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Dobrindts Versprechen

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Berlin – Bundesverkehrminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Forderungen, die Mautdaten für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen, eine klare Absage erteilt. „Das kommt überhaupt nicht in Frage“, sagte der CSU-Politiker der Süddeutschen Zeitung. „Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden.“



Sind die Maut-Daten sicher? 

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hatte dafür plädiert, Mautdaten künftig auch für die Aufklärung von Straftaten nutzbar zu machen. „In besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität halte ich es für sinnvoll, wenn wir Mautdaten für Ermittlungen nutzen können“, sagte Ziercke der Welt am Sonntag. Er sei sich sicher, „dass dies in bestimmten Fallkonstellationen zu einer schnelleren Täterermittlung führen würde“. Dobrindts Gesetzentwurf zur Pkw-Maut schließt eine solche Nutzung allerdings ausdrücklich aus. Die Daten dürften nur für die Zwecke der Maut genutzt werden, heißt es darin. Und weiter: „Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“ Das sei „die härteste Datenschutzvorschrift in Deutschland, die wir kennen“, sagte Dobrindt.

Damit reagierte der Minister auch auf massive Kritik aus der Opposition. So warnten die Grünen vor möglichen umfassenden Bewegungsprofilen. Es dürfe keinen „gläsernen Pkw-Fahrer“ geben, sagte Parteichef Cem Özdemir der Rheinischen Post. Der Vizefraktionschef der Linken, Jan Korte, sagte, je mehr Daten beim Kraftfahrtbundesamts gespeichert würden, desto größer seien auch „die Begehrlichkeiten von staatlicher wie von privater Seite“. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, will „mindestens die hohen datenschutzrechtlichen Standards der Lkw-Maut einfordern“. Das betreffe vor allem die Pflicht zur „unverzüglichen Löschung“ der Daten, sofern kein Verstoß gegen die Mautpflicht festgestellt wurde.

Nach dem Gesetzentwurf, den Dobrindt vergangene Woche vorgelegt hat, soll die Maut mittels „elektronischer Vignette“ eingeführt werden. Das heißt: Sobald ein Autofahrer seine Maut bezahlt hat, wird sein Kennzeichen in einer Datenbank gespeichert. Mobile und feste Kontrollstationen an den Autobahnen werden die Kennzeichen der vorbeifahrenden Autos stichprobenartig erfassen, innerhalb von Sekunden mit der Datenbank abgleichen und prüfen, ob Maut entrichtet wurde. Wenn das der Fall ist, wird das Foto umgehend gelöscht. Wenn nicht, erhält der Fahrzeughalter ein Bußgeld. Der Fahrer des Autos soll auf dem Foto, wie auch jetzt bereits bei den Kontrollen der Lkw-Maut, nicht zu erkennen sein. Anders als bei der Lkw-Maut wird es zudem nicht nötig sein zu überprüfen, von wo nach wo das Auto fährt, denn während die Höhe der Lkw-Maut kilometerabhängig ist, soll die Pkw-Maut pauschal erhoben werden. Es genügt also ein Kilometer auf einer Autobahn, und die komplette Maut ist fällig.

Dobrindts Gesetzentwurf sieht vor, dass für Pkw und Wohnwagen auf Autobahnen und Bundesstraßen Maut gezahlt werden muss. Motorradfahrer dürfen die Straßen kostenlos benutzen. Für im Ausland zugelassene Autos muss nur auf Autobahnen Maut gezahlt werden. Ihre Höhe hängt unter anderem von der Umweltfreundlichkeit des Autos ab. Im Schnitt wird sie bei 74Euro liegen. Die Fahrer von in Deutschland zugelassenen Autos werden durch einen „Entlastungsbetrag“ bei der Kfz-Steuer in exakt der Höhe entlastet, die sie künftig an Maut bezahlen müssen – sodass sich für sie letztlich nichts ändert. Die erhofften Zusatzeinnahmen von 500 Millionen Euro kommen also ausschließlich von Ausländern. Deshalb ist auch die Vereinbarkeit der Mautpläne mit EU-Recht weiter offen.

Österreich will Dobrindts Konzept prüfen lassen und dann über rechtliche Schritte entscheiden. Eine Sprecherin des niederländischen Verkehrsministeriums sagte, das neue Konzept sei nach wie vor diskriminierend. Nach Vorlage einer „endgültigen Version“ werde sich die Regierung mit anderen Nachbarländern Deutschlands beraten, was „eventuell zu unternehmen ist“.

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