Die Nachrichtenagentur Interfax musste sich ein wenig winden, als sie in dieser Woche von einem neuen Vorstoß der russischen Verbraucherschutzbehörde berichtete, das Internet zu säubern. Denn was genau auf dem Index steht, durfte Interfax laut geltendem Recht selbst nicht nennen. Es handle sich um die Wörter der russischen Sprache auf „Ch, P, Je und B“ sowie ihre Abwandlungen, hieß es in der Meldung verschämt.
Im April 2013 hat Putin das Gesetz gegen den Gebrauch von Schimpfwörtern in den Medien unterschrieben. Jetzt gibt es die passende Suchmaschine dazu.
Jeder Russe weiß, was gemeint ist. Er hört diese Wörter viele Male am Tag, von Handwerkern, die statt des Nagels ihren Daumen treffen, und auch von Politikern, die glauben, die Mikrofone seien abgeschaltet. Sie sind vielfältig verwendbar: als Beschimpfung ebenso wie als Ausdruck von Erstaunen und sogar Anerkennung. Geballt oder eingestreut in einen Satz zur Bekräftigung des Gesagten.
Nur aus den Medien sind sie seit einem Jahr verbannt. Im April 2013 hat Präsident Wladimir Putin ein Gesetz unterschrieben, das den Gebrauch von Flüchen in Fernsehen, Radio, Zeitung und Internet verbietet. Seitdem hätten „Spezialisten der Behörde etwa 5000 Medien im manuellen Verfahren überprüft“, sagte ein Sprecher der Verbraucherschützer der Iswestija. Nun sollen sie technische Unterstützung bei ihrer mühseligen Kleinarbeit bekommen: Für umgerechnet eine halbe Million Euro hat die Behörde ein Computerprogramm entwickeln lassen, das das Internet automatisch nach verbotener Lexik durchsucht, eine Art staatliche Fluchsuchmaschine also.
Weil sie ihre Arbeit gewissenhaft verrichten, holten sich die Verbraucherschützer zunächst Rat von höchster Instanz und baten Linguisten der Russischen Akademie der Wissenschaften um eine Klärung der Frage, die jeder Straßenkehrer im Schlaf beantworten kann: Welche Ausdrücke gehören eigentlich zum „Mat“, dem Basiswortschatz des russischen Fluchs? Die Liste ist nicht lang, sie umfasst lediglich vier Wörter, die die Wissenschaftler so umschreiben: „Die unzulässige Bezeichnung des männlichen Geschlechtsorgans, die unzulässige Bezeichnung des weiblichen Geschlechtsorgans, die unzulässige Bezeichnung des Koitus und die unzulässige Bezeichnung einer Frau von liederlichem Verhalten sowie jegliche Spracheinheiten, die aus diesen gebildet werden“. Die Kunst des russischen Mat besteht darin, aus so wenig viel zu machen, also diese vier Basiswörter so zu kombinieren, dass daraus lange Schimpftiraden werden. Viele Russen sind wahre Meister in dieser Kunst.
Sendern und Verlagen, die gegen das Verbot verstoßen, drohen Geldstrafen bis zu umgerechnet 4000 Euro. Bei Wiederholung kann ihnen die Lizenz entzogen werden. Wenn im August eine weitere Gesetzesverschärfung in Kraft tritt, sind davon auch Blogger und Nutzer von Twitter und Facebook betroffen, die sich dann registrieren lassen müssen, wenn sie mehr als 3000 Leser am Tag haben.
Weil sie nicht nur für die Sauberkeit der eigenen Beiträge verantwortlich sind, sondern auch für die Kommentare, die Leser hinterlassen, wird das Fluchverbot zu einem weiteren staatlichen Mittel, um unliebsame Stimmen zum Verstummen zu bringen. Dann genügt es, anonym einige derbe Wörter in Kommentaren zu hinterlassen und sie danach der Verbraucherschutzbehörde zu melden – und schon kann ein Internet-Portal oder ein Blog gesperrt werden. Man möchte fluchen – wenn man denn dürfte.
Im April 2013 hat Putin das Gesetz gegen den Gebrauch von Schimpfwörtern in den Medien unterschrieben. Jetzt gibt es die passende Suchmaschine dazu.
Jeder Russe weiß, was gemeint ist. Er hört diese Wörter viele Male am Tag, von Handwerkern, die statt des Nagels ihren Daumen treffen, und auch von Politikern, die glauben, die Mikrofone seien abgeschaltet. Sie sind vielfältig verwendbar: als Beschimpfung ebenso wie als Ausdruck von Erstaunen und sogar Anerkennung. Geballt oder eingestreut in einen Satz zur Bekräftigung des Gesagten.
Nur aus den Medien sind sie seit einem Jahr verbannt. Im April 2013 hat Präsident Wladimir Putin ein Gesetz unterschrieben, das den Gebrauch von Flüchen in Fernsehen, Radio, Zeitung und Internet verbietet. Seitdem hätten „Spezialisten der Behörde etwa 5000 Medien im manuellen Verfahren überprüft“, sagte ein Sprecher der Verbraucherschützer der Iswestija. Nun sollen sie technische Unterstützung bei ihrer mühseligen Kleinarbeit bekommen: Für umgerechnet eine halbe Million Euro hat die Behörde ein Computerprogramm entwickeln lassen, das das Internet automatisch nach verbotener Lexik durchsucht, eine Art staatliche Fluchsuchmaschine also.
Weil sie ihre Arbeit gewissenhaft verrichten, holten sich die Verbraucherschützer zunächst Rat von höchster Instanz und baten Linguisten der Russischen Akademie der Wissenschaften um eine Klärung der Frage, die jeder Straßenkehrer im Schlaf beantworten kann: Welche Ausdrücke gehören eigentlich zum „Mat“, dem Basiswortschatz des russischen Fluchs? Die Liste ist nicht lang, sie umfasst lediglich vier Wörter, die die Wissenschaftler so umschreiben: „Die unzulässige Bezeichnung des männlichen Geschlechtsorgans, die unzulässige Bezeichnung des weiblichen Geschlechtsorgans, die unzulässige Bezeichnung des Koitus und die unzulässige Bezeichnung einer Frau von liederlichem Verhalten sowie jegliche Spracheinheiten, die aus diesen gebildet werden“. Die Kunst des russischen Mat besteht darin, aus so wenig viel zu machen, also diese vier Basiswörter so zu kombinieren, dass daraus lange Schimpftiraden werden. Viele Russen sind wahre Meister in dieser Kunst.
Sendern und Verlagen, die gegen das Verbot verstoßen, drohen Geldstrafen bis zu umgerechnet 4000 Euro. Bei Wiederholung kann ihnen die Lizenz entzogen werden. Wenn im August eine weitere Gesetzesverschärfung in Kraft tritt, sind davon auch Blogger und Nutzer von Twitter und Facebook betroffen, die sich dann registrieren lassen müssen, wenn sie mehr als 3000 Leser am Tag haben.
Weil sie nicht nur für die Sauberkeit der eigenen Beiträge verantwortlich sind, sondern auch für die Kommentare, die Leser hinterlassen, wird das Fluchverbot zu einem weiteren staatlichen Mittel, um unliebsame Stimmen zum Verstummen zu bringen. Dann genügt es, anonym einige derbe Wörter in Kommentaren zu hinterlassen und sie danach der Verbraucherschutzbehörde zu melden – und schon kann ein Internet-Portal oder ein Blog gesperrt werden. Man möchte fluchen – wenn man denn dürfte.