Die Opposition droht der Bundesregierung wegen mangelnder Aufklärungsbereitschaft in der NSA-Affäre mit Klagen. Die Obleute der Grünen und der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz und Martina Renner, sagten, falls die Regierung die Einsicht in Akten verweigere, werde man sich mit juristischen Mitteln bis hin zu Klagen beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen wehren.
Laufendes Verfahren oder Einsicht als gutes Recht? Grüne und Linke drohen mit einer Verfassungsklage.
Der Spiegel hatte berichtet, die Regierung wolle dem Ausschuss lediglich eingeschränkte Einblicke in ihre Akten gewähren. Ihm sollten beispielsweise Informationen über die Verhandlungen zum No-Spy-Abkommen mit den USA vorenthalten bleiben. Diese seien tabu, weil es sich um ein „laufendes Verfahren“ handele, sagte ein hochrangiger Regierungsbeamter. Außerdem gehe es dabei um den „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“, der verfassungsrechtlich geschützt sei. Fraglich sei zudem, ob der Ausschuss Unterlagen über Kooperationen zwischen deutschen, amerikanischen und britischen Geheimdiensten vorgelegt bekommen werde. Dafür müsse das Einverständnis der ausländischen Partner eingeholt werden.
Die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sagte der Süddeutschen Zeitung, der Untersuchungsausschuss dürfe sich „nicht zum Feigenblatt einer Regierung machen, die Aufklärungswillen lediglich vortäuschen will“. Die Grünen würden „jede Einschränkung bei der Aufklärung des Spionage-Skandals, sei es bei der umfassenden Akteneinsicht oder bei der Zeugenvernehmung von Edward Snowden, mit aller Deutlichkeit zurückweisen“. Auch die Koalitionsabgeordneten im Ausschuss sollten sich „zu schade dafür sein, sich mit Informationskrümeln abspeisen zu lassen“.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Patrick Sensburg, relativierte diese Vorwürfe der Opposition jedoch. Der CDU-Politiker sagte, die Bundesregierung habe dem Ausschuss zugesichert, seine Arbeit „umfangreich zu unterstützen“. Er gehe daher davon aus, dass die Regierung „Beweisanträgen in aller Regel nachkommen wird“. Wenn sie sich im Einzelfall daran gehindert sehe, müsste sie genau darlegen, welche schwerwiegenden Gründe dagegen stünden, sagte Sensburg. In diesem Stadium sei der Untersuchungsausschuss aber noch gar nicht. Ein Großteil der Beweisanträge werde voraussichtlich erst in der kommenden Sitzung eingebracht werden. Die Bundesregierung wollte am Sonntag nicht offiziell zu den Vorwürfen Stellung nehmen. In Regierungskreisen hieß es aber, man werde die Abgeordneten „nach Kräften unterstützen“. Derzeit werde „geprüft , welche Unterlagen man dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen kann“.
Die Regierung hatte bereits mit einem Gutachten für den Ausschuss erheblichen Unmut verursacht. Darin lehnt sie eine Vernehmung Snowdens in Deutschland wegen der „erheblichen negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen“ ab. Ausschuss-Chef Sensburg sprach sich deshalb für eine Vernehmung per Videokonferenz aus. Snowden lebt derzeit in Moskau.
Laufendes Verfahren oder Einsicht als gutes Recht? Grüne und Linke drohen mit einer Verfassungsklage.
Der Spiegel hatte berichtet, die Regierung wolle dem Ausschuss lediglich eingeschränkte Einblicke in ihre Akten gewähren. Ihm sollten beispielsweise Informationen über die Verhandlungen zum No-Spy-Abkommen mit den USA vorenthalten bleiben. Diese seien tabu, weil es sich um ein „laufendes Verfahren“ handele, sagte ein hochrangiger Regierungsbeamter. Außerdem gehe es dabei um den „Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung“, der verfassungsrechtlich geschützt sei. Fraglich sei zudem, ob der Ausschuss Unterlagen über Kooperationen zwischen deutschen, amerikanischen und britischen Geheimdiensten vorgelegt bekommen werde. Dafür müsse das Einverständnis der ausländischen Partner eingeholt werden.
Die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sagte der Süddeutschen Zeitung, der Untersuchungsausschuss dürfe sich „nicht zum Feigenblatt einer Regierung machen, die Aufklärungswillen lediglich vortäuschen will“. Die Grünen würden „jede Einschränkung bei der Aufklärung des Spionage-Skandals, sei es bei der umfassenden Akteneinsicht oder bei der Zeugenvernehmung von Edward Snowden, mit aller Deutlichkeit zurückweisen“. Auch die Koalitionsabgeordneten im Ausschuss sollten sich „zu schade dafür sein, sich mit Informationskrümeln abspeisen zu lassen“.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Patrick Sensburg, relativierte diese Vorwürfe der Opposition jedoch. Der CDU-Politiker sagte, die Bundesregierung habe dem Ausschuss zugesichert, seine Arbeit „umfangreich zu unterstützen“. Er gehe daher davon aus, dass die Regierung „Beweisanträgen in aller Regel nachkommen wird“. Wenn sie sich im Einzelfall daran gehindert sehe, müsste sie genau darlegen, welche schwerwiegenden Gründe dagegen stünden, sagte Sensburg. In diesem Stadium sei der Untersuchungsausschuss aber noch gar nicht. Ein Großteil der Beweisanträge werde voraussichtlich erst in der kommenden Sitzung eingebracht werden. Die Bundesregierung wollte am Sonntag nicht offiziell zu den Vorwürfen Stellung nehmen. In Regierungskreisen hieß es aber, man werde die Abgeordneten „nach Kräften unterstützen“. Derzeit werde „geprüft , welche Unterlagen man dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen kann“.
Die Regierung hatte bereits mit einem Gutachten für den Ausschuss erheblichen Unmut verursacht. Darin lehnt sie eine Vernehmung Snowdens in Deutschland wegen der „erheblichen negativen Auswirkungen auf die deutsch-amerikanischen Beziehungen“ ab. Ausschuss-Chef Sensburg sprach sich deshalb für eine Vernehmung per Videokonferenz aus. Snowden lebt derzeit in Moskau.