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Lokführer drohen mit neuen Streiks

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Bahnfahrer werden sich in den kommenden Tagen erneut auf Streiks einstellen müssen. Die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) teilte am Montagabend mit, dass auch die jüngsten Verhandlungen mit der Bahn gescheitert seien. Dem Staatskonzern warf sie ein „rechtswidriges Verständnis des Grundgesetzes“ vor. Damit habe die Bahn „weitere Arbeitskämpfe provoziert“. Wann genau die Lokomotivführer streiken wollen, blieb vorerst offen. GDL-Chef Claus Weselsky versicherte aber im ZDF-„Heute Journal“, darüber „rechtzeitig“ zu informieren. Gerüchte, nach denen der Streik bis zu 91 Stunden, also vier Tage, dauern könnte, nannte Weselsky „Latrinenparolen“. Die GDL werde sich von außen „weder Zeiten noch die Länge“ von Streiks vorschreiben lassen.



Die Lokführergewerkschaft GDL hat am Montag mit neuen Streiks gedroht.

Am Morgen hatte die Bahn bereits mitgeteilt, die GDL habe am Sonntagabend „vertrauliche Tarif-Gespräche kurz vor dem Durchbruch platzen“ lassen. Demnach hatten sich Vertreter der Bahn in den vergangenen Tagen dreimal mit der GDL-Spitze getroffen, um „einen tragfähigen Vorschlag zur Beilegung der Tarifauseinandersetzung zu erarbeiten“. Dabei ging es zunächst noch nicht um höhere Löhne, sondern nur um Kooperationsregeln. Eine solche Vereinbarung ist nötig, weil es bei der Bahn derzeit zwei Gewerkschaften gibt, die sich bislang nicht einigen konnten, wer welche Berufsgruppe vertreten darf.

Hatte die GDL in der Vergangenheit nur für Lokführer verhandelt, will sie nun erstmals auch für Zugbegleiter einen Tarifvertrag abschließen. In dieser Berufsgruppe dürfte aber die Eisenbahngewerkschaft EVG deutlich mehr Mitglieder als die GDL haben. Umgekehrt will die EVG diesmal auch einen Tarifvertrag für Lokführer abschließen, von denen mit Abstand die meisten bei der GDL sind. Theoretisch könnte die Bahn mit beiden Gewerkschaften zwei verschiedene Tarifverträge abschließen, doch Personalvorstand Ulrich Weber lehnt das ab. Er befürchtet eine Spaltung der Belegschaft und will verhindern, dass innerhalb ein- und derselben Berufsgruppe unterschiedliche Regeln für Löhne, Schichten und Wochenarbeitszeit gelten.

Der Vertrag, über den die Bahn mit der GDL-Spitze zuletzt verhandelt hatte, sah vor, dass die GDL – neben der EVG – tatsächlich erstmals eigenständig auch für Zugbegleiter einen Tarifvertrag abschließen darf. Umgekehrt sollte die EVG auch für Lokführer verhandeln dürfen. Die Tarifgespräche sollten jeweils parallel geführt werden. Für den Fall, dass es dabei zu einem unauflöslichen Konflikt kommt, sollte bei Lokführern die GDL und bei Zugbegleitern die EVG das letzte Wort haben.

Diesen Punkt nahm die GDL-Spitze als Beleg dafür, dass die Bahn ihr nur eine „Scheinzuständigkeit für Zugbegleiter“ zugestehen wolle. Die geplante Vereinbarung zeige, dass die GDL „freiwillig und ohne jede Begründung ihre eigenen Grundrechte und die Grundrechte ihrer Mitglieder mit Füßen treten sollte“. Einen eigenen Vorschlag, wie sich unterschiedliche Regelungen innerhalb einer Berufsgruppe vermeiden ließen, machte die Gewerkschaft nicht.

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