftig für Industriesubventionen kämpfende Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einer sozialdemokratischen Partei angehört, so an: „Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen bezahlbarer wird“.
Praktisch heißt das: Die an diesem Mittwoch von Almunia vorgelegten „Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umweltschutz und für Energie“ erlauben Unternehmen in 68 Branchen, nur maximal fünfzehn Prozent des normalerweise fälligen Beitrages zur Ökostromförderung zu zahlen. Die Ausnahmen reichen von Steinkohlezechen, Steinbrüchen, Getränkeherstellern, Webereien und Lederherstellern bis hin zu Kraftwerken und Metallschmelzen. Der Fehlbetrag wird auf andere Verbraucher, also Privatkunden und kleine Unternehmen, umgelegt. Nach Berechnungen des Ökoinstituts in Berlin summieren sich die Mehrkosten für private und kleingewerbliche Verbraucher auf bis zu drei Milliarden Euro jährlich – allein in Deutschland.
In Deutschland gelten die Leitlinien für die Umlage des Erneuerbaren Energie Gesetzes. Die EU-Vorgabe ginge theoretisch in vielen Fällen über das hinaus, was Rabatte genießende deutsche Firmen jetzt zahlen. Allerdings: Für besonders stromintensiv produzierende Unternehmen liegt der Deckel noch tiefer. Wenn die Energiekosten im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung bestimmte Prozentsätze erreichen, werden die Abgaben nochmals gedeckelt, erreichen also nicht einmal 15 Prozent.
Die neuen Leitlinien, die für drei Jahre rückwirkend und bis 2020 gelten sollen, betreffen nicht nur Industrierabatte, sondern auch Staatshilfen für Kraftwerke, die zum Zweck der Versorgungssicherheit in Reserve gehalten werden. Auch hier sind Ausnahmen vom generellen Subventionsverbot möglich. Andernfalls würden sich die Kraftwerke für den Investor womöglich nicht lohnen und nicht gebaut.
Alumina will zudem ab sofort schrittweise die grünen Technologien in den freien Energiemarkt integrieren. Bis 2017 werden Ausschreibungsverfahren für die Zuweisung staatlicher Förderungen eingeführt. Feste Einspeisetarife sollen durch volatile Einspeiseprämien ersetzt werden. Kleinere Anlagen sollen weiterhin durch feste Einspeisetarife geschützt werden. Auf bestehende Regelungen haben die neuen Vorschriften keinen Einfluss.
Von grünen Energieexperten gab es heftige Kritik. „Der Wechsel auf Ausschreibungen erfolgt auf Order von Energiekonzernen wie RWE und Eon; dass 90% der Erneuerbaren heute in der Hand von Bürgern, Bauern und Mittelständler sind, ist für die Konzerne das größte Gift der Energiewende“, sagte der EU-Abgeordnete Claude Turmes. Der BUND erklärte, die Befreiung ganzer Branchen schieße „weit über das Ziel hinaus, energieintensive Unternehmen vor inakzeptabel hohen Kosten zu schützen“. Ungeachtet der Leitlinien prüft Almunia weiter, ob die deutsche Industrie in der Vergangenheit unrechtmäßig Ermäßigungen erhalten hat. Rückzahlungen schloss der Wettbewerbskommissar nicht aus. „In den vergangenen zwei Jahren hat es Vergünstigungen gegeben, die nicht mit den Regelungen vereinbar sind“, sagte er. Auf die Unternehmen kämen Rückzahlungen zu, falls festgestellt werde, dass die Befreiungen von den Kosten der Energiewende nicht mit den nun vorgelegten Leitlinien übereinstimmten. Wann die Untersuchungen abgeschlossen werden, ist offen.