Die Bundesregierung lehnt es ab, Edward Snowden vor den NSA-Untersuchungsausschuss zu laden. Es widerspreche „wichtigen politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland“, den Whistleblower in Berlin aussagen zu lassen, schreibt die Regierung nach Informationen von SZ, NDR und WDR in einer Stellungnahme . Zu befürchten stehe eine dauerhafte Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen. Zudem könne die Kooperation der US-Geheimdienste mit deutschen Diensten „zumindest vorübergehend“ eingeschränkt werden, heißt es im finalen Entwurf des Schreibens. Vor diesem Hintergrund müsse das Aufklärungsinteresse hinter das Staatswohl zurücktreten.
Die Bundesregierung ist gegen eine Befragung Edward Snowdens vor dem NSA-Untersuchungsausschuss.
Die 27-seitige Stellungnahme der schwarz-roten Bundesregierung soll den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses an diesem Freitag zugestellt werden. Fast zeitgleich trifft Kanzlerin Angela Merkel in Washington US-Präsident Barack Obama. Den Vorwurf, Merkel habe pünktlich zu ihrem USA-Besuch das kontroverse Thema NSA-Skandal entschärft, indem sie Snowdens Befragung in Berlin verhindere, wies eine Sprecherin zurück.
In der Opposition stieß die Entscheidung auf scharfe Kritik. Der Umgang mit Snowden sei „schäbig“, sagte Linken-Chefin Katja Kipping. Merkel bringe Obama ein „zweifelhaftes Gastgeschenk“ mit und lasse mit Snowden „einen Mann im Regen stehen, der uns allen und ihr persönlich mehr als einen großen Dienst erwiesen hat“. Die Vorsitzende der Grünen, Simone Peter, sagte: „Merkel zeigt Feigheit vor dem Freund USA.“ Die Opposition möchte Snowden unbedingt in Berlin befragen. Die Regierung sieht dafür jedoch keine Veranlassung. Statt in Berlin könne der Whistleblower beispielsweise in Moskau befragt werden. Allerdings, so heißt es in der Stellungnahme weiter, sei es nach dem Gutachten einer amerikanischen Kanzlei möglich, „dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in den USA strafrechtlich verfolgt werden“.
Die Grünen drohen nun damit, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung der Koalition zu klagen. Sie verweisen auf ein aktuelles Gutachten des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, der eine verfassungsrechtliche Verpflichtung sieht, Snowden nach Deutschland einzuladen. Die Bundesregierung wollte sich vor Freitag nicht weiter zum Thema Snowden äußern. Der Fall soll offenbar abgehakt werden.
Kürzlich bekannt gewordene Überlegungen, amerikanische und britische Geheimdienste auf deutschem Boden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachten zu lassen, sind nach SZ-Informationen weitgehend vom Tisch. Die „befreundeten Dienste“ sollen offenbar weiterhin unbehelligt bleiben. Zwar prüft die Bundesanwaltschaft immer noch, ob sie wegen des mutmaßlichen massenhaften Ausspähens deutscher Internetnutzer und wegen des Abhörens von Merkels Handy gegen NSA-Verantwortliche ermitteln soll. In Regierungskreisen ist jedoch seit Wochen bekannt, dass die Bundesanwaltschaft schon an einer Verfügung zur Einstellung der Ermittlungen arbeitet.
Die Bundesregierung ist gegen eine Befragung Edward Snowdens vor dem NSA-Untersuchungsausschuss.
Die 27-seitige Stellungnahme der schwarz-roten Bundesregierung soll den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses an diesem Freitag zugestellt werden. Fast zeitgleich trifft Kanzlerin Angela Merkel in Washington US-Präsident Barack Obama. Den Vorwurf, Merkel habe pünktlich zu ihrem USA-Besuch das kontroverse Thema NSA-Skandal entschärft, indem sie Snowdens Befragung in Berlin verhindere, wies eine Sprecherin zurück.
In der Opposition stieß die Entscheidung auf scharfe Kritik. Der Umgang mit Snowden sei „schäbig“, sagte Linken-Chefin Katja Kipping. Merkel bringe Obama ein „zweifelhaftes Gastgeschenk“ mit und lasse mit Snowden „einen Mann im Regen stehen, der uns allen und ihr persönlich mehr als einen großen Dienst erwiesen hat“. Die Vorsitzende der Grünen, Simone Peter, sagte: „Merkel zeigt Feigheit vor dem Freund USA.“ Die Opposition möchte Snowden unbedingt in Berlin befragen. Die Regierung sieht dafür jedoch keine Veranlassung. Statt in Berlin könne der Whistleblower beispielsweise in Moskau befragt werden. Allerdings, so heißt es in der Stellungnahme weiter, sei es nach dem Gutachten einer amerikanischen Kanzlei möglich, „dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in den USA strafrechtlich verfolgt werden“.
Die Grünen drohen nun damit, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung der Koalition zu klagen. Sie verweisen auf ein aktuelles Gutachten des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert, der eine verfassungsrechtliche Verpflichtung sieht, Snowden nach Deutschland einzuladen. Die Bundesregierung wollte sich vor Freitag nicht weiter zum Thema Snowden äußern. Der Fall soll offenbar abgehakt werden.
Kürzlich bekannt gewordene Überlegungen, amerikanische und britische Geheimdienste auf deutschem Boden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachten zu lassen, sind nach SZ-Informationen weitgehend vom Tisch. Die „befreundeten Dienste“ sollen offenbar weiterhin unbehelligt bleiben. Zwar prüft die Bundesanwaltschaft immer noch, ob sie wegen des mutmaßlichen massenhaften Ausspähens deutscher Internetnutzer und wegen des Abhörens von Merkels Handy gegen NSA-Verantwortliche ermitteln soll. In Regierungskreisen ist jedoch seit Wochen bekannt, dass die Bundesanwaltschaft schon an einer Verfügung zur Einstellung der Ermittlungen arbeitet.